Wohnen

Bochum und das Ruhrgebiet bieten eine große Auswahl an Wohnmöglichkeiten und dank der hervorragenden Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sind viele Städte von der Hochschule aus gut zu erreichen. Allerdings sind Studentenwohnheime und preisgünstige Wohnungen besonders vor Semesterbeginn sehr gefragt. Beginnen Sie am besten so früh wie möglich mit der Wohnungssuche.

Warnung vor Betrug

Leider gibt es auf dem privaten Wohnungsmarkt betrügerische Mietangebote, die sich häufig an internationale Studierende richten, die vom Ausland aus nach einer Unterkunft suchen. Betrüger bieten  attraktive Wohnungen zu ungewöhnlich niedrigen Preisen oder mit sehr flexiblen Konditionen an. Sie behaupten möglicherweise auch, dass sie keine persönliche Besichtigung vereinbaren können oder verlangen von Interessenten im Voraus Geld zu überweisen, beispielsweise als „Kaution“, „Reservierungsgebühr“ oder „Schlüsselübergabegebühr“.

Überweisen Sie niemals Geld, bevor Sie die Wohnung persönlich besichtigt und einen Mietvertrag unterzeichnet haben!

Studentenwohnheime

Studentische Wohnheime

Studentenwohnheime sind eine beliebte und kostengünstige Wohnmöglichkeit. Die Zimmer werden in der Regel vom örtlichen Akademischen Förderungswerk (AKAFÖ) oder von privaten Anbietern verwaltet und je nach Verfügbarkeit vergeben.

AKAFÖ-Wohnanlagen


Private Wohnheime

Neben den Wohnanlagen von AKAFÖ gibt es weitere Wohnheime, die von verschiedenen Organisationen betrieben werden:

Stuwo.de

Der Wohnkomplex „Lenner's Hof“ liegt direkt neben dem Hauptcampus und bietet über 100 moderne Studentenwohnungen in unmittelbarer Nähe zum Campus. 

Lenner's Hof

GreenStay bietet komplett möblierte Studio-Apartments in zentraler Lage an der U-Bahn-Linie „Campus“ und richtet sich speziell an internationale Studierende.

GreenStay


Privater Wohnungsmarkt

Online-Portale für die Wohnungssuche

Der private Wohnungsmarkt bietet eine große Auswahl an Wohnmöglichkeiten, darunter WGs, Wohnungen und ganze Häuser. Private Mietangebote erfordern oft eine Kaution. Der Wettbewerb um geeignete Wohnungen ist zu Semesterbeginn besonders groß. Die folgende Liste kann dir bei der Wohnungssuche helfen. 


Formalitäten

Mietvertrag

Der Mietvertrag ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter. Er regelt alle wichtigen Bedingungen deiner Wohnung, einschließlich der Miete, der Mietdauer und der Hausordnung. Bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, sollten Sie alle Bestimmungen sorgfältig durchlesen und sicherstellen, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten vollständig verstehen. Wenn Ihnen etwas unklar ist, zögern Sie nicht, um Hilfe und Klarstellung zu bitten.

Zu Beginn der Mietdauer treffen Sie sich mit Ihrem Vermieter, um die Schlüssel zu erhalten und das Zimmer oder die Wohnung offiziell zu übernehmen. Es wird dringend empfohlen, ein Übergabeprotokoll auszufüllen und Fotos vom Zimmer oder der Wohnung zu machen, um deren Zustand zu dokumentieren. Dies schützt Sie vor unbegründeten Beanstandungen, wenn Sie ausziehen.

Wenn Sie ausziehen möchten, müssen Sie Ihren Mietvertrag formell kündigen. In Deutschland beträgt die übliche Kündigungsfrist in der Regel drei Monate, d. h. Sie müssen Ihren Vermieter mindestens drei Monate vor Ihrem geplanten Auszugstermin informieren. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Kündigung schriftlich und innerhalb der vorgeschriebenen Frist einreichen, da der Vertrag andernfalls weiterläuft und zusätzliche Miete anfallen kann.


Kaution

In Deutschland verlangen Vermieter in der Regel eine Kaution, wenn man eine Wohnung oder ein Zimmer mietet. Diese Kaution dient dem Vermieter als finanzielle Absicherung für den Fall von Schäden oder ausstehenden Mietzahlungen.

Die Kaution beträgt in der Regel bis zu drei Monatsmieten und muss normalerweise beim Einzug gezahlt werden. Nach Ihrem Auszug wird die Kaution zurückerstattet, wenn die Wohnung in gutem Zustand zurückgegeben und alle Zahlungen beglichen wurden. 

Seien Sie vorsichtig, wenn es um die Überweisung von Kautionen geht:

  • Zahlen Sie die Kaution immer per Banküberweisung und verlangen Sie eine Quittung.
  • Überweisen Sie niemals Geld ohne Mietvertrag.
  • Zahlen Sie erst, nachdem Sie die Schlüssel erhalten haben.

Wohnungsgeberbestätigung

Ob Sie in ein Studentenwohnheim, eine Wohngemeinschaft (WG) oder eine eigene Wohnung ziehen: Sie müssen Ihre Adresse nach dem Einzug dem Einwohnermeldeamt melden. Für diese Anmeldung benötigen Sie ein Dokument namens “Wohnungsgeberbestätigung”.

Dieses Dokument wird von Ihrem Vermieter oder Wohnungsvermittler ausgestellt und bestätigt, dass Sie an einer bestimmten Adresse eingezogen sind. Das Dokument ist sehr wichtig, um die offizielle Anmeldung in Deutschland abzuschließen. 


Anmeldung am Wohnort

Sobald Sie eine Unterkunft gefunden haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Das gilt auch, wenn Sie innerhalb der gleichen Stadt in eine andere Wohnung umziehen. Das bedeutet, dass Sie dem Einwohnermeldeamt Ihre neue Adresse mitteilen müssen. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin Ihren Reisepass, die Mietbescheinigung/ Wohnungsgeberbescheinigung und Ihren Mietvertrag mit. 

Einen Termin beim Einwohnermeldeamt können Sie in der Regel online vereinbaren. Bitte informieren Sie sich auf der Website Ihrer Stadt 
über weitere Details.

Termine für die Anmeldung in Bochum können online vereinbart werden.

Termine für die Anmeldung in Velbert oder Heiligenhaus finden Sie auf der entsprechenden Website.

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Diese ist sehr wichtig, da sie als Adressnachweis dient. Sie benötigen sie beispielsweise:

  • Zur Eröffnung eines Bankkontos
  • für Behördengänge
  • für einen Bibliotheksausweis

Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist eine Pflichtabgabe zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland (Fernsehen, Radio und Online-Dienste).
Die Gebühr wird pro Haushalt und nicht pro Person gezahlt.

Nachdem Sie sich beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben, wird Ihre Adresse automatisch an die Gebührenerhebungsstelle weitergeleitet. Sie erhalten dann ein Schreiben, in dem Sie zur Anmeldung und zur Zahlung der Gebühr aufgefordert werden. Wenn Sie mit anderen zusammenwohnen, kann eine Person die Gebühr zahlen – alle Mitbewohner sind dann von der Gebühr befreit. Nur wer BaFöG (Studienbeihilfe) erhält, kann von der Gebühr befreit werden.

Mehr Informationen: www.rundfunkbeitrag.de