Die Hoschule Bochum hat den Adobe ETLA Campus Vertrag auf FTE-Basis (Full Time Equivalent | Campusvertrag), im Zusammenschluss mit anderen Hoschschulen bis zum 25.09.2029 verlängert.

Was gilt es zu beachten?

Durch den Zusammenschluss der Hochschule für Gesundheit und der Hochschule Bochum wurde neben der Einrichtung eines neuen Portals (Benutzer- und Lizenzverwaltungstools) auch ein Upgrade unseres asknet-Shops erforderlich. Ab sofort erhalten Sie nur noch über diesen Shop eine ADOBE - Lizenz; die bisher bei KIVUTO gelisteten ADOBE - Produkte können nicht mehr bestellt oder verlängert werden!

HINWEIS:

LEIDER IST DIES BISHER NOCH NICHT VON ADOBE GELIEFERT WORDEN!

  • Thanksgiving Day am vierten Donnerstag im November gefeiert wird
  • Black Friday (alle Menschen haben Urlaub oder frei)

 

 

Ihr Ansprechpartner:

Staatl. gepr. Betriebw. Michael Tomath
Dezernat 6 - Campus IT

Vertrags- und Nutzungsbedingungen

Adobe Stocks

Die Lizenz für die Studierenden der Hochschule Bochum beinhaltet keine Nutzung von Adobe Stocks.

Nutzungshinweise finden Sie hier.


Home Use - Recht

Die Lizenzbestimmungen für Studierende sehen kein Home Use Recht der Software vor!

Die Lizenz beinhaltet die Nutzung im IP-Bereich (allen Gebäuden und Räumen) der Hochschule Bochum.


Kosten

Die Hochschule Bochum hat mit ADOBE eine Campuslizenz zur Nutzung der Creative Cloud abgeschlossen, der die Nutzung durch Studierende im beschränkten Umfang beinhaltet.

Die Nutzung ist für alle Studierenden: KOSTENFREI.


Lizenz
  1. Die Nutzung personengebundenen ADOBE-Lizenz ist durch eine Campuslizenz abgedeckt.
  2. Die Nutzung ist ausschließlich zur Lehre, im Studium und der hochschuleigenen Forschung, im Rahmen der jeweils aktuellen gültigen Rechtsnormen und der von der Hochschule Bochum erlassenen Ordnungen erlaubt.
  3. Eine kommerzielle Nutzung (bspw. Drittmittel) ist ausgeschlossen.
  4. Eine private Nutzung der Software, die über die Studienzwecken: Programmeinarbeitung, Lehre, Studium und Forschung hinausgeht, ist ausgeschlossen. Das Nutzungsrecht ist auf alle Rechnern der Hochschule Bochum beschränkt.
  5. Die von der CampusIT der Hochschule Bochum übertrage Lizenz gilt nur für jeweils eine Person mit gültigem Hochschulaccout und ist an diese fest gebunden (personengebundene Lizenz).

    Eine Übertragung dieser Ihnen fest zugewiesenen Lizenz auf eine beliebige andere Person oder die Hardwareweitergabe zur Softwarenutzung mit Ihren Zugangsdaten oder nur Weitergabe Ihre Zugangsdaten an Personen - mit oder ohne Hochschulaccount - ist strengstens untersagt und kann eine unmittelbare rechtliche Würdigung wegen Lizenzverstoßes durch die Rechteinhaber zur Folge haben.

     


Lizenzablauf

Die Lizenz ist zeitlich - maximal auf ein Jahr - befristet und bedarf der Verlängerung im Software - Shop der Hochschule Bochum. Bei jedem Login wird Ihre Lizenz auf Gültigkeit mit Laufzeit des Abonnements überprüft.

Ihre Lizenz endet mit sofortiger Wirkung, bei:

  • Ablauf des Arbeitsverhältnisses
  • Exmatrikulation

Lizenzmetrik / Lizenzlaufzeit

Allen Studierenden wird nach der Beantragung (Bereitstellung über Softwareshop) für ein Jahr eine personengebundene Shared Device-Lizenz (Studierendenlizenz), zur geräteunabhängigen Nutzung an allen in der Hochschule Bochum befindlichen:

  • “gemeinsam” nutzbaren Computern
  • Poolrechnern
  • Mehrpersonennutzung von Laborrechnern

für ein Jahr zur Verfügung gestellt

 


Named User Lizenz vs. Shared Device Lizenz

Die All Apps-Variante (Adobe Creative Cloud) gibt es sowohl als Named User (personengebundene) Lizenz und auch als sogenannte Shared Device Lizenz, d.h. als gerätegebundene Lizenz.

Die „Shared Device-Lizenz“ ist gemäß Hersteller ausschließlich für den Einsatz in Umgebungen vorgesehen, in denen Geräte von mehreren Nutzern verwendet werden. Geräte, die einer bestimmten Person zugewiesen sind, dürfen nicht mit einer „Shared-Device-Lizenz“ ausgestattet werden. In dieser Lizenz sind keine Gen AI Credits enthalten.

Die „Shared Device-Lizenz“ ist ausschließlich für physische stationäre Geräte vor Ort geeignet. Das können z. B. Desktop PCs oder mit Pool Rechner ausgestattete Räume sein. Diese Lizenz ist für Laptops und für die Nutzung im Home-Office nicht geeignet. Alle Studierenden, die eine Shared Device Lizenz an einem stationären Gerät nutzen möchten, erhalten per Lizenz eine persönliche Adobe Enterprise ID über die E-Mail Adresse der Hochschule Bochum (vorname.nachname@stud.hs-bochum.de). Funktionsadressen sind nicht zulässig.

Creative-Cloud-Dienste und -Anwendungen sind ausschließlich über sog. „Named User-Lizenzen“ zugänglich. Bei dieser Lizenzvariante wird ein einzelner Anwender für die Nutzung der Software auf zwei Computern lizenziert. 


Nutzungsvoraussetzung

Studierende müssen gültige Hochschulzugangsberechtigung zu den DV-System der Hochschule (Authentifizierung per Shibboleth) haben.


Vertragsgegenstand

Adobe-Produkte werden nur noch in Form einer Mietlizenzen zur Nutzung bereitgestellt; welche spätestens am 25.05.209 enden und danach nicht mehr verlängert werden können, sollte keine Anschlussvertrag geschlossen werden.


Vertragslaufzeit

Der neue Rahmenvertrag beginnt zum 01. Dezember 2025 und hat eine Laufzeit 25.09.2029.


Lizenzbezug

1. Nutzungsvoraussetzung

Lizensiert und damit nutzungsberechtigt sind alle Studierenden der Hoschule Bochum, die

  1. über eine gültige Hochschulzugangsberechtigung zu den DV-System der Hochschule (Authentifizierung per Shibboleth) verfügen und
  2. einen Account zur Nutzung bzw. dessen Weiterführung im Academic - Software - Shop der Hochschule erstellt/beantragt haben.