Am 21. September 2020 kam der Hochschulrat zu seiner zweiten in Hybridform durchgeführten Sitzung zusammen.
Das Gremium beschäftigte sich mit der Laufzeit des Hochschulentwicklungsplans und beschloss, diese um ein Jahr bis zum 31.12.2022 zu verlängern.
Der Präsident berichtete von den jüngsten Entwicklungen bei der strategischen Allianz mit der FH Dortmund und der WH Gelsenkirchen; weitere Projektaktivitäten sollen in der Geschäftsstelle in Herne gebündelt werden. Für das Exzellenzdepartment im Bereich angewandter Lehre und Forschung wird eine dauerhafte Einrichtung mit 12 Professuren (+ wiss. Mittelbau) angestrebt. Die mittelfristige Finanzplanung wurde dem MKW mitgeteilt. Die Ausgestaltung der konkreten Anbindung an die beteiligten Hochschulen ist in bis Jahresende zu erstellenden Machbarkeitsstudie zu beleuchten. Für das Deutschlandstipendium konnten bislang 112 Förderzusagen eingeworben werden. Vereinzelt stehen noch Zusagen aus, so dass sich die Zahl noch einmal erhöhen dürfte.
Die Hochschuladresse wurde von der Stadt Bochum von „Lennershofstr. 140“ in „Am Hochschulcampus 1“ geändert.
Der Kanzler ging darauf ein, dass die Arbeit der Hochschulverwaltung auch im vergangenen Quartal wieder von der Bewältigung der sog. Corona-Pandiemie geprägt war. Er berichtete außerdem von einer Paketvereinbarung „Digitale Hochschule“ des Landes mit den NRW-Hochschulen.
Die Vizepräsidentin III ging in ihrem Bericht auf die Studieneingangsphase ein. Die Hochschule hat bei ihren Planungen einen Fokus auf die Ermöglichung eines zumindest teilweisen Studiums in Präsenzform gelegt und ein Programm dazu aufgesetzt. Die Hochschule hat mit dem Erlass von „Richtlinien für die ‚Beschwerdestelle gegen Diskriminierung‘ der Hochschule Bochum“ eine Anlaufstelle für Betroffene mit den im AGG definierten Aufgaben eingerichtet. Diese wurde auf Anregung der Senatskommission Diversity ausdrücklich auch für Studierende geöffnet.
Die Gleichstellungsbeauftragte berichtete darüber, dass wieder Promovendinnen mit aus Gleichstellungsmitteln finanzierten Stipendien gefördert werden können.
Die Vizepräsidentin I berichtete, dass die Durchführung von Klausuren nach wie vor eine Herausforderung für die Hochschule darstellt; der Projektantrag für die Ruhr Master School (3. Förderrunde) von der Stiftung Mercator bewilligt wurde und über die aktuellen Einschreibungszahlen zum WS 2020/2021.
Der Vizepräsident II berichtete von zu erwartenden Herausforderungen und sich daraus ergebenden Notwendigkeiten für Änderungsplanungen für das Projekt ruhrvalley, die auf einen teilweisen Haushaltsvorbehalt der zur Bewilligung vorgesehenen Projektmittel zurückzuführen ist.
Im Rahmen der Informationen zur Hochschulsteuerung wies der Kanzler auf den Übergang vom Hochschulpakt zum Stärkungspakt Studium und Lehre hin und erläuterte einzelne Aspekte (Drittmittel, LOM, Auslastung) näher.
Prof. Mohnert skizzierte die Überlegungen zur Gestaltung der akademischen und sozialen Integration der Erstsemester-Studierenden im WS 2020/2021. Der Hochschule ist bewusst, dass für die Studierenden viele Kontakt- und (informelle) Informationsmöglichkeiten wegbrechen. Insofern gilt es, dennoch Handlungsfähigkeit herzustellen.
Den Ausklang der Hochschulratssitzung bildete der Austausch mit den Vorsitzenden der örtlichen Personalräte. Frau Brenner (Vorsitzende PR TuV) und Herr Röhrig (Vorsitzender PR wiss.) gaben eine Rückmeldung insbesondere zur sog. Corona-Zeit und berichteten von der bundesweiten Verschiebung der Personalratswahlen.