Wir alle sind derzeit mit einer Vielzahl von neuen, sehr dynamischen Situationen und Herausforderungen konfrontiert. Da uns als Ihr Dienstleister für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in diesen Tagen zahlreiche Anfragen erreichen, welchen Teil wir zu den drohenden Betreuungslücken beitragen können, möchten wir auf diesem Wege Stellung dazu nehmen.
BUK hält sich streng an die derzeitigen Handlungsempfehlungen der Bundesregierung sowie der örtlichen Gesundheitsämter und kann daher weder Gruppenbetreuungen organisieren noch Betreuungskräfte in den elterlichen Haushalt vermitteln. Das liegt zum Einen daran, dass wir alle gefordert sind, die Infektionsketten zu unterbrechen und zum Anderen, dass wir gegenüber den Eltern nicht garantieren können, dass die jeweiligen Betreuungspersonen gesund sind.
Eine Inhouse-Betreuung im Unternehmen würde zudem nur eine örtliche Verlagerung der Betreuungsgruppen bedeuten, sodass wir diese Betreuungsform zum Schutz aller ebenfalls ausschließen müssen.
Was können wir dennoch tun? Wir beraten Sie natürlich weiterhin zu allen Themen, die möglicherweise auch erst mittelfristig für Sie relevant sind.
Bitte beachten Sie: Laut Erlass soll eine Notbetreuung für die Kinder "unentbehrlicher Schlüsselpersonen" in allen Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege eingerichtet werden, die im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Eine solche Notbetreuung kann dann nur angeboten werden, sofern eine private Betreuung oder eine flexible Arbeitsgestaltung für diesen Personenkreis nicht möglich ist und wenn beide Elternteile/Erziehungsberechtigte beziehungsweise der/die Alleinerziehende zu den unentbehrlichen Schlüsselpersonen zählen.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information eine erste Orientierung an die Hand zu geben, sodass wir alle konstruktiv und lösungsorientiert agieren können.
Bleiben Sie gesund!