Mit Art. 5 des Gesetzes zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 25.03.2022 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen durch die Neufassung des § 12a der Verordnung über Beihilfen in Geburts-, Krankheits-Pflege- und Todesfällen (BVO NRW) rückwirkend ab dem 01.01.2022 die Kostendämpfungspauschale (KDP) vollständig entfallen lassen (GV.NRW S. 389). Die bei den wenigen Berechtigten noch einbehaltene KDP hat die kvw-Beihilfekasse zeitnah nach Inkrafttreten der Regelungen wie angekündigt erstattet.
Die Abschaffung der KDP hat dazu geführt, dass in den ersten vier Monaten des Jahres über 15% mehr Anträge in der kvw-Beihilfekasse eingegangen sind als in den Vergleichszeit-räumen der Vorjahre.
Dadurch verzögert sich derzeit wie auch bei den „großen“ Beihilfestellen des Landes Nordrhein-Westfalen die Bearbeitung der eingegangenen Anträge. Die kvw-Beihilfekasse hat mitgeteilt, dass die Beihilfen mittelfristig wieder zeitnäher zur Auszahlung gebracht werden sollen.