ELTERNUNTERHALT: WER BEZAHLT DEN HEIMPLATZ?
Was passiert, wenn die Eltern in ein Pflegeheim kommen, die Kosten dafür aber nicht selbst tragen können? Müssen dann Sie als Kind dafür aufkommen? Und wie sieht es aus, wenn es Geschwister gibt, wer bezahlt dann? Der Vortrag gibt einen Überblick über die aktuellen Regelungen und welche Einkommensgrenzen gültig sind. Dabei wird auch erklärt, ob das eigene Vermögen herangezogen werden kann, und inwieweit das Einkommen von „Schwiegerkinder“ berücksichtigt wird. Erfahren Sie, was der Selbstbehalt ist, und wie sich die Änderungen im Angehörigenentlastungsgesetz aus Januar 2020 auch heute noch auf Sie auswirken können.
Termin: Dienstag, 24.02.2026, 18:00 - 19:30 Uhr
Kosten: Die Teilnahme ist für Sie als Beschäftigte der Hochschule Bochum kostenlos.
Wie kann ich teilnehmen?
Bitte melden Sie sich unter Angabe Ihrer dienstlichen E-Mail-Adresse und der Statusgruppe unter veranstaltung@buk-fs.de an.
Für die Durchführung nutzt die BUK das Programm GoToWebinar. Webcam und Mikrofon werden nicht benötigt. Fragen können per Chat gestellt werden.
Rückfragen richten Sie bitte an Kristin Rasch (0234/36186-9969) oder Brigitte Kriebel (0234/36186-9358. Alternativ können Sie Fragen an pe.fortbildung(at)
