Promovieren an der BO
Die BO unterstützt Promotionsinteressierte und Promovierende auf ihrem Weg zur Promotion – von der ersten Orientierung über die Suche nach einer geeigneten Betreuung bis hin zu Fragen der Einschreibung, Finanzierung und Vernetzung. Promotionen sind dabei über das Promotionskolleg NRW oder im Rahmen kooperativer Promotionen mit Universitäten möglich. Auf dieser Übersichtsseite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Promotionswegen, Voraussetzungen, Beratung, Fördermöglichkeiten und Ansprechpersonen an der Hochschule Bochum.
Zwei Wege zu promovieren
An der Hochschule Bochum gibt es zwei Möglichkeiten, zu promovieren:
- Die Promotion in einem strukturierten Promotionsprogramm nach dem Promotionsrecht des Promotionskollegs NRW (PK NRW) und die Promotion in Kooperation mit einer promotionsberechtigten Hochschule/Universität (kooperative Promotion).
- Die Promotion in Kooperation mit einer promotionsberechtigten Hochschule/Universität (kooperative Promotion).
Beide Wege der Promotion vereint, dass theorie- und anwendungsbezogene Forschung miteinander auf hervorragende Weise kombiniert werden.
Promotion über das PK NRW
Es besteht die Möglichkeit ein Promotionsvorhaben in einem strukturierten Promotionsprogramm des PK NRW durchzuführen*. In diesem Fall erfolgt die Betreuung der Promotion durch professorale Mitglieder des PK NRW. Der Doktortitel wird in diesem Fall vom PK NRW verliehen.
Weitere Informationen zur Promotion über das PK NRW
Entsprechend dem Hochschulzukunftsgesetz NRW, haben Personen, die i.d.R. einen Master- oder vergleichbaren Abschluss nachweisen können, Zugang zu einem Promotionsstudium. Weitere Voraussetzungen und Anforderungen werden in der Rahmenpromotionsordnung (RPO) sowie ergänzend dazu in den jeweiligen Promotionsordnungen der Abteilungen (APO) des PK NRW geregelt.
* Im Herbst 2022 wurde das Promotionsrechts an das Promotionskolleg für angewandte Forschung in Nordrhein-Westfalen (PK NRW) verliehen.
Kooperative Promotion
Bei einer kooperativen Promotion erfolgt die Betreuung der Promotion durch eine Professur einer Universität oder promotionsberechtigten Hochschule und durch die Professur an der Hochschule Bochum. Die Vergabe des Doktorgrads erfolgt in diesem Fall durch die kooperierende Universität oder promotionsberechtigte Hochschule.
Voraussetzung für die kooperative Promotion an der Hochschule Bochum ist, dass Sie eine*n Betreuer*in an der Hochschule Bochum und ein*e Betreuer*in an einer Universität oder promotionsberechtigten Hochschule gefunden haben.
Den formalen Rahmen für die Promotion gibt die Promotionsordnung der kooperierenden Universität oder promotionsberechtigten Hochschule vor. Meist sind die Voraussetzungen ein abgeschlossenes Studium auf Master-Niveau. Die Promotionsordnung kann aber auch zusätzliche Anforderungen enthalten.