Bei einer entsprechend bestätigten ehrenamtlichen Mitwirkung als Wahlhelfer*in bei der Landtagswahl am 15.05.2022 gewährt die Hochschule Bochum hierfür Freizeitausgleich in folgender Konstellation:
- Freizeitausgleich für die tatsächliche Stundenzahl der ehrenamtlichen Tätigkeit (es ist ein vom Wahlvorstand abgezeichneter Nachweis der geleisteten Stunden vorzulegen)
- Freizeitausgleich pauschal für einen halben Arbeitstag bei Vorlage des Berufungsschreibens als Wahlhelfer*in (ein abgezeichneter Nachweis ist nicht erforderlich).
Die Gewährung von Freizeitausgleich für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer*in erfolgt freiwillig ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.