Wichtige Informationen zur Aufenthaltserlaubnis

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken in Deutschland zu erhalten, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
  • Anmeldebestätigung vom Bürgerbüro (Meldeadresse)
  • Finanzierungsnachweis (z. B. Sperrkonto oder Stipendium)
  • Nachweis über eine gültige Krankenversicherung

Die Aufenthaltserlaubnis wird normalerweise für zwei Jahre ausgestellt und muss rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden.

Bitte beachten Sie: Die Verlängerung hängt davon ab, ob Sie Ihr Studium ernsthaft und erfolgreich betreiben – z. B. durch das Ablegen von Prüfungen oder das Sammeln von Leistungspunkten (ECTS). Es wird regelmäßig geprüft, ob Sie Ihr Studium in angemessener Zeit abschließen können.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt, in der Sie gemeldet sind. 

Das Ausländerbüro der Stadt Bochum finden Sie hier: 

Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum

Webseite: Ausländerbüro | Stadt Bochum


Aufenthaltserlaubnis direkt nach der Ankunft beantragen

Einreisevisum & Fristen

Ihr Einreisevisum ist in der Regel 90 Tage gültig.
Wichtig: Beantragen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis spätestens 8–12 Wochen vor Ablauf des Visums!

Das gilt auch, wenn Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen durften (visumsfreie Einreise für bestimmte Länder).

Achtung: Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf Ihres Visums stellen, kann das rechtliche Konsequenzen haben (z. B. Probleme bei der Verlängerung oder beim Aufenthalt).


Studierende aus der EU / EWR

Wenn Sie StaatsbürgerIn eines EU-Landes oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind und sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten, benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis.

Stattdessen beantragen Sie direkt bei Ihrer Anmeldung beim Bürgerbüro eine sogenannte Freizügigkeitsbescheinigung EU.
Ein zusätzlicher Termin bei der Ausländerbehörde ist nicht notwendig.


Studierende aus Nicht-EU-Ländern

Wenn Sie nicht aus einem EU- oder EWR-Land kommen, beachten Sie bitte Folgendes:

  1. Melden Sie sich zuerst an Ihrem Wohnort an (siehe Abschnitt Leben in Deutschland).
  2. Buchen Sie frühzeitig – idealerweise 8–12 Wochen vor Ablauf Ihres Visums – einen Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde.
  3. Welche Behörde zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab.

Was Sie für die Beantragung benötigen: Ein Nachweisblatt mit allen erforderlichen Unterlagen zur Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis finden Sie hier.


Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Rechtzeitig Termin buchen!

Bitte beantragen Sie frühzeitig – 8 bis 12 Wochen vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis einen Verlängerungstermin bei der Ausländerbehörde.

Wichtig: Wenn Sie den Termin erst nach Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen, können rechtliche Nachteile entstehen (z. B. Probleme bei der weiteren Verlängerung oder bei der Arbeitserlaubnis).


Studienverlauf & Zusatzdokumente

Wenn Sie...

  • die Regelstudienzeit überschreiten oder
  • den Studiengang nach dem 3. Semester wechseln,

… kann die Ausländerbehörde eine zusätzliche Studienverlaufsbescheinigung anfordern.

Diese Bescheinigung erhalten Sie per E-Mail beim Studienbüro der Hochschule Bochum.
Bitte senden Sie dazu das Schreiben der Ausländerbehörde als Kopie oder Scan mit.


Fiktionsbescheinigung (Zwischenlösung)

Falls Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen ist, bevor Sie einen Verlängerungstermin bekommen konnten, kann die Ausländerbehörde in Einzelfällen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausstellen.

Diese erlaubt es Ihnen, vorübergehend legal in Deutschland zu bleiben, bis über Ihren Antrag entschieden wurde.
Beachten Sie jedoch: In einigen Fällen ist eine Fiktionsbescheinigung nicht möglich oder nicht notwendig.

Fragen Sie Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter oder die Infostelle der Ausländerbehörde, wenn Sie unsicher sind.


Was tun, wenn online keine Termine verfügbar sind?

Wenn Sie kurz vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubniskeinen Termin online buchen können, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  1. Schreiben Sie eine E-Mail an die zuständige Ausländerbehörde.
    So haben Sie einen schriftlichen Nachweis, dass Sie sich rechtzeitig um einen Termin bemüht haben.
  2. Reichen Sie zusätzlich den Antrag auf Verlängerung ein:
    • persönlich bei der Ausländerbehörde oder
    • per Post (Einschreiben empfohlen)
    • Wichtig: Bitte schicken Sie keinen Originalpass mit, sondern nur Kopien Ihres Ausweises!
    • Lassen Sie sich eine schriftliche Eingangsbestätigung geben oder bewahren Sie den Sendebeleg auf.

Welche Ausländerbehörde ist zuständig?

Zuständig ist immer die Ausländerbehörde des Wohnortes, an dem Sie aktuell angemeldet sind.

Achtung bei Umzug:
Wenn Sie noch nicht offiziell umgemeldet sind, ist weiterhin die Ausländerbehörde Ihres vorherigen Wohnorts für Sie zuständig.


Studiengang- oder Hochschulwechsel

Ihre Aufenthaltserlaubnis ist studiengangs- und hochschulgebunden

Die studentische Aufenthaltserlaubnis gilt nur für den Studiengang und die Hochschule, die im Antrag genannt wurden – und in der Regel nur so lange, wie Sie auch in diesem Studiengang eingeschrieben sind.


Wechsel nach dem 1. oder 2. Fachsemester

Wenn Sie innerhalb der ersten 18 Monate Ihres Studiums...

  • den Studiengang oder
  • die Hochschule

wechseln möchten, ist das in der Regel einmal ohne vorherige Genehmigung der Ausländerbehörde möglich.

Wichtig: Sie müssen den Wechsel sofort bei der Ausländerbehörde melden, damit Ihre Aufenthaltserlaubnis entsprechend angepasst werden kann.


Wechsel nach dem 3. Hochschulsemester

Wenn Sie den Studiengang oder die Hochschule nach dem dritten Hochschulsemester wechseln möchten:

Achtung: Dann brauchen Sie immer vorab die Zustimmung der Ausländerbehörde!
Vereinbaren Sie dafür unbedingt einen Termin, bevor Sie sich an der neuen Hochschule einschreiben oder den Studiengang wechseln.

Eine rückwirkende Genehmigung wird in der Regel nicht erteilt – das kann zu ernsthaften Problemen führen, z. B. zum Verlust Ihres Aufenthaltstitels.


Was müssen Sie tun, wenn Sie wechseln wollen?
  • Sammeln Sie alle Unterlagen zum geplanten Wechsel (z. B. Zulassungsbescheid, Anerkennung von Leistungen).
  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Ausländerbehörde.
  • Beantragen Sie die Änderung Ihres Aufenthaltszwecks.
  • Fragen Sie beim Studienbüro der Hochschule Bochum per E-Mail eine Studienverlaufsbescheinigung an.
    ➜ Senden Sie dafür eine Kopie des Schreibens der Ausländerbehörde mit.

Wann wird ein Wechsel eher genehmigt?

Die Ausländerbehörde prüft, ob der Wechsel sinnvoll und studienbezogen ist. Die Chancen steigen, wenn:

  • viele Ihrer bisherigen Studienleistungen anerkannt werden können
  • Sie direkt in ein höheres Fachsemester eingestuft werden
  • der Wechsel keine große Verzögerung im Studienverlauf verursacht
  • Sie eine gute Begründung für den Wechsel geben können
  • Sie Ihr Studium innerhalb von max. 10 Jahren (Gesamtaufenthaltsdauer) abschließen können

Aufenthalte außerhalb Deutschlands für int. Studierende

Vor jeder Ausreise: Aufenthaltserlaubnis prüfen!

Bevor Sie ins Ausland reisen, prüfen Sie bitte unbedingt, wie lange Ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist.

Falls Ihre Aufenthaltserlaubnis während Ihres Auslandsaufenthalts abläuft, müssen Sie diese vor der Ausreise verlängern lassen.

Achtung:
Eine Verlängerung im Ausland ist nicht möglich!
Die Deutsche Botschaft kann Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht verlängern.
In diesem Fall müssten Sie ein neues Visum beantragen, was mehrere Monate dauern kann und zu Verzögerungen in Ihrem Studium führt.


Reisen im Schengen-Raum (z. B. Italien, Frankreich, Spanien)

Mit Ihrer deutschen Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie bis zu 90 Tage in anderen Schengen-Ländern reisen – nur für touristische Zwecke!

🔹 Ihre Aufenthaltserlaubnis muss während der gesamten Reise gültig sein.
🔹 Studien- oder Praktikumsaufenthalte sind nicht erlaubt.

Eine Liste aller Schengen-Staaten finden Sie hier: Schengen-Staaten beim Auswärtigen Amt


Länger als 6 Monate im Ausland?

Wenn Sie Deutschland für mehr als 6 Monate verlassen, erlischt Ihre Aufenthaltserlaubnis automatisch – auch wenn sie offiziell noch länger gültig wäre!

Das betrifft z. B.:

  • Austauschsemester im Ausland
  • Praktika im Ausland
  • Abschlussarbeiten im Heimatland

Was Sie tun müssen:

Beantragen Sie vor Ihrer Ausreise eine Wiedereinreisegenehmigung bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Diese gilt nur, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist.
Planen Sie den Antrag lange im Voraus!


Keine Genehmigung erhalten oder Aufenthaltserlaubnis abgelaufen?

Dann müssen Sie ein neues Visum als Studierende*r bei der zuständigen Deutschen Botschaft im Ausland beantragen, um nach Deutschland zurückzukehren und Ihr Studium fortzusetzen.

Das dauert oft mehrere Monate – planen Sie also rechtzeitig.