- Akkreditierung und Entwicklung von Studiengängen
- rechtliche Anforderungen an Digital- und Hybridlehre
- Gremienbetreuung und Wahlen
- Eintragung von studentischen Vereinigungen (Hochschulgruppen)
- Kapazitätsangelegenheiten; Ermäßigung der Lehrverpflichtung
- Hochschulsatzungsrecht; Rechtsaufsicht über die Studierendenschaft
- Personal- und Organisationsentwicklung
Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen; Studiengangsentwicklung
Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen
Die Hochschule Bochum folgt b. a. w. dem Modell der Programmakkreditierung, bei dem jeder Studiengang/jedes Studiengangsbündel einem eigenständigen Begutachtungs- und Prüfverfahren (Akkreditierungs-/Reakkreditierungsverfahren) unterworfen wird.
Das Dezernat 5 koordiniert die Akkreditierungs- und Reakkreditierungsverfahren für alle Studiengänge der Hochschule. Dies umfasst im Wesentlichen
- das Einholen der Zustimmung des Präsidiums zu dem geplanten Vorhaben,
- die Vertragsanbahnung und den Vertragsabschluss mit einer Akkreditierungsagentur,
- die zeitliche Ablaufplanung des Verfahrens (inkl. Terminüberwachung),
- die Bereitstellung bewährter Textbausteine (Einbettung in ein Template) und von Hinweisen zur Einbindung statistischen Materials in den zu erstellenden Selbstbericht sowie
- eine Vorprüfung aller erstellten Antragsunterlagen hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der Studienakkreditierungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
* Den Vordruck "Leitfaden Studiengangsentwicklung" finden Sie als Download im Abschnitt Studiengangsentwicklung (rechte Spalte auf dieser Seite).
Studiengangsentwicklung
Der Prozess der Studiengangsentwicklung (Einführung neuer und Umstrukturierung bestehender Studiengänge) ist eng mit der Akkreditierung und Reakkreiditierung von Studiengängen verzahnt. In der Regel bedarf es bei den Maßnahmen der Studiengangsentwicklung einer vorherigen Beschlussfassung durch das Präsidium, da ggf. Verträge mit einer Akkreditierungsagentur geschlossen werden müssen. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine das Studiengangsprofil verändernde Umgestaltung geplant ist.
Zur Unterstützung steht Ihnen hier der 'Leitfaden Studiengangsentwicklung' zur Verfügung (Word-Dokument).
Für alle Belange bezüglich Akkreditierung / Reakkreditierung benutzen Sie bitte das Funktionspostfach: