Fördermöglichkeiten
Die Finanzierung einer Weiterbildung muss keine Hürde sein! Es gibt zahlreiche Förderprogramme, Stipendien und Zuschüsse von Bund, Ländern und privaten Institutionen. Ob Bildungsschecks, Steuererleichterungen oder individuelle Förderungen – wir helfen Ihnen, die passende Unterstützung zu finden. Investieren Sie in Ihre Zukunft mit den richtigen Fördermöglichkeiten!
NEU: Bildungsscheck 2.0 – Förderung beruflicher Weiterbildung in NRW
Seit dem 1. Februar 2026 gibt es den Bildungsscheck 2.0 als Nachfolger des bisherigen Bildungsschecks NRW. Er wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert und unterstützt berufliche Weiterbildungen von Personen mit Wohnsitz in NRW.
Pro Person kann die Förderung einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.
Sie können den Bildungsscheck 2.0 für unsere Weiterbildungen nutzen, um Ihre Teilnahme an beruflich relevanten Kursen finanziell zu unterstützen.
- Förderhöhe: 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 €
- Nicht förderfähig: Fahrtkosten, Unterkunft oder sonstige Nebenkosten
- Wichtig: Die Weiterbildung muss beruflich relevant sein
Die Beantragung erfolgt ausschließlich online über das ESF‑Portal. Frühere Möglichkeiten über Beratungsstellen oder direkte Ausgabe von Bildungsschecks bestehen nicht mehr.
Melden Sie im Portal Ihre Weiterbildung an – spätestens am Tag vor Kursbeginn.
Eine Förderung Ihrer Weiterbildung mit dem Bildungsscheck bedeutet in der Praxis, dass Sie in der Regel die Weiterbildung zunächst vollständig bezahlen. Im Nachgang erhalten Sie die Förderung ausgezahlt.
Die offiziellen Seiten mit allen Informationen und dem Zugang zum Antragsportal finden Sie auf der allgemeinen Seite:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) - Bildungsscheck 2.0
oder auch bei Ihrer zuständigen Bezirksregierung NRW. Für Bochum ist das die Bezirksregierung Arnsberg
Bei konkreten Fragen rund um den Bildungsscheck 2.0 können Sie sich direkt an Ihre zuständige Bezirksregierung wenden.
Bildungsurlaub (AWbG)
Einen Anspruch auf sog. Bildungsurlaub an 5 Arbeitstagen im Kalenderjahr gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) haben Arbeiter*innen und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben. Die Freistellung von der Arbeit kann zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen erfolgen.
Die Abteilung Weiterbildung der BO Akademie ist eine staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen auf der Homepage des MKW NRW
Liste der anerkannten Bildungseinrichtungen der Bezirksregierung Arnsberg
Hinweis: Auf Anfrage ist u. U. auch die Beantragung der Anerkennung durch andere Bundesländer möglich. Dafür ist unbedingt eine frühzeitige Anfrage des Teilnehmenden erforderlich, da für Anträge bei den jeweiligen Behörden mehrwöchige Fristen zu beachten sind.
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium fördert Fachkräfte unter 25 Jahren, die eine abgeschlossene Ausbildung haben und eine berufsbegleitende Weiterbildung oder ein berufsbegleitendes Studium anstreben.
Steuerliche Absetzbarkeit
Finanzielle Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen können nach §9 Abs. 6 Einkommenssteuergesetz (EStG) in den meisten Fällen als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern die Weiterbildung beruflich veranlasst ist (und die Aufwendungen subjektiv getätigt werden). Das gilt für anfallende Kosten, wie Anmeldegebühren, sowie Fahrt- und Übernachtungskosten.
Weitere Informationen auf der Homepage der Finanzverwaltung NRW