Neue Prüfungsordnung 2026

Bachelorstudiengang Elektrotechnik

1. Was ist eine Prüfungsordnung?

Eine Prüfungsordnung (PO) legt die Regeln fest, nach denen ein Studium abzulaufen hat. Die Prüfungsordnung besteht aus der Rahmenprüfungsordnung (RPO) sowie den Studiengangsprüfungsordnungen (STPO). In der Rahmenprüfungsordnung werden Regeln festgelegt, die für alle Studiengänge der Hochschule gleichermaßen gelten. In der Studiengangsprüfungsordnung werden die speziellen Regelungen festgelegt, die für den jeweiligen Studiengang gelten.

Wenn im Folgenden von Prüfungsordnung gesprochen wird, dann ist immer die Studiengangsprüfungsordnung gemeint. Die PO 2019 ist die bisherige Studiengangsprüfungsordnung, die seit dem Wintersemester 2019/20 in Kraft ist. Die neue PO 2026 ist die neue Studiengangsprüfungsordnung. Sie tritt zum Wintersemester 2026/27 in Kraft.

2. Warum gibt es eine neue Prüfungsordnung?

Studiengänge müssen regelmäßig akkreditiert werden. Dabei wird durch eine Akkreditierungsagentur geprüft, dass ein Studiengang studierbar ist und gewisse Qualitätskritierien erfüllt. Eine Akkreditierung ist eine gute Gelegenheit um einen Studiengang auch inhaltlich an aktuelle Themen anzupassen. Dazu werden bestehende Module überarbeitet, neue Module im Pflicht- oder Wahlbereich eingeführt, Gewichtungen innerhalb des Studiengangs verschoben, Prüfungsformen verändert usw. Dadurch ändern sich zum Teil die Regeln des Studiengangs so dass eine neue Prüfungsordnung erforderlich ist.

3. Ab wann und für wen gilt die neue Prüfungsordnung (PO 2026)?

Die neue Prüfungsordnung PO 2026 gilt ab dem Wintersemester 2026/27. Alle Studierenden, die ihr Studium zum Wintersemester 2026/27 aufnehmen, studieren nach der PO 2026.

4. Was ändert sich mit der neuen Prüfungsordnung?

  • Neues Pflichtmodul Technisches Englisch im 2. Fachsemester (Sommersemester) im Umfang von 4 Semesterwochenstunden (SWS) bzw. 5 Leistungspunkten (ECTS) bei Fr. Passmore.

  • Das Modul Informatik 2 im 2. Fachsemester (Sommersmester) bei Fr. Prof. Brabender wird im Umfang von bisher 8 Semesterwochenstunden (SWS) bzw. 10 Leistungspunkten (ECTS) auf zukünftig 4 SWS bzw. 5 ECTS reduziert.

  • Das Pflichtmodul Analoge Schaltungstechnik heißt zukünftig Schaltungstechnik. Es wird vom 3. Fachsemester (Wintersemester) in das 4. Fachsemester (Sommersemester) verschoben. Neue Dozentin ist Fr. Prof. Jobst.

  • Neues Pflichtmodul Elektromagnetische Wellen im 3. Fachsemester (Wintersemester) im Umfang von 4 SWS (5 ECTS) bei Prof. Bosselmann.

  • Das bisherige Wahlmodul Mikrocontroller (für Elektrotechnik und Mechatronik) heißt zukünftig Mikrocontroller für Ingenieure und ist ein Pflichtmodul im 3. Fachsemester (Wintersemester). Dozent ist Prof. Coersmeier. 

  • Das bisherige Pflichtmodul Computergestützte Messwerterfassung im 3. Fachsemester (Wintersemester) wird Wahlmodul im 5. Fachsemester (Wintersemester).

  • Das Pflichtmodul Digitaltechnik im 4. Fachsemester bei Prof. Schugt wird im Umfang von bisher 8 SWS (10 ECTS) auf zukünftig 4 SWS (5 ECTS) reduziert.

  • Neues Pflichtmodul Grundlagen der Nachhaltigkeit im 5. Fachsemester (Wintersemester) im Umfang von 2 SWS (2,5 ECTS).

  • Das Modul Schlüsselkompetenzen im 6. Fachsemester wird im Umfang von bisher 4 SWS (5 ECTS) auf zukünftig 2 SWS (2,5 ECTS) reduziert.

  • Es gibt neue Wahlmodule im 5. und 6. Fachsemester, z. T. in englischer Sprache.

  • Neu wird eine einmalige vierte Prüfungsmöglichkeit eingeführt (§7, (5) PO 2026). Auf Antrag kann einmalig im Studienverlauf eine Modulprüfung ein drittes Mal wiederholt werden. Der Antrag ist innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Nichtbestehens der zweiten Wiederholungsprüfung an den Prüfungsausschuss zu stellen. Die Zulassung zur dritten Wiederholungsprüfung kann erst dann erfolgen, wenn alle anderen Prüfungen bestanden sind, deren Regeltermine in dem gleichen oder in einem früheren Semester liegen, in dem auch der Regeltermin der nicht bestandenen Prüfung liegt. Diese Wiederholungsprüfung erfolgt als mündliche Prüfung. Wird diese Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so ist die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden.

  • Neuer Bestandteil der PO ist die sogenannte Modulprüfungsliste, in der alle prüfungsrelevanten Angaben für alle Pflicht- und Wahlpflichtmodule angegeben sind. Die Liste enthält auch die Voraussetzungen für die Teilnahme an Praktika und ersetzt damit die bisherige Anlage 2 der PO 2019.

5. Erfolgt ein automatischer Wechsel in die neue Prüfungsordnung?

Nein, es erfolgt kein automatischer bzw. erzwungener Wechsel von der bisherigen PO 2019 in die neue PO 2026. Studierende, die nach der PO 2019 studieren (das sind alle Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2026/27 aufgenommen haben), bleiben in der PO 2019. Sie können freiwillig und auf eigenen Antrag des/der Studierenden in die neue PO 2026 wechseln (siehe weiter unten für weitere Informationen). Zum Wintersemester 2026/27 kann nur in das 1. Fachsemester gewechselt werden, zum Sommersemester 2027 kann in das 2. Fachsemester gewechselt werden usw.

6. Werden bisher erbrachte Prüfungsleistungen und Testate automatisch bei einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung übertragen bzw. anerkannt?

Nein, der Wechsel von der PO 2019 in die PO 2026 erfolgt nur auf eigenen Antrag des/der Studierenden. Mit dem Antrag auf Wechsel der PO sollte ein Antrag auf Anerkennung der bisherigen Prüfungsleistungen erfolgen. Die Anerkennung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. In der Regel werden abgeschlossene Module gleichen Namens, Inhaltes, ECTS direkt mit der alten Modulnote einschließlich Fehlversuch(en) übernommen.

7. Werden Fehlversuche von Prüfungen bei einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung mitgenommen?

Hier muss unterschieden werden zwischen Modulen mit unveränderter Modulbezeichnung und solchen mit geänderter Modulbezeichnung. 

  • Bei Modulen, die mit unveränderter Modulbezeichnung in der neuen PO 2026 aufgeführt sind, werden die Fehlversuche von Prüfungen bei einem Wechsel der Prüfungsordnung i. d. R. übertragen. Das betrifft bspw. die Module Elektrotechnik 1/2, Mathematik 1/2, Physik 1/2, Informatik 1/2, Bauelemente, Regelungstechnik usw. Ausnahmen kann es bei Modulen geben, deren Inhalte sich trotz gleicher Modulbezeichnung signifikant geändert haben. Das ist aber im Bachelorstudiengang Elektrotechnik nicht der Fall.

  • Bei Modulen, deren Modulbezeichnung geändert wurden, werden die Fehlversuche von Prüfungen bei einem Wechsel der Prüfungsordnung nicht übertragen. Das betrifft bspw. das Modul Analoge Schaltungstechnik.

8. Wie beantrage ich einen Wechsel in die neue Prüfungsordnung (PO 2026)?

Der Antrag ist beim zuständigen Studienbüro 3 zu stellen. 

Zum Formular

9. Welche Änderungen gibt es in der bisherigen aktuellen Prüfungsordnung (PO 2019)?

Die bisherigen Prüfungsordnung PO 2019 wird nicht geändert. Es ist allerdings zu beachten, dass die PO 2019 ausläuft, d. h. die Prüfungen gemäß PO 2019 werden nur noch in einem begrenzten Zeitraum angeboten. Die Auslaufregelungen für die einzelnen Fachsemester werden weiter unten beschrieben. Das gesamte Bachelorstudium nach der PO 2019 muss spätestens zum Ende des Sommersemesters 2031 (31.08.2031) abgeschlossen sein, d. h. bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Prüfungen, die Bachelorarbeit und das Kolloquium erfolgreich absolviert sein.

10. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 1. Fachsemester zu beachten?

  • Lehrveranstaltungen des 1. Fachsemesters der PO 2019 wurden letztmalig im Wintersemester 2025/26 angeboten.

  • Da sich das 1. Fachsemester der PO 2019 und der PO 2026 nicht unterscheidet besteht die Möglichkeit für Studierende der PO 2019 auch im Wintersemester 2026/27 oder später an den Lehrveranstaltungen des 1. Fachsemesters teilzunehmen.

  • Prüfungen des 1. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2027/28 abgelegt werden.

11. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 2. Fachsemester zu beachten?

  • Lehrveranstaltungen des 2. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Sommersemester 2026 angeboten.

  • Da sich das 2. Fachsemester der PO 2019 und der PO 2026 zum großen Teil nicht unterscheidet besteht die Möglichkeit für Studierende der PO 2019 auch im Sommersemester 2027 oder später an den Lehrveranstaltungen des 2. Fachsemesters teilzunehmen. Das betrifft die Module Mathematik 2, Physik 2 und Elektrotechnik 2.

  • Eine Besonderheit stellt das Modul Informatik 2 dar. Dieses Modul hat ab dem Sommersemester 2027 einen reduzierten Umfang (4 SWS bzw. 5 ECTS statt vorher 8 SWS bzw. 10 ECTS). Studierende der PO 2019 müssen daher ab dem Sommersmester 2027 in Absprache mit Fr. Prof. Brabender eine Zusatzleistung im Umfang von 4 SWS (5 ECTS) erbringen, um auf den geforderten Umfang zu kommen.

  • Prüfungen des 2. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2028 abgelegt werden.

12. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 3. Fachsemester zu beachten?

  • Lehrveranstaltungen des 3. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Wintersemester 2026/27 angeboten.

  • Lehrveranstaltung des 3. Fachsemester der PO 2019, die in der PO 2026 unverändert enthalten sind, können von Studierenden der PO 2019 auch im Wintersemester 2027/28 oder später absolviert werden. Das betrifft die Module Bauelemente, Regelungstechnik 1, Messtechnik sowie Signalübertragung.

  • Das Modul Analoge Schaltungstechnik wird letztmalig im Wintersemester 2027/28 angeboten. Es wird ersetzt durch das Modul Schaltungstechnik, das erstmalig im Sommersemester 2028 angeboten wird.

  • Das Modul Computergestützte Messwerterfassung wird Wahlmodul. Es wird unter der PO 2019 letztmalig im Wintersemester 2027/28 angeboten. Unter der PO 2026 wird es erstmalig im Wintersemester 2028/29 angeboten. Es besteht somit ein kontinuierliches Angebot dieser Lehrveranstaltung.

  • Prüfungen des 3. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2028/29 abgelegt werden.

13. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 4. Fachsemester zu beachten?

  • Lehrveranstaltungen des 4. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Sommersemester 2027 angeboten.

  • Da sich das 4. Fachsemester der PO 2019 und der PO 2026 zum großen Teil nicht unterscheiden besteht die Möglichkeit für Studierende der PO 2019 auch im Sommersemester 2028 oder später an den Lehrveranstaltungen des 4. Fachsemesters teilzunehmen. Das betrifft die Module Antriebstechnik, Elektromagnetische Verträglichkeit, Regelungstechnik 2 und Nachrichtentechnik.

  • Eine Besonderheit stellt das Modul Digitaltechnik dar. Dieses Modul hat ab dem Sommersemester 2028 einen reduzierten Umfang (4 SWS bzw. 5 ECTS statt vorher 8 SWS bzw. 10 ECTS). Studierende der PO 2019 müssen daher ab dem Sommersemester 2028 in Absprache mit Prof. Schugt eine Zusatzleistung im Umfang von 4 SWS (5 ECTS) erbringen, um auf den geforderten Umfang zu kommen.

  • Prüfungen des 4. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2029 abgelegt werden.

14. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 5. Fachsemester zu beachten?

  • Pflicht- und Wahlmodule des 5. Fachsemesters der PO 2019 werden weiterhin kontinuierlich angeboten.

  • Prüfungen des 5. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2029/30 abgelegt werden.

15. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 6. Fachsemester zu beachten?

  • Pflicht- und Wahlmodule des 6. Fachsemesters der PO 2019 werden weiterhin kontinuierlich angeboten.

  • Prüfungen des 6. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2030 abgelegt werden.

16. Was passiert, wenn einzelne Prüfungen nach den letztmaligen Prüfungsmöglichkeiten noch offen sind?

In diesem Fall kann das Studium i. d. R. nur nach einem Wechsel in die Prüfungsordnung PO 2026 fortgesetzt werden. Es wird empfohlen sich rechtzeitig vorher an die Studienfachberatung zu wenden.


Bachelorstudiengang Elektrotechnik (KIA - ausbildungsbegleitend)

1. Was ist eine Prüfungsordnung?

Eine Prüfungsordnung (PO) legt die Regeln fest, nach denen ein Studium abzulaufen hat. Die Prüfungsordnung besteht aus der Rahmenprüfungsordnung (RPO) sowie den Studiengangsprüfungsordnungen (STPO). In der Rahmenprüfungsordnung werden Regeln festgelegt, die für alle Studiengänge der Hochschule gleichermaßen gelten. In der Studiengangsprüfungsordnung werden die speziellen Regelungen festgelegt, die für den jeweiligen Studiengang gelten.

Wenn im Folgenden von Prüfungsordnung gesprochen wird, dann ist immer die Studiengangsprüfungsordnung gemeint. Die PO 2019 ist die bisherige Studiengangsprüfungsordnung, die seit dem Wintersemester 2019/20 in Kraft ist. Die neue PO 2026 ist die neue Studiengangsprüfungsordnung. Sie tritt zum Wintersemester 2026/27 in Kraft.

2. Warum gibt es eine neue Prüfungsordnung?

Studiengänge müssen regelmäßig akkreditiert werden. Dabei wird durch eine Akkreditierungsagentur geprüft, dass ein Studiengang studierbar ist und gewisse Qualitätskritierien erfüllt. Eine Akkreditierung ist eine gute Gelegenheit um einen Studiengang auch inhaltlich an aktuelle Themen anzupassen. Dazu werden bestehende Module überarbeitet, neue Module im Pflicht- oder Wahlbereich eingeführt, Gewichtungen innerhalb des Studiengangs verschoben, Prüfungsformen verändert usw. Dadurch ändern sich zum Teil die Regeln des Studiengangs so dass eine neue Prüfungsordnung erforderlich ist.

3. Ab wann und für wen gilt die neue Prüfungsordnung (PO 2026)?

Die neue Prüfungsordnung PO 2026 gilt ab dem Wintersemester 2026/27. Alle Studierenden, die ihr Studium zum Wintersemester 2026/27 aufnehmen, studieren nach der PO 2026.

4. Was ändert sich mit der neuen Prüfungsordnung?

  • Alle Module der 1. bis 4. Fachsemester am CVH haben zukünftig 4 Semesterwochenstunden (SWS) bzw. 5 Leistungspunkte (ECTS).

  • Neues Pflichtmodul Digitale Werkzeuge in Ingenieurwissenschaft und Informatik im 1. Fachsemester im Umfang von 4 SWS (5 ECTS).

  • Das bisherige Pflichtmodul Werkstoffe der Elektrotechnik im 4. Fachsemester entfällt.

  • Das Pflichtmodul Objektorientierte Softwareentwicklung wird ersetzt durch das Modul Objektorientierte Programmierung im Umfang von 4 SWS (5 ECTS).

  • Neues Pflichtmodul Experimentelle Methoden im 4. Fachsemester im Umfang von 4 SWS (5 ECTS).

  • Neues Pflichtmodul Grundlagen der Regelungstechnik im 4. Fachsemester im Umfang von 4 SWS (5 ECTS).

  • Das bisherige Pflichtmodul Regelungstechnik 1 im 5. Fachsemester entfällt.

  • Neues Pflichtmodul Technisches Englisch im 5. Fachsemester (Wintersemester) im Umfang von 4 SWS (5 ECTS) bei Fr. Passmore.

  • Das Pflichtmodul Analoge Schaltungstechnik heißt zukünftig Schaltungstechnik. Es wird vom 5. Fachsemester (Wintersemester) in das 6. Fachsemester (Sommersemester) verschoben. Neue Dozentin ist Fr. Prof. Jobst.

  • Neues Pflichtmodul Elektromagnetische Wellen im 5. Fachsemester (Wintersemester) im Umfang von 4 SWS (5 ECTS) bei Prof. Bosselmann.

  • Das bisherige Wahlmodul Mikrocontroller (für Elektrotechnik und Mechatronik) heißt zukünftig Mikrocontroller für Ingenieure und ist ein Pflichtmodul im 5. Fachsemester (Wintersemester). Dozent ist Prof. Coersmeier. 

  • Das bisherige Pflichtmodul Computergestützte Messwerterfassung im 5. Fachsemester (Wintersemester) wird Wahlmodul im 7. Fachsemester (Wintersemester).

  • Das Pflichtmodul Digitaltechnik im 6. Fachsemester bei Prof. Schugt wird im Umfang von bisher 8 SWS (10 ECTS) auf zukünftig 4 SWS (5 ECTS) reduziert.

  • Neues Pflichtmodul Grundlagen der Nachhaltigkeit im 7. Fachsemester (Wintersemester) im Umfang von 2 SWS (2,5 ECTS).

  • Das Modul Schlüsselkompetenzen im 7. Fachsemester wird im Umfang von bisher 4 SWS (5 ECTS) auf zukünftig 2 SWS (2,5 ECTS) reduziert.

  • Es gibt neue Wahlmodule im 7. und 8. Fachsemester, z. T. in englischer Sprache.

  • Neu wird eine einmalige vierte Prüfungsmöglichkeit eingeführt (§7, (5) PO 2026). Auf Antrag kann einmalig im Studienverlauf eine Modulprüfung ein drittes Mal wiederholt werden. Der Antrag ist innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Nichtbestehens der zweiten Wiederholungsprüfung an den Prüfungsausschuss zu stellen. Die Zulassung zur dritten Wiederholungsprüfung kann erst dann erfolgen, wenn alle anderen Prüfungen bestanden sind, deren Regeltermine in dem gleichen oder in einem früheren Semester liegen, in dem auch der Regeltermin der nicht bestandenen Prüfung liegt. Diese Wiederholungsprüfung erfolgt als mündliche Prüfung. Wird diese Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so ist die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden.

  • Neuer Bestandteil der PO ist die sogenannte Modulprüfungsliste, in der alle prüfungsrelevanten Angaben für alle Pflicht- und Wahlpflichtmodule angegeben sind. Die Liste enthält auch die Voraussetzungen für die Teilnahme an Praktika und ersetzt damit die bisherige Anlage 2 der PO 2019.

5. Erfolgt ein automatischer Wechsel in die neue Prüfungsordnung?

Nein, es erfolgt kein automatischer bzw. erzwungener Wechsel von der bisherigen PO 2019 in die neue PO 2026. Studierende, die nach der PO 2019 studieren (das sind alle Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2026/27 aufgenommen haben), bleiben in der PO 2019. Sie können freiwillig und auf eigenen Antrag des/der Studierenden in die neue PO 2026 wechseln (siehe weiter unten für weitere Informationen). Zum Wintersemester 2026/27 kann nur in das 1. Fachsemester gewechselt werden, zum Sommersemester 2027 kann in das 2. Fachsemester gewechselt werden usw.

6. Werden bisher erbrachte Prüfungsleistungen und Testate automatisch bei einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung übertragen bzw. anerkannt?

Nein, der Wechsel von der PO 2019 in die PO 2026 erfolgt nur auf eigenen Antrag des/der Studierenden. Mit dem Antrag auf Wechsel der PO sollte ein Antrag auf Anerkennung der bisherigen Prüfungsleistungen erfolgen. Die Anerkennung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. In der Regel werden abgeschlossene Module gleichen Namens, Inhaltes, ECTS direkt mit der alten Modulnote einschließlich Fehlversuch(en) übernommen.

7. Werden Fehlversuche von Prüfungen bei einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung mitgenommen?

Hier muss unterschieden werden zwischen Modulen mit unveränderter Modulbezeichnung und solchen mit geänderter Modulbezeichnung. 

  • Bei Modulen, die mit unveränderter Modulbezeichnung in der neuen PO 2026 aufgeführt sind, werden die Fehlversuche von Prüfungen bei einem Wechsel der Prüfungsordnung i. d. R. übertragen. Das betrifft bspw. die Module Elektrotechnik 1/2, Mathematik 1/2, Physik 1/2, Informatik 1/2, Bauelemente, Regelungstechnik usw. Ausnahmen kann es bei Modulen geben, deren Inhalte sich trotz gleicher Modulbezeichnung signifikant geändert haben. Das ist aber im Bachelorstudiengang Elektrotechnik nicht der Fall.

  • Bei Modulen, deren Modulbezeichnung geändert wurden, werden die Fehlversuche von Prüfungen bei einem Wechsel der Prüfungsordnung nicht übertragen. Das betrifft bspw. das Modul Analoge Schaltungstechnik.

8. Wie beantrage ich einen Wechsel in die neue Prüfungsordnung (PO 2026)?

Der Antrag ist beim zuständigen Studienbüro 3 zu stellen. 

Zum Formular

9. Welche Änderungen gibt es in der bisherigen aktuellen Prüfungsordnung (PO 2019)?

Die bisherigen Prüfungsordnung PO 2019 wird nicht geändert. Es ist allerdings zu beachten, dass die PO 2019 ausläuft, d. h. die Prüfungen gemäß PO 2019 werden nur noch in einem begrenzten Zeitraum angeboten. Die Auslaufregelungen für die einzelnen Fachsemester werden weiter unten beschrieben. Das gesamte Bachelorstudium nach der PO 2019 muss spätestens zum Ende des Wintersemesters 2032/33 (28.02.2033) abgeschlossen sein, d. h. bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Prüfungen, die Bachelorarbeit und das Kolloquium erfolgreich absolviert sein.

10. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 1. Fachsemester zu beachten?

  • Lehrveranstaltungen des 1. Fachsemesters der PO 2019 wurden letztmalig im Wintersemester 2025/26 angeboten.

  • Die beiden Module Lineare Algebra bzw. Analysis 1 werden auch in der PO 2026 im 1. Fachsemester angeboten. Daher besteht die Möglichkeit für Studierende der PO 2019 auch im Wintersemester 2026/27 oder später an den Lehrveranstaltungen des 1. Fachsemesters teilzunehmen.

  • Prüfungen des 1. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2028 abgelegt werden.

11. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 2. Fachsemester zu beachten?

  • Lehrveranstaltungen des 2. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Sommersemester 2026 angeboten.

  • Da sich das 2. Fachsemester der PO 2019 und der PO 2026 nicht unterscheidet besteht die Möglichkeit für Studierende der PO 2019 auch im Sommersemester 2027 oder später an den Lehrveranstaltungen des 2. Fachsemesters teilzunehmen.

  • Prüfungen des 2. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2028/29 abgelegt werden.

12. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 3. Fachsemester zu beachten?

  • Lehrveranstaltungen des 3. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Wintersemester 2026/27 angeboten.

  • Da sich das 3. Fachsemester der PO 2019 und der PO 2026 nicht unterscheidet besteht die Möglichkeit für Studierende der PO 2019 auch im Wintersemester 2027/28 oder später an den Lehrveranstaltungen des 3. Fachsemesters teilzunehmen.

  • Prüfungen des 3. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2029 abgelegt werden.

13. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 4. Fachsemester zu beachten?

  • Lehrveranstaltungen des 4. Fachsemesters werden letztmalig im Sommersemester 2027 angeboten.

  • Die Lehrveranstaltung Werkstoffe der Elektrotechnik wird nicht fortgeführt und kann letztmalig im Sommersemester 2027 absolviert werden.

  • Die Lehrveranstaltung Objektorientierte Softwareentwicklung kann letztmalig im Sommersemester 2027 absolviert werden. Eine Teilnahme an der neuen Lehrveranstaltung Objektorientierte Programmierung im Sommersemester 2028 oder später ist möglich.

  • Prüfungen des 4. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2029/30 abgelegt werden.

14. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 5. Fachsemester zu beachten?

  • Lehrveranstaltungen des 5. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Wintersemester 2027/28 angeboten.

  • Lehrveranstaltung des 5. Fachsemester der PO 2019, die in der PO 2026 unverändert enthalten sind, werden von Studierenden der PO 2019 im Wintersemester 2027/28 oder später absolviert. Das betrifft die Module Bauelemente, Regelungstechnik 1, Messtechnik sowie Signalübertragung.

  • Das Modul Analoge Schaltungstechnik wird letztmalig im Wintersemester 2027/28 angeboten. Es wird ersetzt durch das Modul Schaltungstechnik, das erstmalig im Sommersemester 2028 angeboten wird.

  • Das Modul Computergestützte Messwerterfassung wird Wahlmodul. Es wird unter der PO 2019 letztmalig im Wintersemester 2027/28 angeboten. Unter der PO 2026 wird es erstmalig im Wintersemester 2028/29 angeboten. Es besteht somit ein kontinuierliches Angebot dieser Lehrveranstaltung.

  • Prüfungen des 5. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2030 abgelegt werden.

15. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 6. Fachsemester zu beachten?

  • Lehrveranstaltungen des 6. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Sommersemester 2028 angeboten.

  • Lehrveranstaltung des 6. Fachsemester der PO 2019, die in der PO 2026 unverändert enthalten sind, werden von Studierenden der PO 2019 im Sommersemester 2028 oder später absolviert. Das betrifft die Module Antriebstechnik, Elektromagnetische Verträglichkeit, Regelungstechnik 2 und Nachrichtentechnik.

  • Eine Besonderheit stellt das Modul Digitaltechnik dar. Dieses Modul hat ab dem Sommersemester 2028 einen reduzierten Umfang (4 SWS bzw. 5 ECTS statt vorher 8 SWS bzw. 10 ECTS). Studierende der PO 2019 müssen daher ab dem Sommersemester 2028 in Absprache mit Prof. Schugt eine Zusatzleistung im Umfang von 4 SWS (5 ECTS) erbringen, um auf den geforderten Umfang zu kommen.

  • Prüfungen des 6. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2030/31 abgelegt werden.

16. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 7. Fachsemester zu beachten?

  • Pflicht- und Wahlmodule des 7. Fachsemesters werden weiterhin kontinuierlich angeboten.

  • Prüfungen des 7. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2031 abgelegt werden.

17. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 8. Fachsemester zu beachten?

  • Pflicht- und Wahlmodule des 8. Fachsemesters werden weiterhin kontinuierlich angeboten.

  • Prüfungen des 8. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2031/32 abgelegt werden.

18. Was passiert, wenn einzelne Prüfungen nach den letztmaligen Prüfungsmöglichkeiten noch offen sind?

In diesem Fall kann das Studium i. d. R. nur nach einem Wechsel in die Prüfungsordnung PO 2026 fortgesetzt werden. Es wird empfohlen sich rechtzeitig vorher an die Studienfachberatung zu wenden.


Masterstudiengang Elektrotechnik

1. Was ist eine Prüfungsordnung?

Eine Prüfungsordnung (PO) legt die Regeln fest, nach denen ein Studium abzulaufen hat. Die Prüfungsordnung besteht aus der Rahmenprüfungsordnung (RPO) sowie den Studiengangsprüfungsordnungen (STPO). In der Rahmenprüfungsordnung werden Regeln festgelegt, die für alle Studiengänge der Hochschule gleichermaßen gelten. In der Studiengangsprüfungsordnung werden die speziellen Regelungen festgelegt, die für den jeweiligen Studiengang gelten.

Wenn im Folgenden von Prüfungsordnung gesprochen wird, dann ist immer die Studiengangsprüfungsordnung gemeint. Die PO 2019 ist die bisherige Studiengangsprüfungsordnung, die seit dem Wintersemester 2019/20 in Kraft ist. Die neue PO 2026 ist die neue Studiengangsprüfungsordnung. Sie tritt zum Wintersemester 2026/27 in Kraft.

2. Warum gibt es eine neue Prüfungsordnung?

Studiengänge müssen regelmäßig akkreditiert werden. Dabei wird durch eine Akkreditierungsagentur geprüft, dass ein Studiengang studierbar ist und gewisse Qualitätskritierien erfüllt. Eine Akkreditierung ist eine gute Gelegenheit um einen Studiengang auch inhaltlich an aktuelle Themen anzupassen. Dazu werden bestehende Module überarbeitet, neue Module im Pflicht- oder Wahlbereich eingeführt, Gewichtungen innerhalb des Studiengangs verschoben, Prüfungsformen verändert usw. Dadurch ändern sich zum Teil die Regeln des Studiengangs so dass eine neue Prüfungsordnung erforderlich ist.

3. Ab wann und für wen gilt die neue Prüfungsordnung (PO 2026)?

Die neue Prüfungsordnung PO 2026 gilt ab dem Wintersemester 2026/27. Alle Studierenden, die ihr Studium zum Wintersemester 2026/27 aufnehmen, studieren nach der PO 2026.

4. Was ändert sich mit der neuen Prüfungsordnung?

  • Die Pflichtmodule des Masterstudiengangs sind unverändert.

  • Es gibt neue bzw. geänderte Wahlmodule.

  • Neuer Bestandteil der PO ist die sogenannte Modulprüfungsliste, in der alle prüfungsrelevanten Angaben für alle Pflicht- und Wahlpflichtmodule angegeben sind.

5. Erfolgt ein automatischer Wechsel in die neue Prüfungsordnung?

Nein, es erfolgt kein automatischer bzw. erzwungener Wechsel von der bisherigen PO 2019 in die neue PO 2026. Studierende, die nach der PO 2019 studieren (das sind alle Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2026/27 aufgenommen haben), bleiben in der PO 2019. Sie können freiwillig und auf eigenen Antrag des/der Studierenden in die neue PO 2026 wechseln (siehe weiter unten für weitere Informationen).

6. Werden bisher erbrachte Prüfungsleistungen und Testate automatisch bei einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung übertragen bzw. anerkannt?

Nein, der Wechsel von der PO 2019 in die PO 2026 erfolgt nur auf eigenen Antrag des/der Studierenden. Mit dem Antrag auf Wechsel der PO sollte ein Antrag auf Anerkennung der bisherigen Prüfungsleistungen erfolgen. Die Anerkennung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. In der Regel werden abgeschlossene Module gleichen Namens, Inhaltes, ECTS direkt mit der alten Modulnote einschließlich Fehlversuch(en) übernommen.

7. Werden Fehlversuche von Prüfungen bei einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung mitgenommen?

Hier muss unterschieden werden zwischen Modulen mit unveränderter Modulbezeichnung und solchen mit geänderter Modulbezeichnung. 

  • Bei Modulen, die mit unveränderter Modulbezeichnung in der neuen PO 2026 aufgeführt sind, werden die Fehlversuche von Prüfungen bei einem Wechsel der Prüfungsordnung i. d. R. übertragen. Ausnahmen kann es bei Modulen geben, deren Inhalte sich trotz gleicher Modulbezeichnung signifikant geändert haben. Das ist aber im Masterstudiengang Elektrotechnik nicht der Fall.

  • Bei Modulen, deren Modulbezeichnung geändert wurden, werden die Fehlversuche von Prüfungen bei einem Wechsel der Prüfungsordnung nicht übertragen. Solche Module gibt es aber im Masterstudiengang Elektrotechnik nicht.

8. Wie beantrage ich einen Wechsel in die neue Prüfungsordnung (PO 2026)?

Der Antrag ist beim zuständigen Studienbüro 3 zu stellen. 

Zum Formular

9. Welche Änderungen gibt es in der bisherigen aktuellen Prüfungsordnung (PO 2019)?

Die bisherigen Prüfungsordnung PO 2019 wird nicht geändert. Es ist allerdings zu beachten, dass die PO 2019 ausläuft, d. h. die Prüfungen gemäß PO 2019 werden nur noch in einem begrenzten Zeitraum angeboten. Die Auslaufregelungen für die einzelnen Fachsemester werden weiter unten beschrieben. Das gesamte Masterstudium nach der PO 2019 muss spätestens zum Ende des Wintersemesters 2028/29 (28.02.2029) abgeschlossen sein, d. h. bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Prüfungen, die Masterarbeit und das Kolloquium erfolgreich absolviert sein.

10. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für die Lehrveranstaltungen des Wintersemesters zu beachten?

  • Lehrveranstaltungen des Wintersemesters der PO 2019 wurden letztmalig im Wintersemester 2025/26 angeboten.

  • Da sich das Lehrangebot im Pflichtbereich im Wintersemester zwischen der PO 2019 und der PO 2026 nicht unterscheidet besteht die Möglichkeit für Studierende der PO 2019 auch im Wintersemester 2026/27 oder später an den Lehrveranstaltungen des Wintersemesters teilzunehmen.

  • Im Wahlbereich gilt jeweils das aktuelle Angebot an Wahlmodulen, das in jedem Semester neu veröffentlicht wird.

  • Prüfungen des Wintersemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2028 abgelegt werden.

11. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für die Lehrveranstaltungen des Sommersemesters zu beachten?

  • Lehrveranstaltungen des Sommersemesters der PO 2019 werden letztmalig im Sommersemester 2026 angeboten.

  • Da sich das Lehrangebot im Pflichtbereich im Sommersemester zwischen der PO 2019 und der PO 2026 nicht unterscheidet besteht die Möglichkeit für Studierende der PO 2019 auch im Sommersemester 2027 oder später an den Lehrveranstaltungen des Sommersemesters teilzunehmen.

  • Im Wahlbereich gilt jeweils das aktuelle Angebot an Wahlmodulen, das in jedem Semester neu veröffentlicht wird.

  • Prüfungen des Sommersemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2027/28 abgelegt werden.

12. Was passiert, wenn einzelne Prüfungen nach den letztmaligen Prüfungsmöglichkeiten noch offen sind?

In diesem Fall kann das Studium i. d. R. nur nach einem Wechsel in die Prüfungsordnung PO 2026 fortgesetzt werden. Es wird empfohlen sich rechtzeitig vorher an die Studienfachberatung zu wenden.