Abteilung 3: Akademischer Service & Hochschulrecht
Die Abteilung Akademischer Service und Hochschulrecht ist zuständig für den akademischen Service, Hochschulrecht und Gremienbetreuung.
Wir unterstützen die Fachbereiche bei der Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen sowie der Studiengangsentwicklung und sind Ansprechpartnerin für bestimmte rechtliche Angelegenheiten, insbesondere Hochschulorganisations- und -satzungsrecht.
Funktionspostfach
akkreditierung(at)
Benutzen Sie bitte für alle Belange bezüglich Akkreditierung / Reakkreditierung dieses Postfach.
Ansprechpersonen zu spezifischen Themen bzw. Arbeitsbereichen der Abteilung finden Sie weiter unten.
Arbeitsbereiche der Abteilung
Zu unseren Aufgaben- und Handlungsfeldern gehören u.a.:
Akkreditierung und Reakkreditierung
Rechtsaufsicht über die Studierendenschaft (ohne Finanzaufsicht)
Kapazitätsrechnung
Bearbeitung von Anträgen auf Ermäßigung der Lehrverpflichtung
Wahlen zu Organen und Gremien der Hochschule
Mit der administrativen und fachlich-inhaltlichen Begleitung ausgewählter Gremien, insbesondere Senat und Hochschulrat, unterstützen wir zudem die Hochschulselbstverwaltung.
rechtliche Anforderungen an Digital- und Hybridlehre
Reglementierung durch die sog. Hochschul-Digitalverordnung
Studentische Vereinigungen
Eintragung in des Gruppenverzeichnis der Hochschule