Anmeldung zu Prüfungen:
Die Anmeldungen zu Prüfungen erfolgt stets über die Selbstbedienungsfunktion des Studierendenservice und ist nur innerhalb der auf der Homepage angegeben Fristen möglich.
Nach Fristablauf sind keine Prüfungsanmeldungen mehr möglich!Abmeldung von Prüfungen:
Abmeldungen von Prüfungen sind über die Selbstbedienungsfunktion bis einen Tag vor dem Prüfungstermin möglich.Erkrankung:
Bei Erkrankung am Tag der Prüfung ist im Wintersemester 2021/22 keine Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit erforderlich.Eine Mitteilung per E-Mail über die Erkrankung muss dem Studienbüro aber spätestens sieben Kalendertage nach dem Prüfungstag vorliegen.
Zusätzlicher Prüfungsversuch:
Bei den Prüfungen des Wintersemesters 2021/22 gibt es bei Nichtbestehen generell keinen zusätzlichen Prüfungsversuch mehr.
(Es gibt keine Freiversuchsregelung mehr!)
Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen und Prüfungseinsicht:
Für die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse gelten wieder die in der Rahmenprüfungsordnung und Studiengangsprüfungsordnung geregelten Fristen.
Die Einsicht in die Prüfungsunterlagen kann nur auf Antrag bei der Prüferin bzw. dem Prüfer erfolgen.
Vorpraktikum
Das gesamte Vorpraktikum muss zu Beginn des 3. Fachsemesters nachgewiesen werden. Hier gibt es gegenüber der Regelung der Prüfungsordnung keine Fristverlängerung mehr.
Prüfungen der Module des 3. Studienjahres:
Die Zugangsbeschränkungen zu den Prüfungen der Module des 3. Studienjahres gemäß § 7 Absätze 2 und 3 der Studiengangsprüfungsordnungen der Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Umweltingenieurwesen sowie gemäß § 8 Absätze 1 und 2 der Studiengangsprüfungsordnung des Kooperativen Bachelorstudiengangs Bauingenieurwesen sind wieder ohne Einschränkung gültig.
Geänderte Prüfungsformen:
Mit Genehmigung durch das Präsidium der Hochschule wurde die Prüfungsform einiger Module gegenüber der Regelung im Modulhandbuch geändert. Die Änderungen sind spätestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn im auf der Homepage veröffentlichten Prüfungsplan ersichtlich.
Jörgen Robra
Bochum, den 13.01.22