Aufgaben der Senatsbeauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung

Die Senatsbeauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung nimmt die Interessen dieser Studierenden innerhalb der Hochschule Bochum wahr und setzt sich für deren gleichberechtigte und möglichst barrierearme Teilhabe am Studium ein. 

Zu ihren Aufgaben gehört die Betrachtung der Studienbedingungen von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung; sie macht auf strukturelle und individuelle Barrieren aufmerksam und wirkt auf deren Abbau hin. Sie berät Hochschulangehörige und Gremien zu Fragen der Teilhabe, Barrierefreiheit und Inklusion und bringt die Perspektive der betroffenen Studierenden in hochschulische Prozesse und Entscheidungen ein.

Die Senatsbeauftragte arbeitet dabei mit den zuständigen Stellen und Gremien der Hochschule zusammen und kann Verbesserungsvorschläge zur Weiterentwicklung der Studienbedingungen unterbreiten. Über ihre Tätigkeit berichtet sie gemäß § 30 der Grundordnung dem Hochschulrat, dem Präsidium und dem Senat.

Vertrauensperson für die Belange von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung

Wiebke Hoppstädter
Wiebke Hoppstädter
Fachbereich Pflege-, Hebammen- und Therapiewissenschaften

Stellvertretung Vertrauensperson für die Belange von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung

Benjamin Thomas
Benjamin Thomas
Dezernat 4