Krankenversicherung für internationale Studierende
In Deutschland besteht Versicherungspflicht – jede Person muss krankenversichert sein. Das gilt auch für internationale Studierende.
Ohne Krankenversicherung ist weder eine Visumerteilung noch eine Einschreibung an der Hochschule Bochum möglich.
Das deutsche Gesundheitssystem
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- Zugang zu medizinischer Versorgung für alle zu moderaten Kosten
- Viele Haus- und Fachärztinnen/ärzte, Krankenhäuser und Apotheken
- Rezepte sind teilweise notwendig (verschreibungspflichtige Medikamente)
- Notfallnummern: 112 (Rettungsdienst) und 116 117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst)
Welche Versicherung brauchen Sie?
- Studierende aus der EU / EWR können oft ihre EHIC (European Health Insurance Card) nutzen.
- Auch mit einigen Ländern außerhalb der EU bestehen Abkommen.
- Wichtig: Klären Sie vor der Einreise, ob Ihre Versicherung in Deutschland anerkannt wird.
- Für Studierende unter 30 Jahren gibt es einen vergünstigten Studententarif (ca. 120–130 € pro Monat).
- Ab 30 Jahren entfällt der Studententarif – die Beiträge steigen deutlich.
- Kann in Einzelfällen günstiger sein, besonders nach der Altersgrenze von 30 Jahren.
- Achtung: Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung ist in der Regel nicht möglich.
- Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich stark – vergleichen Sie Angebote sorgfältig.
Was tun im Krankheitsfall?
- Hausärztin / Hausarzt: Erste Anlaufstelle bei Beschwerden.
- Fachärztin / Facharzt: Termin direkt oder mit Überweisung (z. B. Zahnarzt, Gynäkologe).
- TK-Ärzteführer: bundesweites Online-Suchportal (Ärzte nach Ort, Fachrichtung und gesprochenen Sprachen suchen)
- Notfälle:
- 112 = Rettungsdienst / Notarzt
- 116 117 = Bereitschaftsdienst (außerhalb der Praxiszeiten)
- Kostenübernahme:
- Gesetzlich Versicherte: Abrechnung erfolgt direkt über die Krankenkasse.
- Privat Versicherte: Häufig Vorauszahlung, danach Kostenerstattung.