Visum
Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, der Dauer Ihres Aufenthalts und bestimmten Einzelheiten Ihres Studiums ab. Planen Sie für die Beantragung Ihres Visums unbedingt genügend Zeit ein, da die Bearbeitung eines Antrags mehrere Wochen oder Monate dauern kann. Reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum nach Deutschland ein! Dieses kann weder verlängert noch in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden!
Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, benötigen Sie in vielen Fällen ein Visum – auch wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen EU-Land besitzen. Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Eine aktuelle Liste der visumpflichtigen Länder finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Bitte wenden Sie sich so früh wie möglich an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in Ihrem Heimatland, um sich über die Einreisebestimmungen zu informieren und zu erfahren, welche Unterlagen Sie für Ihren Visumantrag benötigen.
Wichtig: Sie müssen Ihr Visum in Ihrem Heimatland beantragen, bevor Sie nach Deutschland einreisen. Wenn Sie mit einem falschen Visum nach Deutschland einreisen, kann dies dazu führen, dass Sie Ihr Studium nicht aufnehmen dürfen.
Wenn Sie EU- oder EWR-Bürger sind, benötigen Sie kein Visum, um in Deutschland zu studieren. Dank der Freizügigkeit innerhalb der EU können Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Wenn Sie länger als 90 Tage bleiben, müssen Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
VisaFlow ist ein digitaler Service, der internationalen Studierenden bei den administrativen Schritten zur Beantragung eines deutschen Studentenvisums und gegebenenfalls einer Aufenthaltserlaubnis unterstützt. Die Plattform führt Sie strukturiert durch den gesamten Prozess und hilft Ihnen zu verstehen, welche Unterlagen benötigt werden und wie Sie Ihren Antrag korrekt vorbereiten. Dadurch wird das Visumsverfahren transparenter und einfacher.
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Aufenthaltserlaubnis
Sobald Sie in Deutschland angekommen sind, müssen Sie Ihr Visum in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums umwandeln lassen. Zuständig dafür ist die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort. Vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Termin, da es je nach Stadt zu langen Wartezeiten kommen kann.
Um eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken in Deutschland zu erhalten, benötigen Sie folgende Dokumente:
- Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
- Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes (Wohnsitz)
- Nachweis über die finanzielle Absicherung (z.B. Sperrkonto oder Stipendium)
- Nachweis über eine gültige Krankenversicherung
Zuständig ist immer die Ausländerbehörde an dem Ort, an dem Sie derzeit gemeldet sind.
| Für Studierende am Standort Bpchum | Für Studierende am Standort Velbert/ Heiligenhaus |
|---|---|
Rathaus Bochum
| Ausländeramt Mettmann Webseite: Ausländeramt | Kreis Mettmann |
Bitte beachten Sie bei einem Umzug:
Solange Sie sich noch nicht offiziell umgemeldet haben, ist weiterhin die Ausländerbehörde Ihres bisherigen Wohnorts für Sie zuständig.
Bitte beantragen Sie rechtzeitig – 8 bis 12 Wochen vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis – einen Termin zur Verlängerung bei der Ausländerbehörde.
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für zwei Jahre erteilt und muss rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Die Verlängerung hängt davon ab, ob Sie Ihr Studium ernsthaft und erfolgreich betreiben. Es finden regelmäßige Überprüfungen statt, um sicherzustellen, dass Sie Ihr Studium innerhalb einer angemessenen Zeit abschließen können. Solche Nachweise erhalten Sie per E-Mail beim Studienbüro der. Bitte fügen Sie eine Kopie des Schreibens der Ausländerbehörde bei.
Wichtig: Wenn Sie erst nach Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis einen Termin beantragen, kann dies rechtliche Konsequenzen haben (z. B. Probleme bei weiteren Verlängerungen oder Arbeitserlaubnissen).
Wechsel des Studiengangs oder der Hochschule
Die Aufenthaltserlaubnis für Studierende gilt nur für den im Antrag angegebenen Studiengang und die angegebene Hochschule – und in der Regel nur so lange, wie Sie in diesem Studiengang eingeschrieben sind. Wenn Sie innerhalb der ersten 18 Monate Ihres Studiums den Studiengang oder die Hochschule wechseln möchten, ist dies in der Regel einmal ohne vorherige Genehmigung der Ausländerbehörde möglich. Sie müssen den Wechsel unverzüglich der Ausländerbehörde melden, damit Ihre Aufenthaltserlaubnis entsprechend angepasst werden kann.
Wenn Sie nach dem dritten Semester den Studiengang oder die Hochschule wechseln wollen, benötigen Sie die Genehmigung der Ausländerbehörde.
Auslandsaufenthalte für internationale Studierende
Bitte prüfen Sie vor einer Auslandsreise, wie lange Ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist. Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis während Ihres Auslandsaufenthalts abläuft, müssen Sie sie vor Ihrer Abreise aus Deutschland verlängern lassen. Eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis im Ausland ist nicht möglich!
Mit Ihrer deutschen Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie für bis zu 90 Tage in andere Schengen-Staaten reisen – allerdings nur zu touristischen Zwecken!
Wenn Sie Deutschland für mehr als 6 Monate verlassen, erlischt Ihre Aufenthaltserlaubnis automatisch – auch wenn sie offiziell noch länger gültig wäre! Dies gilt z. B. für Auslandssemester und Praktika im Ausland. Beantragen Sie vor Ihrer Abreise aus Deutschland eine Wiedereinreisegenehmigung bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Hinweis:
Diese Informationen sind ein Service des International Office und sollen erste Hinweise geben. Obwohl sie mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann für die Qualität der Informationen keine Haftung übernommen werden.