Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen; Studiengangsentwicklung

Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen

Die Hochschule Bochum folgt b. a. w. dem Modell der Programmakkreditierung, bei dem jeder Studiengang/jedes Studiengangsbündel einem eigenständigen Begutachtungs- und Prüfverfahren (Akkreditierungs-/Reakkreditierungsverfahren) unterworfen wird.

Das Dezernat 5 koordiniert die Akkreditierungs- und Reakkreditierungsverfahren für alle Studiengänge der Hochschule. Dies umfasst im Wesentlichen

  • das Einholen der Zustimmung des Präsidiums zu dem geplanten Vorhaben (über die Vorlage des sog. Leitfadens Studiengangsentwicklung*),
  • die Vertragsanbahnung und den Vertragsabschluss mit einer Akkreditierungsagentur,
  • die zeitliche Ablaufplanung des Verfahrens (inkl. Terminüberwachung),
  • die Bereitstellung bewährter Textbausteine (Einbettung in ein Template) und von Hinweisen zur Einbindung statistischen Materials in den zu erstellenden Selbstbericht sowie
  • eine Vorprüfung aller erstellten Antragsunterlagen hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der Studienakkreditierungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

* Den Vordruck "Leitfaden Studiengangsentwicklung" finden Sie als Download im Abschnitt Studiengangsentwicklung (rechte Spalte auf dieser Seite).

Aktuelle Regelungen (Verfahren ab 01.01.2018)

Die Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen erfolgt seit dem 01.01.2018 nach den Bestimmungen der 'Verordnung zur Regelung des Näheren der Studienakkreditierung in Nordrhein-Westfalen (Studienakkreditierungsverordnung - StudakVO)', die von der Landesregierung auf Basis des 'Staatsvertrages über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag)' erlassen wurde.

Wichtig! Die Neuordnung des Akkreditierungssystems 2017/2018 hat zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten geführt, da sich das Verfahren nunmehr in

  • ein sog. Begutachtungsverfahren, das von einer Akkreditierungsagentur durchgeführt wird (Dauer: i.d.R. 12, in Einzelfällen jedoch bis zu 16 Monate), und in
  • das 'eigentliche' Akkreditierungsverfahren beim Deutschen Akkreditierungsrat (Dauer: bis zu 6 Monate)

gliedert. Noch nicht berücksicht sind dabei Zeiten der fachbereichs- bzw. hochschulinternen Vor- und Aufbereitung der Akkreditierungsunterlagen sowie der Implementierung der Studiengangsprüfungsordnung(en) im Campusmanagementsystem HISinOne. Für ein Akkreditierungs- oder Reakkreditierungsverfahren ist daher ein zeitlicher Vorlauf von insgesamt mindestens 2 Jahren zu veranschlagen.

Der nachstehend abgebildete Zeitplan verdeutlicht die einzelnen Arbeitsschritte.


Studiengangsentwicklung

Der Prozess der Studiengangsentwicklung (Einführung neuer und Umstrukturierung bestehender Studiengänge) ist eng mit der Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen verzahnt. In der Regel bedarf es bei den Maßnahmen der Studiengangsentwicklung einer vorherigen Beschlussfassung durch das Präsidium, da ggf. zu prüfen ist, ob eine sog. wesentliche Änderung (i. S. d. Studienakkreditierungsverordnung NRW) vorliegt, die dem Akkreditierungsrat anzuzeigen ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine das Studiengangsprofil verändernde Umgestaltung geplant ist.

Für alle Belange bezüglich Akkreditierung / Reakkreditierung benutzen Sie bitte das Funktionspostfach:

akkreditierung(at)hs-bochum.de


Ansprechpersonen

Martin Spreen, LL.M.
Dezernat 5
Victoria Adenstedt, M.A.
Dezernat 5