03.09.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einer entsprechend bestätigten ehrenamtlichen Mitwirkung als Wahlhelfer*in bei der Bundestagswahl am 26.09.2021 gewährt die Hochschule Bochum hierfür Freizeitausgleich in folgender Konstellation:
- Freizeitausgleich für die tatsächliche Stundenzahl der ehrenamtlichen Tätigkeit (es ist ein vom Wahlvorstand abgezeichneter Nachweis der geleisteten Stunden vorzulegen)
- Freizeitausgleich pauschal für einen halben Arbeitstag bei Vorlage des Berufungsschreibens als Wahlhelfer*in (ein abgezeichneter Nachweis ist nicht erforderlich).
Die Gewährung von Freizeitausgleich für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer*in erfolgt freiwillig ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Gilda Gerlach