Informationen zum Anerkennungspraktikum (PEPRI 4 & PEPRI 5)

Das Praxissemester ist ein zentraler Bestandteil des Studiengangs Gesundheitsbezogene Soziale Arbeit. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen in der Praxis anzuwenden, berufliche Erfahrungen zu sammeln und Ihre fachlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln.

Das Praktikum kann in allen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit absolviert werden und entsprechend der Teilmodule PEPRI 4 und PEPRI 5 auch in zwei unterschiedlichen Praxiseinrichtungen stattfinden. Während der Praxisphase belegen Sie begleitend das Reflexionsseminar des jeweiligen Praxismoduls. 

Ihr Weg durch das Praxissemester

SchrittWas ist zu erledigen?
Praxisstelle finden

 
Wählen Sie eine geeignete Praxiseinrichtung. (mit Praxisanleitung durch eine/n Sozialarbeiter*in, Sozialpädagog*in, Heilpädagog*in, Psycholog*in mit mind. 2 Jahre Berufserfahrung und 50 % Beschäftigungsumfang).
Praxisvertrag abschließenSchließen Sie gemeinsam mit der Praxiseinrichtung den Praxisvertrag ab.


 
Entwicklungsziele festlegenVereinbaren Sie gemeinsam mit Ihrer Praxisanleitung Ihre Lern- und Entwicklungsziele.

 
Praktikum anmeldenReichen Sie Praxisvertrag und Zielvereinbarung spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn bei der*dem Praxisbeauftragten ein.

 
Genehmigung abwartenDas Praktikum darf nicht ohne Genehmigung des Praxisvertrags duch die Hochschule begonnen werden.

 
Praktikum absolvierenAbsolvieren Sie die 450 Praxisstunden und nehmen Sie an den Reflexionsseminaren teil.

 
Nachweis einreichenReichen Sie den Nachweis über die Praxisstunden spätestens vier Wochen nach Beginn des Folgesemesters ein.
 

Moodle-Kurs zum Praxissemester

Im Moodle-Kurs finden Sie alle wichtigen Informationen und Unterlagen rund um die Praxisphase.

Dazu gehören unter anderem:

  • Praxisvertrag
  • Zielvereinbarung
  • Nachweisformular für die Praxisstunden
  • Hinweise zur Organisation der Praxisphase
  • Datenbank mit möglichen Praktikumsstellen für den Studiengang Gesundheitsbezogene Soziale Arbeit

     

Wichtige Fristen und Termine

Anmeldung des PraktikumsSpätestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn
Beginn des Praktikums (Sommersemester)1. März bis 15. April
Beginn des Praktikums (Wintersemester)1. September bis 15. Oktober
Nachweis der PraxisstundenSpätestens 4 Wochen nach Beginn des Folgesemesters bei der*dem Praxisbeauftragten einreichen

Hinweis:  Das Praktikum darf erst begonnen werden, nachdem der Praxisvertrag durch die Hochschule genehmigt wurde.

Beratung zum Praktikum

Ich unterstütze Sie gerne bei Fragen und Anliegen rund um:

  • das Praxissemester
  • die staatliche Anerkennung
  • die Praxisbegleitseminare
  • Herausforderungen oder Problemen während des Praktikums
Praxisbeauftragter
Thomas Müller
Fachbereich Gesundheitswissenschaften

Sprechzeiten

Gerne können Sie per E-Mail einen individuellenTermin mit mir vereinbaren.

 

Weitere Beratungsangebote

Praxissemester im Ausland

Wenn Sie ihr Praktikum im Ausland absolvieren möchten, nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem International Office und der*dem Praxisbeauftragten auf. Für die Planung eines Auslandsaufenthalts sollten Sie eine Vorlaufzeit von etwa einem Jahr einplanen.

Unterstützung durch den Career Service

Der Career Service bietet im Rahmen verschiedener Workshops und individueller Beratungsangebote Unterstützung beim Verfassen von Bewerbungsunterlagen sowie bei der Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche. Darüber hinaus finden Sie im Stellenportal CATAPULT regelmäßig Stellenangebote für Studierende der Sozialen Arbeit, die sich teilweise auch für eine Anerkennung als Praktikum eignen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich berufspraktische Erfahrung auf die 900 Stunden Praktikum anrechnen lassen?

Nein. Eine Anrechnung berufspraktischer Vorerfahrungen ist in der Regel nicht möglich. Das Anerkennungspraktikum (PEPRI 4 und PEPRI 5) ist fest in das Studium integriert und wird durch ein Reflexionsseminar begleitet. Beide Bestandteile bilden zusammen die Prüfungsleistung.

Eine Anerkennung von Vorleistungen ist nur möglich, wenn Sie berufspraktische Erfahrungen in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit nachweisen können, die zeitgleich durch ein externes Reflexionsseminar, beispielsweise an einer Hochschule, begleitet wurden.


Ich bin bereits in einem Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit beschäftigt. Kann meine parallele Berufstätigkeit als Praktikum anerkannt werden?

Ja. Ihre Berufstätigkeit kann als Praktikum anerkannt werden, sofern die Arbeitsstelle die Anforderungen an eine geeignete Praxisstelle und fachliche Anleitung erfüllt. Auch die parallele Teilnahme am Begleitseminar ist weiterhin erforderlich. Bitte nehmen Sie zur Abklärung frühzeitig Kontakt mit dem Praxisbeauftragten auf.


Habe ich während des Praktikums Anspruch auf BAföG?

Da es sich um ein in das Studium integriertes Pflichtpraktikum handelt, besteht grundsätzlich weiterhin Anspruch auf BAföG, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt insbesondere für unbezahlte Praktika. Eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung kann den BAföG-Anspruch beeinflussen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihr zuständiges BAföG-Amt.