Auslandsaufenthalte für das Personal der Hochschule Bochum
Sowohl Auslandsaufenthalte zu Lehrzwecken als auch zu Fort- und Weiterbildungszwecken, Hospitationen, Job Shadowing und Studienbesuchen können mit dem Erasmus+ Programm finanziell unterstützt werden.
Die Hochschule Bochum fördert über Erasmus+ Gastdozenturen an Partnerhochschulen, mit denen eine inter-institutionelle Vereinbarung (IIA) besteht. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Weitere Informationen finden Sie in dem folgenden Video.
- Förderfähige Personen:
Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule - Förderdauer:
Lehraufenthalte dauern zwischen 2 Tagen und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder für einen kürzeren Aufenthalt. Die Anzahl der finanziell geförderten Tage richtet sich nach unserem jeweiligen Budget. Bewerbung:
Bitte klären Sie Ihr Vorhaben im Voraus mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten ab!
- Die Bewerbung findet in unserem Portal SoleMovestatt.
- Bitte wählen Sie die Login-Option “Log in with SSO - Bochum UAS” und melden Sie sich mit Ihren Hochschuldaten an (nutzen Sie die gleichen Daten wie für andere Hochschuldienste, z.B. Moodle)
Füllen Sie das Bewerbungsformular im Portal aus und schicken Sie es ab. Eine detaillierte Anleitung für SoleMove finden Sie hier.
Was passiert nachdem Sie die Bewerbung abgeschickt haben?
- Das International Office prüft, ob Ihr Aufenthalt mit Erasmus+ gefördert werden kann.
- Sie erhalten eine automatische E-Mail aus SoleMove mit der Entscheidung über Ihre Bewerbung.
- Im Falle einer Zustimmung: Sie füllen die in der Zustimmungsmail angehängten Formulare aus und reichen diese im IO per E-Mail ein: international.office(at)
hs-bochum.de - Das IO leitet Ihren Dienstreiseantrag an die Personalabteilung weiter > die Personalabteilung entscheidet über Ihren Antrag.
- Dienstreise genehmigt? Sie melden sich dann wieder beim IO > das IO informiert Sie über die weiteren Schritte im Zusammenhang mit Ihrer Erasmus+ Förderung.
Finanzielle Förderung:
Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten folgende einheitliche Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis zum 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % des Tagessatzes.
Gruppe 1: 180,- € am Tag für Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden sowie außereuropäische Länder
Gruppe 2: 160,- € am Tag für Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
Gruppe 3: 140,- € am Tag für Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Republik Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Ungarn
Zu den Tagessätzen kommen Reisekosten, die einheitlich gemäß Distanzrechner der Europäischen Kommission ermittelt werden:Reisedistanz Standardreise Greent Travel 10 und 99 KM 28 EUR 56 EUR 100 und 499 KM 211 EUR 285 EUR 500 und 1999 KM 309 EUR 417 EUR 2000 und 2999 KM 395 EUR 535 EUR 3000 und 3999 KM 580 EUR 785 EUR 4000 und 7999 KM 1.188 EUR 1.188 EUR 8000 KM oder mehr 1.735 EUR 1.735 EUR Finanzierung der zusätzlichen Reisetage:
Bei Bedarf kann die Finanzierung der zusätzlichen Reisetage beantragt werden. Die Reisetage zählen als zusätzliche Aufenthaltstage und werden mit dem gültigen Tagessatz der entsprechenden Länderrate finanziell unterstützt. Als ein Reisetag gilt ein Tag, an dem VOR oder NACH dem tatsächlichen Beginn/Ende des Aufenthalts gereist wird.
Bei nicht umweltfreundlichem Reisen (Auto, Motorrad, Flugzeug etc.) können maximal zwei Reisetage gefördert werden (1 Tag für Hin- und 1 Tag für Rückreise).
Wenn mindestens 51% der Reise (Hin- UND Rückfahrt) mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel (Fahrrad, Zug, Bus) zurückgelegt wird, kann die Finanzierung der zusätzlichen Reisetage für "Grünes Reisen" beantragt werden - max. 6 Tage (3 Tage für Hin- und 3 Tage für Rückreise).
Falls Bedarf an zusätzlichen Tagen besteht, wird eine ehrenwörtliche Erklärung mit dem Antrag (s. Downloadbereich unten) eingereicht.
- Versicherungsschutz:
Die Teilnehmer/innen haben selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Es besteht die Möglichkeit auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Sie finden mehr Informationen dazu auf der Seite des DAAD https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/.
Die Hochschule Bochum fördert über Erasmus+ ebenfalls die Mobilität von Mitarbeiter/innen zu Fort- und Weiterbildungszwecken. Das International Office berät Sie über Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes. Einen ersten Einblick zeigt das folgende Video. Möglichkeiten für Personalmobiliäten finden Sie in der EU-weiten "Staff weeks" Datenbank http://staffmobility.eu/staff-week-search.
- Förderfähiger Personenkreis:
Allgemeine und technische Verwaltung
Bibliothek
Fachbereiche
Finanzen
International Office
Öffentlichkeitsarbeit - Aktivitätsformate:
Teilnahme an Workshops und Seminaren mit unmittelbarem Bezug zum eigenen Arbeitsfeld
Teilnahme an Sprachkursen, z.Zt. nur der englischen Sprache - Voraussetzungen:
Die Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, das nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Haupt-Wohnsitzland der betreffenden Person ist. - Förderdauer:
Auslandsaufenthalte dauern zwischen mindestens 2 Tagen und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Die Anzahl der finanziell geförderten Tage richtet sich nach dem jeweiligen Budget und beträgt in der Regel maximal 5 Tage. Bewerbung:
Bitte klären Sie Ihr Vorhaben im Voraus mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten ab!
- Die Bewerbung findet in unserem Portal SoleMovestatt.
- Bitte wählen Sie die Login-Option “Log in with SSO - Bochum UAS” und melden Sie sich mit Ihren Hochschuldaten an (nutzen Sie die gleichen Daten wie für andere Hochschuldienste, z.B. Moodle)
Füllen Sie das Bewerbungsformular im Portal aus und schicken Sie es ab. Eine detaillierte Anleitung für SoleMove finden Sie hier.
Was passiert nachdem Sie die Bewerbung abgeschickt haben?
- Das International Office prüft, ob Ihr Aufenthalt mit Erasmus+ gefördert werden kann.
- Sie erhalten eine automatische E-Mail aus SoleMove mit der Entscheidung über Ihre Bewerbung.
- Im Falle einer Zustimmung: Sie füllen die in der Zustimmungsmail angehängten Formulare aus und reichen diese im IO per E-Mail ein: international.office(at)
hs-bochum.de - Das IO leitet Ihren Fortbildungsantrag an die Personalentwicklung weiter > der Personalrat entscheidet über Ihren Antrag.
- Fortbildung genehmigt? Sie melden sich dann wieder beim IO > das IO informiert Sie über die weiteren Schritte im Zusammenhang mit Ihrer Erasmus+ Förderung.
- Finanzielle Förderung:
Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten folgende einheitliche Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis zum 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % des Tagessatzes.
Gruppe 1: 180,- € am Tag für Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden sowie außereuropäische Länder
Gruppe 2: 160,- € am Tag für Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
Gruppe 3: 140,- € am Tag für Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Republik Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Ungarn
Zu den Tagessätzen kommen Reisekosten, die einheitlich gemäß Distanzrechner der Europäischen Kommission ermittelt werden:
| Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
|---|---|---|
| 10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
| 2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
| 3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
| 4000 und 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
| 8000 KM oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Finanzierung der zusätzlichen Reisetage:
Bei Bedarf kann die Finanzierung der zusätzlichen Reisetage beantragt werden. Die Reisetage zählen als zusätzliche Aufenthaltstage und werden mit dem gültigen Tagessatz der entsprechenden Länderrate finanziell unterstützt. Als ein Reisetag gilt ein Tag, an dem VOR oder NACH dem tatsächlichen Beginn/Ende des Aufenthalts gereist wird.
Bei nicht umweltfreundlichem Reisen (Auto, Motorrad, Flugzeug etc.) können maximal zwei Reisetage gefördert werden (1 Tag für Hin- und 1 Tag für Rückreise).
Wenn mindestens 51% der Reise (Hin- UND Rückfahrt) mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel (Fahrrad, Zug, Bus) zurückgelegt wird, kann die Finanzierung der zusätzlichen Reisetage für "Grünes Reisen" beantragt werden - max. 6 Tage (3 Tage für Hin- und 3 Tage für Rückreise).
Falls Bedarf an zusätzlichen Tagen besteht, wird eine ehrenwörtliche Erklärung mit dem Antrag (s. Downloadbereich unten) eingereicht.
- Versicherungsschutz:
Die Teilnehmer/innen haben selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Es besteht die Möglichkeit auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Sie finden mehr Informationen dazu auf der Seite des DAAD https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/.
- Aktivitätsformate:
Hospitationen
Job Shadowing
Studienbesuche
Mitwirkung an Curricula-Entwicklung - Förderfähiger Personenkreis:
Allgemeine und technische Verwaltung
Bibliothek
Fachbereiche
Finanzen
International Office
Öffentlichkeitsarbeit - Voraussetzungen:
Die Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, das nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Haupt-Wohnsitzland der betreffenden Person ist. - Förderdauer:
Auslandsaufenthalte dauern zwischen mindestens 2 Tagen und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Die Anzahl der finanziell geförderten Tage richtet sich nach dem jeweiligen Budget und beträgt in der Regel maximal 5 Tage. Bewerbung:
Bitte klären Sie Ihr Vorhaben im Voraus mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten ab!
- Die Bewerbung findet in unserem Portal SoleMovestatt.
- Bitte wählen Sie die Login-Option “Log in with SSO - Bochum UAS” und melden Sie sich mit Ihren Hochschuldaten an (nutzen Sie die gleichen Daten wie für andere Hochschuldienste, z.B. Moodle)
Füllen Sie das Bewerbungsformular im Portal aus und schicken Sie es ab. Eine detaillierte Anleitung für SoleMove finden Sie hier.
Was passiert nachdem Sie die Bewerbung abgeschickt haben?
- Das International Office prüft, ob Ihr Aufenthalt mit Erasmus+ gefördert werden kann.
- Sie erhalten eine automatische E-Mail aus SoleMove mit der Entscheidung über Ihre Bewerbung.
- Im Falle einer Zustimmung: Sie füllen die in der Zustimmungsmail angehängten Formulare aus und reichen diese im IO per E-Mail ein: international.office(at)
hs-bochum.de - Das IO leitet Ihren Dienstreiseantrag an die Personalabteilung weiter > die Personalabteilung entscheidet über Ihren Antrag.
- Dienstreise genehmigt? Sie melden sich dann wieder beim IO > das IO informiert Sie über die weiteren Schritte im Zusammenhang mit Ihrer Erasmus+ Förderung.
- Finanzielle Förderung:
Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten folgende einheitliche Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis zum 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % des Tagessatzes.
Gruppe 1: 180,- € am Tag für Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden sowie außereuropäische Länder
Gruppe 2: 160,- € am Tag für Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
Gruppe 3: 140,- € am Tag für Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Republik Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Ungarn
Zu den Tagessätzen kommen Reisekosten, die einheitlich gemäß Distanzrechner der Europäischen Kommission ermittelt werden:
| Reisedistanz | Standardreise | Greent Travel |
|---|---|---|
| 10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
| 2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
| 3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
| 4000 und 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
| 8000 KM oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Finanzierung der zusätzlichen Reisetage:
Bei Bedarf kann die Finanzierung der zusätzlichen Reisetage beantragt werden. Die Reisetage zählen als zusätzliche Aufenthaltstage und werden mit dem gültigen Tagessatz der entsprechenden Länderrate finanziell unterstützt. Als ein Reisetag gilt ein Tag, an dem VOR oder NACH dem tatsächlichen Beginn/Ende des Aufenthalts gereist wird.
Bei nicht umweltfreundlichem Reisen (Auto, Motorrad, Flugzeug etc.) können maximal zwei Reisetage gefördert werden (1 Tag für Hin- und 1 Tag für Rückreise).
Wenn mindestens 51% der Reise (Hin- UND Rückfahrt) mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel (Fahrrad, Zug, Bus) zurückgelegt wird, kann die Finanzierung der zusätzlichen Reisetage für "Grünes Reisen" beantragt werden - max. 6 Tage (3 Tage für Hin- und 3 Tage für Rückreise).
Falls Bedarf an zusätzlichen Tagen besteht, wird eine ehrenwörtliche Erklärung mit dem Antrag (s. Downloadbereich unten) eingereicht.
Versicherungsschutz:
Die Teilnehmer/innen haben selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Es besteht die Möglichkeit auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Sie finden mehr Informationen dazu auf der Seite des DAAD https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/.
Lehrende und Mitarbeitende der Hochschule, die eine Behinderung (Grad der Behinderung von 20 oder höher) oder eine nachgewiesene chronische Erkrankung haben, durch die ein finanzieller Mehrbedarf entsteht, sowie solche, die einen Auslandsaufenthalt mit Kind oder Kindern planen, können einen Antrag auf die Übernahme von Realkosten für den geplanten Aufenthalt stellen.
Darüber hinaus besteht für Lehrende und Mitarbeitende mit einer Behinderung (GdB 20 oder höher) oder chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf hervorgeht, die Möglichkeit, eine vorbereitende Reise zu beantragen, um die Bedingungen vor Ort im Vorfeld eines bereits bewilligten Auslandsaufenthaltes zu prüfen.
Da alle Anträge durch die NA DAAD geprüft und genehmigt werden, empfehlen wir, frühzeitig Kontakt mit dem International Office aufzunehmen.
Aktuelle Gastdozenturen

Regelmäßig werden Professorinnen und Professoren der Studiengänge Mechatronik, Maschinenbau, Informatik und Elektrotechnik gesucht, die an unserer Partner Hochschule, dem PSG College of Technology in Coimbatore, im südlichen Bundesstatt Tamil Nadu, für ein bis zwei Wochen in Abstimmung mit dem indischen Kollegium die Studierenden unterrichten, die zunächst 3 Jahre am PSG studieren, bevor sie für ihren Abschluss und damit das vierte und letzte Bachelorjahr nach Bochum kommen. In den ersten drei Jahren am PSG lernen sie intensiv Deutsch.
Themen und Zeiträume werden typischerweise individuell vereinbart, unterrichtet werden Studierende aller drei Jahrgänge, wobei der Unterricht z.T. Teil des Deutschunterrichts ist (kulturelle Infos, Fachvokabular, …) und je nach Jahrgang zunehmend auf Deutsch stattfindet. Im dritten Jahrgang können dann gut fachliche Themen behandelt werden. Reisekosten und Lehrdeputat steht im Rahmen eines DAAD-Projektes zur Verfügung.
Für nähere Informationen können Sie sich gerne bei Professor Dirk Fröhling (Westfälisch Hochschule und Gesamtkoordinator des Programms mit dem PSG) melden.
Ansprechpersonen:


