Beratung im Studium
Für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung gibt es bei Bedarf individuelle Beratungsangebote. Wir beraten Sie in konkreten Fragen zu Barrierefreiheit, Nachteilsausgleichen, Studienorganisation, speziellen Bedarfen innerhalb von Lehrveranstaltungen und vieles mehr. Neben den meist bekannten Nachteilsausgleichen für Prüfungen besteht auch die Möglichkeit, verschiedene Unterstützungsangebote und Hilfsmittel für den Studienalltag und Lehrveranstaltungen zu erhalten.
Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche in Prüfungen sollen eine chancengleiche Teilhabe ermöglichen. Sie werden stets individuell und situationsbezogen auf Antrag vergeben.
In allen Prüfungsordnungen der Hochschule Bochum sind Nachteilsausgleiche vorgesehen, wie zum Beispiel eine Prüfungszeitverlängerung.
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich kann jedes Semester bis zum Ende der Anmeldephase für Prüfungen gestellt werden.
Ein Nachteilsausgleich ist eine formelle Regelung, die zur einer Modifizierung der allgemeinen Prüfungs- bzw. Studienbedingungen (wie z.B. eine Schreibzeitverlängerung) führt und darauf abzielt, krankheits- oder behinderungsbedingte Beeinträchtigungen auszugleichen. Die fachlichen Anforderungen und Qualitätsansprüche an die Prüfungsleistung bleiben erhalten. Damit soll eine gleichberechtigte Teilnahme am Studium ermöglicht werden.
Um einen Anspruch auf Nachteilsausgleich geltend machen zu können, müssen Studierende eine längerfristige Beeinträchtigung nachweisen, die die Kriterien einer Behinderung erfüllt.
Dazu zählen unter anderem Bewegungs- und Sinnesbeeinträachtigungen, langfristig bestehende chronisch-somatische oder psychische Erkrankungen, Teilleistungsstörungen und Autismus oder andere längerfristige Beeinträchtigungen. Eingeschlossen sind jeweils auch chronische Krankheiten mit episodischem Verlauf, also beispielsweise Rheuma, Epilepsie, Multiple Sklerose oder Allergien.
Das Attest kann von behandelnden Fach- bzw. Hausärzt*innen oder auch von approbierten Psychotherapeut*innen ausgestellt werden.
Folgende Informationen sollten enthalten sein:
- Name und Geburtsdatum des/der Patient*in
- Diagnose gemäß ICD-10 bzw. zukünftig ICD-11 (freiwillig)
- Beschreibung der Einschränkung und deren Auswirkung insbesondere auf das Studium
- Konkrete Vorschläge für notwendige Nachteilsausgleiche zur Wahrung der Chancengleichheit
- Dauer der Gültigkeit des Attestes
- Das Attest muss auf einem Kopfbogen, mit Stempel, Name und Unterschrift erstellt sein.
Eine Bescheinigung auf einem Rezeptblock ist nicht ausreichend!
Es geht um ein ärztliches oder psychotherapeutisches Attest und nicht um eine ärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme.
Daher sind in der Regel 3-5 Sätze, 5-10 Zeilen ausreichend.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Schreiben für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen.
Die von der Hochschule genehmigten Nachteilsausgleiche müssen für die Staatliche Prüfung gesondert beim Gesundheitsamt beantragt werden.
Die Beantragung von Nachteilsausgleichen für die Staatliche Prüfung muss mindestens 6 Monate vor Beginn der Staatlichen Prüfung erfolgen. Die Einreichung der Unterlagen für das Gesundheitsamt/Bezirksregierung erfolgt über das Prüfungsamt.
Alle Angaben des Antrags auf Nachteilsausgleich werden ausschließlich zur Prüfung und Festlegung von Nachteilsausgleichen bei der von Ihnen im Antrag genannten Studien-/Prüfungsleistung verwendet.
Die an der Antragsentscheidung beteiligten Personen unterliegen der Schweigepflicht.
Die Prüfenden erhalten keine Kenntnis über die Gründe für den Nachteilsausgleich.
Der Nachteilsausgleich wird nicht auf Zeugnissen vermerkt.
Befreiung vom Deutschlandsemesterticketbeitrag
Wenn Sie bereits eine Wertmarke für die Benutzung des ÖPNV haben, müssen Sie keine Gebühren für das Deutschlandsemesterticket zahlen. Um die Befreiung von den Gebühren zu beantragen, wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice. Dann zahlen Sie nur noch den Beitrag für den AStA und das AKAFÖ.
Den entsprechenden "Antrag auf Befreiung des Semestertickets" finden Sie auf dem Formular-Center des Studierendenservices.