KINDERBETREUUNG UND ELTERSCHAFT -RECHTSANSPRUCH AUF OGS-BETREUUNG AB 08/2026-
In der OGS erleben Kinder eine abwechslungsreiche Betreuung, die Spiel, Kreativität und oft auch Hausaufgabenbetreuung miteinander vereint. Zu Beginn des neuen Schuljahres im August 2026 gilt für alle Kinder der 1. Klasse ein Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz. Bis 08/2029 wird dieser jährlich um eine Klasse erweitert und gilt dann für die komplette Grundschulzeit.
Sie suchen einen Platz in der Offenen Ganztagsschule für Ihr Kind?
Die Anmeldung kann oft herausfordernd sein. Lassen Sie uns gemeinsam die besten Möglichkeiten für Ihr Kind und Ihre familiäre Situation finden. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Wir unterstützen Sie mit Informationen rund um das Thema OGS und helfen Ihnen bei der Suche nach einem freien Platz oder einer alternativen Betreuungsmöglichkeit sofern der Rechtsanspruch für Ihr Kind noch nicht greift.
Unsere Beratungsleistungen sind für Sie kostenfrei.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr BUK Familienservice

