5. BIM Bier+Brezeln | 19. November 2019


Die Auftaktveranstaltung für das Wintersemester 2019/2020 fand am 19. November 2019 mit Herrn Prof. Jörn Bröker von der Anwaltskanzlei HEINEMANN & Partner und Honorarprofessor an der Hochschule Bochum statt.

Prof. Jörn Bröker von der Anwaltskanzlei HEINEMANN & Partner bei seinem Vortrag "Überblick über die rechtlichen Aspekte von BIM" bei BIM Bier+Brezeln

Auch unter den Juristen ist BIM angekommen: „Was bewirkt BIM? Was ändert sich für uns? Sind bisherige Gesetzesgrundlagen weiter nutzbar?“ – Die neue Arbeitsmethode des Building Information Modeling wirft eine Vielzahl an Fragen auf, die nicht nur die direkt am Bau beteiligten Gewerke betrifft. Mit seinem Vortrag „Überblick über die rechtlichen Aspekte von BIM“ gelang es Herrn Bröker Einblicke in aktuelle Überlegungen und Lösungsansätze zu geben:

Neue rechtliche Aspekte sind bei der Anwendung von BIM zu beachten, die gleich zu Beginn in der Vertragsgestaltung mitberücksichtigt werden sollten. Wer hier mehr Zeit investiert, wirkt später möglich auftretenden Problematiken entgegen. Ebenfalls in der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen, sind die neuen Rollen des BIM-Managers und des BIM-Koordinators: Hier ist zu bedenken, ob ein Werkvertrag, oder ein normaler Dienstvertrag geschlossen wird. In der Position des Arbeitnehmers wird sich oft gegen einen Werkvertrag ausgesprochen, da hier das Ergebnis honoriert wird, im Gegensatz zu dem Dienstleistungsvertrag, bei welchem die Arbeitszeit und die Bemühung, das Ergebnis zu erreichen, vergütet wird - unabhängig vom Ergebnis.

Herr Bröker stellte zudem die vernetzte Vertragsstruktur, das „Partnering-Model“ vor, welches z.B. in den USA und in den Niederlanden bereits angewendet wird: Die Situation, dass es einen Bauherrn, einen Objektplaner, verschiedene Ausführungsfirmen und einen Generalplaner gibt, liegt meistens vor. Vertragspartner für alle Beteiligten ist in diesem Fall der Bauherr. Sollte der Objektplaner durch irgendwelche Gründe auf einen anderen Ausführungsplaner warten müssen, ist hier meistens niemand bereit, dem anderen Zugeständnisse zu machen. Da auf dem Papier immer noch der Bauherr als Vertragspartner steht und nicht die einzelnen Firmen untereinander, fühlen Sie sich lediglich dem Bauherrn gegenüber in der Pflicht Rechenschaft abzulegen. Für die erfolgreiche Anwendung von BIM muss die Bereitschaft untereinander zu kooperieren jedoch gegeben sein. Das Partnering-Model beschreibt die Variante der Vertragsgestaltung, in der sich beteiligte Firmen (ähnlich einer Gesellschaft) auch untereinander Rechenschaft schuldig sind und somit eine verpflichtende Struktur unter den Vertragspartnern entsteht.

Die Überlegung fällt, ob die Baubeteiligten in diesem Fall eine Gesellschaft gründen könnten. Dem ist lediglich unter dem Aspekt abzuraten, dass alle, zusammen neben Bauherren, stimmberechtigt sind. In allen Bereichen. So auch z.B. bei der Auswahl der Türklinken. Welcher Bauherr möchte sich diese Entscheidungen aus der Hand nehmen lassen? BIM ermöglicht eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit vernetzten Verträgen, setzt das aber nicht voraus. Ein hohes Maß an Disziplin ist von allen BIM-Anwendern gefordert, um Building Information Modeling erfolgreich umzusetzen.

In der anschließenden Fragerunde wurde seitens der Architekten die Frage gestellt: „Wem gehören meine Daten?“. Herr Bröker beantwortete diese Frage vorsichtig mit „Es kommt darauf an.“. Eine Antwort, wie er uns erklärte, die im Studium den Studierenden immer nahegelegt wurde, wenn eine konkrete Antwort nicht möglich ist. Herr Bröker ging auf das Urheberrecht ein, welches das geistige Werk beinhaltet und betonte, dass es ein Irrtum ist, dass jeder planerische Beitrag dem Urheberrecht unterliegt. Der planerische Beitrag muss von der Qualität und der Gestaltung einem gewissen Maß entsprechen, damit das Urheberrecht greift. Für derartige Fragestellungen sollte auf jeden Fall der Vertrag hinzugezogen werden, der zwischen Bauherrn und Auftragnehmer geschlossen wurde. Hier müssen ebenfalls Rechte verteilt werden, wenn es um das Einstellen der Daten auf einer Plattform und den Zugriff auf die Daten und die Bearbeitung dieser geht. Das Urheberrecht ist sehr kompliziert, allerdings ist das Namensnennungsrecht unveräußerlich.

Durch den Vortrag von Herr Bröker wurden die Problematiken und Überlegungen aus Sicht der Juristen deutlich. BIM ist nicht nur für die direkten Beteiligten ein Thema, sondern zieht sich durch ein breites Feld anderer Bereiche.

Die Gespräche wurden nach dem Vortrag in einer Diskussionsrunde und anschließendem Zusammensein bei Bier+Brezeln vertieft. Wir begrüßten an diesem Abend ein facettenreiches Publikum aus externen Vermessungsingenieuren, Architekten, Bauingenieuren, Studierenden, wissenschaftlich Mitarbeitenden und Hochschullehrende verschiedener Fachbereiche. 

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