Bochum, 05. Sept. 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Beihilfestelle der Ruhr-Universität Bochum ist seit 2002 im Rahmen des Beihilfecluster zuständig für die Bearbeitung der Beihilfen der Beschäftigten der Hochschule Bochum. Aufgrund der Entwicklungen im Rahmen der Umstellung der Beihilfesoftware ist dies der Ruhr-Universität nicht weiter möglich, so dass die Vereinbarung zum 30. September 2019 gekündigt wurde.
Ab dem 01. Oktober 2019 ist die Hochschule Bochum als Mitglied der kvw-Beihilfekasse zugelassen. Die kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) mit dem Sitz in Münster sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Dienstleister der Kommunen und kommunalen Einrichtungen. Im Rahmen der Mitgliedschaft der Hochschule Bochum wird der kvw ab dem 01. Oktober 2019 die Bearbeitung der Beihilfen übertragen.
Anders als bisher stehen Ihnen nun zwei verschiedene Wege zur Beantragung von Beihilfen offen: schriftlich per Post oder per App.
Nachtrag vom 06. Sept. 2019:
- Da die Daten von der RUB an die kvw migriert werden, müssen Sie bei der ersten Beantragung einer Beihilfe ab dem 01. Oktober 2019 lediglich den Kurzantrag verwenden, danach können Sie entweder die App nutzen oder weiterhin den Kurzantrag. Wenn man sich auf den Seiten der kvw die bereitgestellten Unterlagen ansieht, kann der Eindruck entstehen, dass hier der Erst-/oder Änderungsantrag oder das Formular „Grunddaten Beihilfeberechtigung“ zu verwenden sei. Dies ist jedoch nicht der Fall, die notwendigen Daten werden direkt von der RUB übermittelt. Das Formular „Erst-/Änderungsantrag“ ist nur dann erforderlich, wenn sich tatsächlich Änderungen z.B. Ihrer Bankverbindung ergeben haben.
- Der Zeitpunkt für den Wechsel der Zuständigkeit bezieht sich auf das Datum der Einreichung, nicht auf das Datum der Rechnung. Sie können daher ab dem 01. Oktober Ihre Belege bei der kvw einreichen, auch wenn in Einzelfällen das Rechnungsdatum vor dem 01. Oktober liegt.
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Alda, MBA
Hausruf: 10020
kvw-Flyer(PDF-Datei) mit Informationen der kvw zur Beantragung von Beihilfeleistungen.
Weitere Informationen, Vordrucke oder Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Homepage der kvw.