Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.

Auslandsaufenthalte für das Personal der Hochschule Bochum

Sowohl Auslandsaufenthalte zu Lehrzwecken als auch zu Fort- und Weiterbildungszwecken, Hospitationen, Job Shadowing und Studienbesuchen können mit dem Erasmus+ Programm finanziell unterstützt werden.

Auslandsaufenthalt zu Lehrzwecken

Die Hochschule Bochum fördert über Erasmus+ Gastdozenturen an Partnerhochschulen, mit denen eine inter-institutionelle Vereinbarung (IIA) besteht. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Weitere Informationen finden Sie in dem folgenden Video.

  • Förderfähige Personen:
    Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Förderdauer:
    Lehraufenthalte dauern zwischen 2 Tagen und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder für einen kürzeren Aufenthalt. Die Anzahl der finanziell geförderten Tage richtet sich nach unserem jeweiligen Budget.
  • Finanzielle Förderung:
    Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten folgende einheitliche Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis zum 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % des Tagessatzes.
    Gruppe 1: 180,- € am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
    Gruppe 2: 160,- € am Tag für Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
    Gruppe 3: 140,- € am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
    Zu den Tagessätzen kommen Reisekosten, die einheitlich gemäß Distanzrechner der Europäischen Kommission ermittelt werden:
    Distanz: 10 und 99 KM Betrag: 23 EUR Grünes Reisen: -
    Distanz: 100 und 499 KM Betrag: 180 EUR Grünes Reisen: 210 EUR
    Distanz: 500 und 1999 KM Betrag: 275 EUR Grünes Reisen: 320 EUR
    Distanz: 2000 und 2999 KM Betrag: 360 EUR Grünes Reisen: 410 EUR
    Distanz: 3000 und 3999 KM Betrag: 530 EUR Grünes Reisen: 610 EUR
    Distanz: 4000 und 7999 KM Betrag: 820 EUR Grünes Reisen: -
    Distanz: 8000 KM oder mehr Betrag: 1500 EUR Grünes Reisen: -
  • Versicherungsschutz:
    Die Teilnehmer/innen haben selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Es besteht die Möglichkeit auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Sie finden mehr Informationen dazu auf der Seite des DAAD https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/.
  • Formalitäten
    • Beratung im International Office (IO).
    • Die/der Lehrende klärt die Absicht mit der/dem Vorgesetzten und der Gasthochschule.
    • Der/die Lehrende reicht im International Office folgende Unterlagen ein:
      • ein Formular, in dem die Auszahlungsmodalitäten geregelt werden (ist im IO erhältlich)
      • Dienstreiseantrag
      • Mobility Agreement (s. unten)
    • IO leitet den Dienstreiseantrag an die Personalabteilung zur Genehmigung weiter. 
    • Der/die Lehrende füllt die A1-Bescheinigung aus und reicht diese bei der Personalabteilung, Frau Kunz ein.
  • Nach der Genehmigung der Dienstreise kümmert sich das IO um die finanzielle Abwicklung der Erasmus+ Förderung. Über den konkreten Ablauf informiert das IO die/den Lehrende(n).

Nach Abschluss der Mobilität ist eine entsprechende Bestätigung der Gasthochschule über den erfolgten Aufenthalt im International Office einzureichen. Das Ausfüllen und die Übermittlung der EU-Online-Umfrage ist ebenfalls verpflichtend.


Auslandsaufenthalt für Fort- und Weiterbildung

Die Hochschule Bochum fördert über Erasmus+ ebenfalls die Mobilität von Mitarbeiter/innen zu Fort- und Weiterbildungszwecken. Das International Office berät Sie über Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes. Einen ersten Einblick zeigt das folgende Video. Möglichkeiten für Personalmobiliäten finden Sie in der EU-weiten "Staff weeks" Datenbank http://staffmobility.eu/staff-week-search.

  • Förderfähiger Personenkreis:
    Allgemeine und technische Verwaltung
    Bibliothek
    Fachbereiche
    Finanzen
    International Office
    Öffentlichkeitsarbeit
  • Aktivitätsformate:
    Teilnahme an Workshops und Seminaren
    Teilnahme an Sprachkursen
  • Voraussetzungen:
    Die Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, das nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Haupt-Wohnsitzland der betreffenden Person ist.
  • Förderdauer:
    Auslandsaufenthalte dauern zwischen mindestens 2 Tagen und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Die Anzahl der finanziell geförderten Tage richtet sich nach dem jeweiligen Budget und beträgt in der Regel maximal 5 Tage.
  • Finanzielle Förderung:
    Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten folgende einheitliche Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis zum 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % des Tagessatzes.
    Gruppe 1:  180,- € am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
    Gruppe 2: 160,- € am Tag für Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
    Gruppe 3: 140,- € am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
    Zu den Tagessätzen kommen Reisekosten, die einheitlich gemäß Distanzrechner der Europäischen Kommission ermittelt werden:
    Distanz: 10 und 99 KM Betrag: 23 EUR Grünes Reisen: -
    Distanz: 100 und 499 KM Betrag: 180 EUR Grünes Reisen: 210 EUR
    Distanz: 500 und 1999 KM Betrag: 275 EUR Grünes Reisen: 320 EUR
    Distanz: 2000 und 2999 KM Betrag: 360 EUR Grünes Reisen: 410 EUR
    Distanz: 3000 und 3999 KM Betrag: 530 EUR Grünes Reisen: 610 EUR
    Distanz: 4000 und 7999 KM Betrag: 820 EUR Grünes Reisen: -
    Distanz: 8000 KM oder mehr Betrag: 1500 EUR Grünes Reisen: -
  • Versicherungsschutz:
    Die Teilnehmer/innen haben selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Es besteht die Möglichkeit auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Sie finden mehr Informationen dazu auf der Seite des DAAD https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/.
  • Formalitäten:
    • Beratung im International Office (IO).
    • Die/der MA klärt die Absicht mit der/dem Fachvorgesetzten.
    • Die oder der Mitarbeiter*in (MA) unterschreibt ein Formular, in dem sie oder er auf eine über die Erasmus+ Pauschalen hinweggehende Reisekostenerstattung verzichtet. Das Formular verbleibt im IO.
    • Die/der MA reicht bei der Organisations- und Personalentwicklung (OE/PE), Frau Kriebel folgende Unterlagen ein:
      • Antrag auf Fortbildung mit Kostenstelle „Erasmus“ (Formular „Allgemeines Anmeldeformular zur Anmeldung einer Fortbildung“)
      • A1-Bescheinigung
    • Frau Kriebel beteiligt den Personalrat (Technik und Verwaltung oder Wissenschaft) und informiert die/den MA und das IO, wenn die Zustimmung des Personalrats vorliegt.
    • Die/der MA kann sich verbindlich zu der Fortbildung anmelden. Wenn die Einladung des Fortbildungsträgers vorliegt, leitet die/der MA diese an die OE/PE und ans IO weiter.
    • Durch die OE/PE, Frau Kriebel, erfolgt die Freistellung zur Teilnahme der/des MA, dabei muss die A1-Bescheinigung vorliegen.
    • Die/der MA füllt das Mobility Agreement Staff Training aus (s. unten), holt die notwendigen Unterschriften ein und sendet das Formular ans IO. Die finanzielle und organisatorische Abwicklung (mit der/dem MA oder der Fortbildungsinstitution) erfolgt über das IO. Über den konkreten Ablauf informiert das IO die/den MA.

Nach Abschluss der Mobilität ist eine entsprechende Bestätigung der Gasthochschule über die erfolgte Teilnahme im International Office einzureichen. Das Ausfüllen und die Übermittlung der EU-Online-Umfrage ist ebenfalls verpflichtend.


Auslandsaufenthalt zu Hospitationen, Job Shadowing, Studienbesuchen
  • Aktivitätsformate:
    Hospitationen
    Job Shadowing
    Studienbesuche
    Mitwirkung an Curricula-Entwicklung
  • Förderfähiger Personenkreis:
    Allgemeine und technische Verwaltung
    Bibliothek
    Fachbereiche
    Finanzen
    International Office
    Öffentlichkeitsarbeit
  • Voraussetzungen:
    Die Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, das nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Haupt-Wohnsitzland der betreffenden Person ist.
  • Förderdauer:
    Auslandsaufenthalte dauern zwischen mindestens 2 Tagen und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Die Anzahl der finanziell geförderten Tage richtet sich nach dem jeweiligen Budget und beträgt in der Regel maximal 5 Tage.
  • Finanzielle Förderung:
    Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten folgende einheitliche Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis zum 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % des Tagessatzes.
    Gruppe 1:  180,- € am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
    Gruppe 2: 160,- € am Tag für Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
    Gruppe 3: 140,- € am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
    Zu den Tagessätzen kommen Reisekosten, die einheitlich gemäß Distanzrechner der Europäischen Kommission ermittelt werden:
    Distanz: 10 und 99 KM Betrag: 23 EUR Grünes Reisen: -
    Distanz: 100 und 499 KM Betrag: 180 EUR Grünes Reisen: 210 EUR
    Distanz: 500 und 1999 KM Betrag: 275 EUR Grünes Reisen: 320 EUR
    Distanz: 2000 und 2999 KM Betrag: 360 EUR Grünes Reisen: 410 EUR
    Distanz: 3000 und 3999 KM Betrag: 530 EUR Grünes Reisen: 610 EUR
    Distanz: 4000 und 7999 KM Betrag: 820 EUR Grünes Reisen: -
    Distanz: 8000 KM oder mehr Betrag: 1500 EUR Grünes Reisen: -
  • Versicherungsschutz:
    Die Teilnehmer/innen haben selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Es besteht die Möglichkeit auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Sie finden mehr Informationen dazu auf der Seite des DAAD https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/.
  • Formalitäten
    • Beratung im International Office (IO).
    • Die/der MA klärt die Absicht mit der/dem Vorgesetzten.
    • Der/die Mitarbeiter*in reicht im International Office folgende Unterlagen ein:
      • ein Formular, in dem die Auszahlungsmodalitäten geregelt werden (ist im IO erhältlich)
      • Dienstreiseantrag
      • Mobility Agreement (s. unten)
    • IO leitet den Dienstreiseantrag an die Personalabteilung zur Genehmigung weiter. 
    • Der/die MA füllt die A1-Bescheinigung aus und reicht diese bei der Personalabteilung, Frau Kunz ein.
    • Nach der Genehmigung der Dienstreise kümmert sich das IO um die finanzielle Abwicklung der Erasmus+ Förderung. Über den konkreten Ablauf informiert das IO die/den MA.

Nach Abschluss der Mobilität ist eine entsprechende Bestätigung der Gasthochschule über den erfolgten Aufenthalt im International Office einzureichen. Das Ausfüllen und die Übermittlung der EU-Online-Umfrage ist ebenfalls verpflichtend.

Einen ersten Einblick in die Personalmöbilität im Erasmus+ Programm zeigt das folgende Video.


Ansprechpersonen:

Martina Denter
Dezernat 4
Raum: C 0-16a
+49 234 3210706
+49 234 32 14408
Alevtyna Hnenna
Dezernat 4
Raum: C 0-16a
+49 234 3210724
+49 234 32 14408