Auslandsaufenthalte für das Personal der Hochschule Bochum

Sowohl Auslandsaufenthalte zu Lehrzwecken als auch zu Fort- und Weiterbildungszwecken, Hospitationen, Job Shadowing und Studienbesuchen können mit dem Erasmus+ Programm finanziell unterstützt werden.

Auslandsaufenthalt zu Lehrzwecken

Die Hochschule Bochum fördert über Erasmus+ Gastdozenturen an Partnerhochschulen, mit denen eine inter-institutionelle Vereinbarung (IIA) besteht. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Weitere Informationen finden Sie in dem folgenden Video.

  • Förderfähige Personen:
    Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Förderdauer:
    Lehraufenthalte dauern zwischen 2 Tagen und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder für einen kürzeren Aufenthalt. Die Anzahl der finanziell geförderten Tage richtet sich nach unserem jeweiligen Budget.
  • Finanzielle Förderung:
    Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten folgende einheitliche Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis zum 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % des Tagessatzes.
    Gruppe 1: 180,- € am Tag für Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden sowie außereuropäische Länder
    Gruppe 2: 160,- € am Tag für Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
    Gruppe 3: 140,- € am Tag für Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Republik Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Ungarn
    Zu den Tagessätzen kommen Reisekosten, die einheitlich gemäß Distanzrechner der Europäischen Kommission ermittelt werden:

    ReisedistanzStandardreiseGreent Travel
    10 und 99 KM28 EUR56 EUR
    100 und 499 KM211 EUR285 EUR
    500 und 1999 KM309 EUR417 EUR
    2000 und 2999 KM395 EUR535 EUR
    3000 und 3999 KM580 EUR785 EUR
    4000 und 7999 KM1.188 EUR1.188 EUR
    8000 KM oder mehr1.735 EUR1.735 EUR
  • Finanzierung der zusätzlichen Reisetage:

    Bei Bedarf kann die Finanzierung der zusätzlichen Reisetage beantragt werden. Die Reisetage zählen als zusätzliche Aufenthaltstage und werden mit dem gültigen Tagessatz der entsprechenden Länderrate finanziell unterstützt. Als ein Reisetag gilt ein Tag, an dem VOR oder NACH dem tatsächlichen Beginn/Ende des Aufenthalts gereist wird.

    Bei nicht umweltfreundlichem Reisen (Auto, Motorrad, Flugzeug etc.) können maximal zwei Reisetage gefördert werden (1 Tag für Hin- und 1 Tag für Rückreise).

    Wenn mindestens 51% der Reise (Hin- UND Rückfahrt) mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel (Fahrrad, Zug, Bus) zurückgelegt wird, kann die Finanzierung der zusätzlichen Reisetage für "Grünes Reisen" beantragt werden - max. 6 Tage (3 Tage für Hin- und 3 Tage für Rückreise).

    Falls Bedarf an zusätzlichen Tagen besteht, wird eine ehrenwörtliche Erklärung mit dem Antrag (s. Downloadbereich unten) eingereicht.

  • Versicherungsschutz:
    Die Teilnehmer/innen haben selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Es besteht die Möglichkeit auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Sie finden mehr Informationen dazu auf der Seite des DAAD https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/.
  • Formalitäten
    • Beratung im International Office (IO).
    • Die/der Lehrende klärt die Absicht mit der/dem Vorgesetzten und der Gasthochschule.
    • Der/die Lehrende reicht im International Office folgende Unterlagen ein:
      • ein Formular, in dem die Auszahlungsmodalitäten geregelt werden (s. unten)
      • Dienstreiseantrag
      • Mobility Agreement (s. unten)
      • bei Bedarf - ehrenwörtliche Erklärung für die zustätzlichen Reisetage (s. unten)
    • IO leitet den Dienstreiseantrag an die Personalabteilung zur Genehmigung weiter.
    • Der/die Lehrende füllt die A1-Bescheinigung aus und reicht diese bei der Personalabteilung, Frau Kunz ein.
  • Nach der Genehmigung der Dienstreise kümmert sich das IO um die finanzielle Abwicklung der Erasmus+ Förderung. Über den konkreten Ablauf informiert das IO die/den Lehrende(n).

Nach Abschluss der Mobilität ist eine entsprechende Bestätigung der Gasthochschule über den erfolgten Aufenthalt im International Office einzureichen. Das Ausfüllen und die Übermittlung der EU-Online-Umfrage ist ebenfalls verpflichtend.


Auslandsaufenthalt für Fort- und Weiterbildung

Die Hochschule Bochum fördert über Erasmus+ ebenfalls die Mobilität von Mitarbeiter/innen zu Fort- und Weiterbildungszwecken. Das International Office berät Sie über Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes. Einen ersten Einblick zeigt das folgende Video. Möglichkeiten für Personalmobiliäten finden Sie in der EU-weiten "Staff weeks" Datenbank http://staffmobility.eu/staff-week-search.

  • Förderfähiger Personenkreis:
    Allgemeine und technische Verwaltung
    Bibliothek
    Fachbereiche
    Finanzen
    International Office
    Öffentlichkeitsarbeit
  • Aktivitätsformate:
    Teilnahme an Workshops und Seminaren
    Teilnahme an Sprachkursen
  • Voraussetzungen:
    Die Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, das nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Haupt-Wohnsitzland der betreffenden Person ist.
  • Förderdauer:
    Auslandsaufenthalte dauern zwischen mindestens 2 Tagen und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Die Anzahl der finanziell geförderten Tage richtet sich nach dem jeweiligen Budget und beträgt in der Regel maximal 5 Tage.
  • Finanzielle Förderung:
    Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten folgende einheitliche Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis zum 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % des Tagessatzes.
    Gruppe 1: 180,- € am Tag für Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden sowie außereuropäische Länder
    Gruppe 2: 160,- € am Tag für Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
    Gruppe 3: 140,- € am Tag für Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Republik Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Ungarn
    Zu den Tagessätzen kommen Reisekosten, die einheitlich gemäß Distanzrechner der Europäischen Kommission ermittelt werden:
ReisedistanzStandardreiseGreent Travel
10 und 99 KM28 EUR56 EUR
100 und 499 KM211 EUR285 EUR
500 und 1999 KM309 EUR417 EUR
2000 und 2999 KM395 EUR535 EUR
3000 und 3999 KM580 EUR785 EUR
4000 und 7999 KM1.188 EUR1.188 EUR
8000 KM oder mehr1.735 EUR1.735 EUR
  • Finanzierung der zusätzlichen Reisetage:

    Bei Bedarf kann die Finanzierung der zusätzlichen Reisetage beantragt werden. Die Reisetage zählen als zusätzliche Aufenthaltstage und werden mit dem gültigen Tagessatz der entsprechenden Länderrate finanziell unterstützt. Als ein Reisetag gilt ein Tag, an dem VOR oder NACH dem tatsächlichen Beginn/Ende des Aufenthalts gereist wird.

    Bei nicht umweltfreundlichem Reisen (Auto, Motorrad, Flugzeug etc.) können maximal zwei Reisetage gefördert werden (1 Tag für Hin- und 1 Tag für Rückreise).

    Wenn mindestens 51% der Reise (Hin- UND Rückfahrt) mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel (Fahrrad, Zug, Bus) zurückgelegt wird, kann die Finanzierung der zusätzlichen Reisetage für "Grünes Reisen" beantragt werden - max. 6 Tage (3 Tage für Hin- und 3 Tage für Rückreise).

    Falls Bedarf an zusätzlichen Tagen besteht, wird eine ehrenwörtliche Erklärung mit dem Antrag (s. Downloadbereich unten) eingereicht.

  • Versicherungsschutz:
    Die Teilnehmer/innen haben selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Es besteht die Möglichkeit auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Sie finden mehr Informationen dazu auf der Seite des DAAD https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/.
  • Formalitäten:
    • Beratung im International Office (IO).
    • Die/der Mitarbeiter*in klärt die Absicht mit der/dem Fachvorgesetzten.
    • Die/der Mitarbeiter*in reicht im IO folgende Unterlagen ein (siehe unten für alle erforderlichen Formulare):
      • ein Formular, in dem die Auszahlungsmodalitäten geregelt werden;
      • Antrag auf Fortbildung mit Kostenstelle „Erasmus“;
      • A1-Bescheinigung;
      • Mobility Agreement;
      • bei Bedarf - ehrenwörtliche Erklärung für die zusätzlichen Reisetage.
    • Das IO leitet die Unterlagen an die Organisations- und Personalentwicklung (PE) weiter.
    • PE beteiligt den Personalrat (Technik und Verwaltung oder Wissenschaft). Sobald der Personalrat zugestimmt hat, informiert die PE die/den Mitarbeiter*in und das IO.
    • Die/den Mitarbeiter*in kann sich verbindlich zur Fortbildung anmelden. Sobald die Einladung des Fortbildungsträgers vorliegt, wird diese an die PE und das IO weitergeleitet.
    • Die PE stellt die/den Mitarbeiter*in für die Teilnahme frei. Die A1-Bescheinigung muss zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegen.
    • Die finanzielle und organisatorische Abwicklung erfolgt über das IO. Das IO informiert die/den Mitarbeiter*in über den konkreten Ablauf.

Nach Abschluss der Mobilität ist eine entsprechende Bestätigung der Gasthochschule über die erfolgte Teilnahme im International Office einzureichen. Das Ausfüllen und die Übermittlung der EU-Online-Umfrage ist ebenfalls verpflichtend.


Auslandsaufenthalt zu Hospitationen, Job Shadowing, Studienbesuchen
  • Aktivitätsformate:
    Hospitationen
    Job Shadowing
    Studienbesuche
    Mitwirkung an Curricula-Entwicklung
  • Förderfähiger Personenkreis:
    Allgemeine und technische Verwaltung
    Bibliothek
    Fachbereiche
    Finanzen
    International Office
    Öffentlichkeitsarbeit
  • Voraussetzungen:
    Die Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, das nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Haupt-Wohnsitzland der betreffenden Person ist.
  • Förderdauer:
    Auslandsaufenthalte dauern zwischen mindestens 2 Tagen und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Die Anzahl der finanziell geförderten Tage richtet sich nach dem jeweiligen Budget und beträgt in der Regel maximal 5 Tage.
  • Finanzielle Förderung:
    Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten folgende einheitliche Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis zum 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % des Tagessatzes.
    Gruppe 1: 180,- € am Tag für Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden sowie außereuropäische Länder
    Gruppe 2: 160,- € am Tag für Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
    Gruppe 3: 140,- € am Tag für Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Republik Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Ungarn
    Zu den Tagessätzen kommen Reisekosten, die einheitlich gemäß Distanzrechner der Europäischen Kommission ermittelt werden:
ReisedistanzStandardreiseGreent Travel
10 und 99 KM28 EUR56 EUR
100 und 499 KM211 EUR285 EUR
500 und 1999 KM309 EUR417 EUR
2000 und 2999 KM395 EUR535 EUR
3000 und 3999 KM580 EUR785 EUR
4000 und 7999 KM1.188 EUR1.188 EUR
8000 KM oder mehr1.735 EUR1.735 EUR
  • Finanzierung der zusätzlichen Reisetage:

    Bei Bedarf kann die Finanzierung der zusätzlichen Reisetage beantragt werden. Die Reisetage zählen als zusätzliche Aufenthaltstage und werden mit dem gültigen Tagessatz der entsprechenden Länderrate finanziell unterstützt. Als ein Reisetag gilt ein Tag, an dem VOR oder NACH dem tatsächlichen Beginn/Ende des Aufenthalts gereist wird.

    Bei nicht umweltfreundlichem Reisen (Auto, Motorrad, Flugzeug etc.) können maximal zwei Reisetage gefördert werden (1 Tag für Hin- und 1 Tag für Rückreise).

    Wenn mindestens 51% der Reise (Hin- UND Rückfahrt) mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel (Fahrrad, Zug, Bus) zurückgelegt wird, kann die Finanzierung der zusätzlichen Reisetage für "Grünes Reisen" beantragt werden - max. 6 Tage (3 Tage für Hin- und 3 Tage für Rückreise).

    Falls Bedarf an zusätzlichen Tagen besteht, wird eine ehrenwörtliche Erklärung mit dem Antrag (s. Downloadbereich unten) eingereicht.

  • Versicherungsschutz:
    Die Teilnehmer/innen haben selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Es besteht die Möglichkeit auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Sie finden mehr Informationen dazu auf der Seite des DAAD https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/.
  • Formalitäten
    • Beratung im International Office (IO).
    • Die/der MA klärt die Absicht mit der/dem Vorgesetzten.
    • Der/die Mitarbeiter*in reicht im International Office folgende Unterlagen ein:
      • ein Formular, in dem die Auszahlungsmodalitäten geregelt werden (s. unten)
      • Dienstreiseantrag
      • Mobility Agreement (s. unten)
      • bei Bedarf - ehrenwörtliche Erklärung für die zustätzlichen Reisetage (s. unten)
    • IO leitet den Dienstreiseantrag an die Personalabteilung zur Genehmigung weiter.
    • Der/die MA füllt die A1-Bescheinigung aus und reicht diese bei der Personalabteilung, Frau Kunz ein.
    • Nach der Genehmigung der Dienstreise kümmert sich das IO um die finanzielle Abwicklung der Erasmus+ Förderung. Über den konkreten Ablauf informiert das IO die/den MA.

Nach Abschluss der Mobilität ist eine entsprechende Bestätigung der Gasthochschule über den erfolgten Aufenthalt im International Office einzureichen. Das Ausfüllen und die Übermittlung der EU-Online-Umfrage ist ebenfalls verpflichtend.

Einen ersten Einblick in die Personalmöbilität im Erasmus+ Programm zeigt das folgende Video.


Realkosten und vorbereitende Reisen

Lehrende und Mitarbeitende der Hochschule, die eine Behinderung (Grad der Behinderung von 20 oder höher) oder eine nachgewiesene chronische Erkrankung haben, durch die ein finanzieller Mehrbedarf entsteht, sowie solche, die einen Auslandsaufenthalt mit Kind oder Kindern planen, können einen Antrag auf die Übernahme von Realkosten für den geplanten Aufenthalt stellen.

Darüber hinaus besteht für Lehrende und Mitarbeitende mit einer Behinderung (GdB 20 oder höher) oder chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf hervorgeht, die Möglichkeit, eine vorbereitende Reise zu beantragen, um die Bedingungen vor Ort im Vorfeld eines bereits bewilligten Auslandsaufenthaltes zu prüfen. 

Da alle Anträge durch die NA DAAD geprüft und genehmigt werden, empfehlen wir, frühzeitig Kontakt mit dem International Office aufzunehmen.


Aktuelle Gastdozenturen

Regelmäßig werden Professorinnen und Professoren der Studiengänge Mechatronik, Maschinenbau, Informatik und Elektrotechnik gesucht, die an unserer Partner Hochschule, dem PSG College of Technology in Coimbatore, im südlichen Bundesstatt Tamil Nadu, für ein bis zwei Wochen in Abstimmung mit dem indischen Kollegium die Studierenden unterrichten, die zunächst 3 Jahre am PSG studieren, bevor sie für ihren Abschluss und damit das vierte und letzte Bachelorjahr nach Bochum kommen. In den ersten drei Jahren am PSG lernen sie intensiv Deutsch. 

Themen und Zeiträume werden typischerweise individuell vereinbart, unterrichtet werden Studierende aller drei Jahrgänge, wobei der Unterricht z.T. Teil des Deutschunterrichts ist (kulturelle Infos, Fachvokabular, …) und je nach Jahrgang zunehmend auf Deutsch stattfindet. Im dritten Jahrgang können dann gut fachliche Themen behandelt werden. Reisekosten und Lehrdeputat steht im Rahmen eines DAAD-Projektes zur Verfügung.

Für nähere Informationen können Sie sich gerne bei Professor Dirk Fröhling (Westfälisch Hochschule und Gesamtkoordinator des Programms mit dem PSG) melden.