Deutsche Sprachkenntnisse für internationale Bewerber - Master Studiengänge

So gut müssen Sie Deutsch sprechen, wenn Sie Ihren Schulabschluss nicht in Deutschland gemacht haben. Hier die Liste der akzeptierten Nachweise der Deutschkenntnisse:

Sprachvoraussetzungen – Master -

Studiengang Sprachkenntnisse* weitere Sprachkenntnisse  
Architektur Mediamanagement „AMM“ DSH 3, TestDaF 4 x 5, telc Deutsch C2 Hochschule    
Geothermal Energy Systems   Englischkenntnisse C1-Niveau** TOEFL iBT (min. 95 Punkte), IELTS (Academic English, face to face with oral component): 7, TOEIC C1, TELC C1, oder abgeschlossenes englischsprachiges Studium  
Nachhaltige Entwicklung
Angewandte Nachhaltigkeit
International Management
Goethe-Zertifikat B2, telc B2-Zertifikat, ÖSD B2-Zertifikat oder DSH 1, TestDaF 4 x 3, DSD II (B2/C1) und Englischkenntnisse B2-Niveau** TOEFL iBT (mind. 72 Punkte), IELTS (Academic English, face to face with oral component): 5, First Certificate in English (FCE), TOEIC: 400 (listening) und 385 (reading) oder abgeschlossenes englischsprachiges Studium  
Management für Ingenieur- und Naturwissenschaften (MBA) TestDaF 4x4, DSH 2, Goethe-Zertifikat C2, Feststellungsprüfung Studienkolleg, Telc C1 Hochschule, DSD 2, ÖSD-Zertifikat C1 Englischkenntnisse auf Niveau B2 empfehlenswert  
Mechatronic CVH Kenntnisse der deutschen Sprache in der Niveaustufe A1 (GER) Englischkenntnisse C1-Niveau ** TOEFL iBT (min. 95 Punkte), IELTS (Academic English, face to face with oral component): 7, TOEIC C1, TELC C1, oder abgeschlossenes englischsprachiges Studium  
Alle weiteren Masterstudiengänge TestDaF 4x4, DSH 2, Goethe-Zertifikat C2, Feststellungsprüfung Studienkolleg, Telc C1 Hochschule, DSD 2, ÖSD-Zertifikat C1    

 

* für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben

** für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer englischsprachigen Einrichtung erworben haben

Vom Nachweis der Deutschkenntnisse durch eine Sprachprüfung kann befreit werden, wer

- in Deutschland eine mindestens 2-jährige berufliche Ausbildung abgeschlossen hat;

- ein erfolgreiches Studienjahr in deutschsprachigen Studiengängen erbracht hat;

- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und in Deutschland studiert oder arbeitet;

- eine Sprachprüfungsbefreiungsbescheinigung einer anderen Hochschule einreicht