Neue Prüfungsordnung 2026
1. Was ist eine Prüfungsordnung?
Eine Prüfungsordnung (PO) legt die Regeln fest, nach denen ein Studium abzulaufen hat. Die Prüfungsordnung besteht aus der Rahmenprüfungsordnung (RPO) sowie den Studiengangsprüfungsordnungen (STPO). In der Rahmenprüfungsordnung werden Regeln festgelegt, die für alle Studiengänge der Hochschule gleichermaßen gelten. In der Studiengangsprüfungsordnung werden die speziellen Regelungen festgelegt, die für den jeweiligen Studiengang gelten.
Wenn im Folgenden von Prüfungsordnung gesprochen wird, dann ist immer die Studiengangsprüfungsordnung gemeint. Die PO 2019 ist die bisherige Studiengangsprüfungsordnung, die seit dem Wintersemester 2019/20 in Kraft ist. Die neue PO 2026 ist die neue Studiengangsprüfungsordnung. Sie tritt zum Wintersemester 2026/27 in Kraft.
2. Warum gibt es eine neue Prüfungsordnung?
Studiengänge müssen regelmäßig akkreditiert werden. Dabei wird durch eine Akkreditierungsagentur geprüft, dass ein Studiengang studierbar ist und gewisse Qualitätskritierien erfüllt. Eine Akkreditierung ist eine gute Gelegenheit um einen Studiengang auch inhaltlich an aktuelle Themen anzupassen. Dazu werden bestehende Module überarbeitet, neue Module im Pflicht- oder Wahlbereich eingeführt, Gewichtungen innerhalb des Studiengangs verschoben, Prüfungsformen verändert usw. Dadurch ändern sich zum Teil die Regeln des Studiengangs so dass eine neue Prüfungsordnung erforderlich ist.
3. Ab wann und für wen gilt die neue Prüfungsordnung (PO 2026)?
Die neue Prüfungsordnung PO 2026 gilt ab dem Wintersemester 2026/27. Alle Studierenden, die ihr Studium zum Wintersemester 2026/27 aufnehmen, studieren nach der PO 2026.
4. Was ändert sich mit der neuen Prüfungsordnung?
- Die Module Programmieren in Java 1, Programmieren in Java 2, Programmieren in Python, Rust und Programmieren in C werden zu den Modulen Programmiersprachen 1 - 5.
- Neues Pflichtmodul Einführung in Computersysteme und IT-Tools im 1. Fachsemester.
- Das Modul Webtechnologien 1 wird von dem 3. Fachsemester (Wintersemester) in das 1. Fachsemester (Wintersemester) verschoben.
- Das Modul Schlüsselkompetenzen 1 hat anstatt bisher 3 Semesterwochenstunden (SWS) zukünftig 2 SWS (bei gleichbleibenden 5 ECTS).
- Das bisherige Modul Programmieren in Java 1 im 1. Fachsemesterwird durch das Modul Programmiersprachen 1 mit einem verringerten Umfang von 4 SWS bzw. 5 ECTS ersetzt.
- Anstatt des Moduls Schlüselkompetenzen 2, gibt es im 2. Fachsemester das Modul Wissenschaftliches Arbeiten.
- Das Modul IT-Sicherheit wird von dem 4. Fachsemester (Sommersemester) in das 3. Fachsemester (Wintersemester) verschoben.
- Das Modul Datenbanken im 3. Fachsemester (Wintersemester) wird im Umfang von bisher 7 Semesterwochenstunden (SWS) bzw. 10 Leistungspunkten (ECTS) auf zukünftig 4 SWS bzw. 5 ECTS reduziert.
- Neues Pflichtmodul Data Science im 3. Fachsemester.
- Das bisherige Wahlmodul Einführung in die Künstliche Intelligenz ist ein Pflichtmodul im 4. Fachsemester.
- Neues Pflichtmodul Grundlagen von Quantencomputern im 4. Fachsemester.
- Das Modul Theoretische Informatik wird von dem 6. Fachsemester (Sommersemester) in das 4. Fachsemester (Sommersemester) verschoben.
- Ringvorlesung und Softwarepraktikum sind zukünftig getrennte Module. Die Ringvorlesung behält ihren Umfang von 2 SWS und wird mit 2,5 ETCS bewertet. Das Softwarepraktikum behält seinen Umfang von je 2 SWS im 4. Fachsemester und 5. Fachsemester und wird mit 17,5 ETCS bewertet.
- Neues Pflichtmodul Vertiefung in die Künstliche Intelligenz – Maschinelles Lernen im 5. Fachsemester.
- Das bisherige Modul Schlüsselkompetenzen 3 – Studium Plus 6. Fachsemesterwird durch das Modul Schlüsselkompetenzen 2 mit einem verringerten Umfang von 6 SWS bzw. 7,5 ECTS ersetzt.
- Neues Pflichtmodul Grundlagen der Nachhaltigkeit im 6. Fachsemester mit 2,5 ECTS.
- Neues Pflichtmodul Programmiersprachen 4 im 6. Fachsemester.
- Es gibt neue Wahlmodule im 5. und 6. Fachsemester, z. T. in englischer Sprache.
- Neuer Bestandteil der PO ist die sogenannte Modulprüfungsliste, in der alle prüfungsrelevanten Angaben für alle Pflicht- und Wahlpflichtmodule angegeben sind. Die Liste enthält auch die Voraussetzungen für die Teilnahme an Praktika und ersetzt damit die bisherige Anlage 2 der PO 2019.
5. Erfolgt ein automatischer Wechsel in die neue Prüfungsordnung?
Nein, es erfolgt kein automatischer bzw. erzwungener Wechsel von der bisherigen PO 2019 in die neue PO 2026. Studierende, die nach der PO 2019 studieren (das sind alle Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2026/27 aufgenommen haben), bleiben in der PO 2019. Sie können freiwillig und auf eigenen Antrag des/der Studierenden in die neue PO 2026 wechseln (siehe weiter unten für weitere Informationen). Zum Wintersemester 2026/27 kann nur in das 1. Fachsemester gewechselt werden, zum Sommersemester 2027 kann in das 2. Fachsemester gewechselt werden usw.
6. Werden bisher erbrachte Prüfungsleistungen und Testate automatisch bei einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung übertragen bzw. anerkannt?
Nein, der Wechsel von der PO 2019 in die PO 2026 erfolgt nur auf eigenen Antrag des/der Studierenden. Mit dem Antrag auf Wechsel der PO sollte ein Antrag auf Anerkennung der bisherigen Prüfungsleistungen erfolgen. Die Anerkennung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. In der Regel werden abgeschlossene Module gleichen Namens, Inhaltes, ECTS direkt mit der alten Modulnote einschließlich Fehlversuch(en) übernommen.
7. Werden Fehlversuche von Prüfungen bei einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung mitgenommen?
Hier muss unterschieden werden zwischen Modulen mit unveränderter Modulbezeichnung und solchen mit geänderter Modulbezeichnung.
Bei Modulen, die mit unveränderter Modulbezeichnung, unveränderter ECTS-Zahl und unveränderter Kompetenzbeschreibung in der neuen PO 2026 aufgeführt sind, werden die Fehlversuche von Prüfungen bei einem Wechsel der Prüfungsordnung i. d. R. übertragen. Das betrifft bspw. die Module Mathematik für Informatiker*innen 1/2, Englisch für Informatiker*innen 1/2, Webtechnologien 1/2 usw. Ausnahmen kann es bei Modulen geben, deren Inhalte und Kompetenzen sich trotz gleicher Modulbezeichnung signifikant geändert haben.
Bei Modulen, deren Modulbezeichnung geändert wurden, werden ebenso die Fehlversuche von Prüfungen bei einem Wechsel der Prüfungsordnung i. d. R. übertragen, wenn die Inhalte und Kompetenzen gleich geblieben sind. Das betrifft bsw. die Module Programmiersprachen 3/Programmieren in Python, Programmiersprachen 4/Rust, Programmiersprachen 5/Programmieren in C.
- An einer Tabelle welche Module aus der PO 2019 für welche Module aus der PO 2026 anerkannt werden und wie die Regelung für die Übertragung von Fehlversuchen aussieht, wird gearbeitet.
8. Wie beantrage ich einen Wechsel in die neue Prüfungsordnung (PO 2026)?
Der Antrag ist beim zuständigen Studienbüro 3 zu stellen.
9. Welche Änderungen gibt es in der bisherigen aktuellen Prüfungsordnung (PO 2019)?
Die bisherigen Prüfungsordnung PO 2019 wird nicht geändert. Es ist allerdings zu beachten, dass die PO 2019 ausläuft, d. h. die Prüfungen gemäß PO 2019 werden nur noch in einem begrenzten Zeitraum angeboten. Die Auslaufregelungen für die einzelnen Fachsemester werden weiter unten beschrieben. Das gesamte Bachelorstudium nach der PO 2019 muss spätestens zum Ende des Sommersemesters 2031 (31.08.2031) abgeschlossen sein, d. h. bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Prüfungen, die Bachelorarbeit und das Kolloquium erfolgreich absolviert sein.
10. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 1. Fachsemester zu beachten?
Lehrveranstaltungen des 1. Fachsemesters der PO 2019 wurden letztmalig im Wintersemester 2025/26 angeboten.
- Vorlesungen und Übungen der Lehrveranstaltungen des 1. Fachsemesters der PO 2019, die in der PO 2026 unverändert enthalten sind, können von Studierenden der PO 2019 auch im Wintersemester 2026/27 oder 2027/28 besucht werden. Das betrifft die Module Mathematik für Informatiker*innen 1, Englisch für Informatiker*innen und Schlüsselkompetenzen 1.
- Das Modul Grundlagen Elektrotechnik 1 wurde letztmalig im Wintersemester 2025/26 angeboten. Stattdessen gibt es das Modul Einführung in Computersysteme und IT-Tools, das erstmalig im Wintersemester 2026/27 angeboten wird.
- Das Modul Programmieren in Java 1 wurde letztmalig im Wintersemester 2025/26 angeboten. Es wird ersetzt durch das Modul Programmiersprachen 1, das erstmalig im Wintersemester 2026/27 angeboten wird. Dieses Modul hat einen reduzierten Umfang (4 SWS bzw. 5 ECTS statt vorher 7 SWS bzw. 10 ECTS). Das Praktikum zu Programmieren in Java 1 in der PO19 wird letztmalig im Wintersemester 2026/27 angeboten.
Prüfungen des 1. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2027/28 abgelegt werden.
11. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 2. Fachsemester zu beachten?
Lehrveranstaltungen des 2. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Sommersemester 2026 angeboten.
- Vorlesungen und Übungen der Lehrveranstaltungen des 2. Fachsemesters der PO 2019, die in der PO 2026 unverändert enthalten sind, können von Studierenden der PO 2019 auch im Sommersemester 2027 oder 2028 besucht werden. Das betrifft die Module Mathematik für Informatiker*innen 2 und Software Engineering.
- Das Modul Programmieren in Java 2 wurde letztmalig im Sommersemester 2026 angeboten. Es wird ersetzt durch das Modul Programmiersprachen 2, das erstmalig im Sommersemester 2027 angeboten wird und andere Inhalte hat. Das Praktikum zu Programmieren in Java 2 in der PO19 wird letztmalig im Sommersemester 2027 angeboten.
- Das Modul Programmieren in Python wurde letztmalig im Sommersemester 2026 angeboten. Es wird ersetzt durch das Modul Programmiersprachen 3, das erstmalig im Sommersemester 2027 angeboten wird. Das Praktikum von Programmieren in Python kann weiterhin im Rahmen des Moduls Programmiersprachen 3 absolviert werden.
- Die Lehrveranstaltung Schlüsselkompetenzen 2 konnte letztmalig im Sommersemester 2026 absolviert werden. Eine Teilnahme an der neuen Lehrveranstaltung Wissenschaftliches Arbeiten im Sommersemester 2027 oder 2028 ist möglich.
Prüfungen des 2. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2028 abgelegt werden.
12. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 3. Fachsemester zu beachten?
Lehrveranstaltungen des 3. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Wintersemester 2026/27 angeboten.
- Vorlesungen und Übungen der Lehrveranstaltungen des 3. Fachsemesters der PO 2019, die in der PO 2026 unverändert enthalten sind, können von Studierenden der PO 2019 auch auch später besucht werden werden. Das betrifft die Module Algorithmen und Datenstrukturen und Betriebssysteme.
- Das Modul Objektorientierte Programmiertechniken wird letztmalig im Wintersemester 2026/27 angeboten. Es wird ersetzt durch das Modul Software Engineering 2, das erstmalig im Wintersemester 2027/28 angeboten wird. Das Praktikum von Software Engineering 2 kann auch als Praktikum für Objektorientierte Programmiertechniken belegt werden.
- Eine Besonderheit stellt das Modul Datenbanken dar. Dieses Modul hat ab dem Wintersemester 2027/28 einen reduzierten Umfang (4 SWS bzw. 5 ECTS statt vorher 7 SWS bzw. 10 ECTS). Wann das Praktikum von Datenbanken für die PO 2019 letztmalig angeboten wird, wird noch festgelegt.
- Das ModulWebtechnologien 1 wird in der PO 2026 im 1. Fachsemester angeboten. Daher besteht die Möglichkeit für Studierende der PO 2019 auch später an dieser Lehrveranstaltung teilzunehmen.
Prüfungen des 3. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2028/29 abgelegt werden.
13. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 4. Fachsemester zu beachten?
Lehrveranstaltungen des 4. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Sommersemester 2027 angeboten.
- Vorlesungen und Übungen der Lehrveranstaltungen des 4. Fachsemesters der PO 2019, die in der PO 2026 unverändert enthalten sind, können von Studierenden der PO 2019 auch später besucht werden werden. Das betrifft das Modul Webtechnologien 2.
- Die Ringvorlesung kann von Studierenden der PO 2019 letztmalig im Sommersemester 2029 und das Softwarepraktikum letztmalig im Sommersemester 2029 + Wintersemester 2029/30 absolviert werden.
- Die Lehrveranstaltung Mathematik für Informatiker*innen 3 wird nicht fortgeführt und kann letztmalig im Sommersemester 2028 besucht werden.
- Das Modul IT-Sicherheit wird in der PO 2026 im 3. Fachsemester angeboten. Daher besteht die Möglichkeit für Studierende der PO 2019 auch im Wintersemester 2027/28 oder später an dieser Lehrveranstaltung teilzunehmen.
- Die Lehrveranstaltung Mikrocontroller kann letztmalig im Sommersemester 2027 besucht werden. Eine Teilnahme an dem neuen Wahlmodul Mikrocontroller für Ingenieure des Bachelorstudiengangs Elektrotechnik im Wintersemester 2027/28 oder später ist möglich.
Prüfungen des 4. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2029 abgelegt werden.
14. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 5. Fachsemester zu beachten?
- Lehrveranstaltungen des 5. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Wintersemester 2027/28 angeboten.
- Vorlesungen und Übungen der Lehrveranstaltungen des 5. Fachsemesters der PO 2019, die in der PO 2026 unverändert enthalten sind, können von Studierenden der PO 2019 auch später besucht werden. Das betrifft das Module Projektmanagement.
- Die Lehrveranstaltung Programmieren in C kann letztmalig im Wintersemester 2027/28 absolviert werden. Eine Teilnahme an dem neuen Wahlmodul Programmiersprachen 5 des im Wintersemester 2028/29 oder später ist möglich.
- Es gibt neue bzw. geänderte Wahlmodule.
Prüfungen des 5. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2029/30 abgelegt werden.
15. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 6. Fachsemester zu beachten?
- Lehrveranstaltungen des 6. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Sommersemester 2028 angeboten.
- Das Modul Theoretische Informatik wird in der PO 2026 im 4. Fachsemester angeboten. Daher besteht die Möglichkeit für Studierende der PO 2019 auch später an dieser Lehrveranstaltung teilzunehmen.
- Das Modul Schlüselkompetenzen 3 – Studium Plus wird letztmalig im Sommersemester 2028 angeboten. Es wird ersetzt durch das Modul Schlüsselkompetenzen 2, das erstmalig im Sommersemester 2029 angeboten wird.
- Es gibt neue bzw. geänderte Wahlmodule.
Prüfungen des 6. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2030 abgelegt werden.
16. Was passiert, wenn einzelne Prüfungen nach den letztmaligen Prüfungsmöglichkeiten noch offen sind?
In diesem Fall kann das Studium i. d. R. nur nach einem Wechsel in die Prüfungsordnung PO 2026 fortgesetzt werden. Es wird empfohlen sich rechtzeitig vorher an die Studienfachberatung zu wenden.
17. Wo finde ich weitere Informationen?
Wen kann ich bei Fragen oder Problemen ansprechen?
1. Was ist eine Prüfungsordnung?
Eine Prüfungsordnung (PO) legt die Regeln fest, nach denen ein Studium abzulaufen hat. Die Prüfungsordnung besteht aus der Rahmenprüfungsordnung (RPO) sowie den Studiengangsprüfungsordnungen (STPO). In der Rahmenprüfungsordnung werden Regeln festgelegt, die für alle Studiengänge der Hochschule gleichermaßen gelten. In der Studiengangsprüfungsordnung werden die speziellen Regelungen festgelegt, die für den jeweiligen Studiengang gelten.
Wenn im Folgenden von Prüfungsordnung gesprochen wird, dann ist immer die Studiengangsprüfungsordnung gemeint. Die PO 2019 ist die bisherige Studiengangsprüfungsordnung, die seit dem Wintersemester 2019/20 in Kraft ist. Die neue PO 2026 ist die neue Studiengangsprüfungsordnung. Sie tritt zum Wintersemester 2026/27 in Kraft.
2. Warum gibt es eine neue Prüfungsordnung?
Studiengänge müssen regelmäßig akkreditiert werden. Dabei wird durch eine Akkreditierungsagentur geprüft, dass ein Studiengang studierbar ist und gewisse Qualitätskritierien erfüllt. Eine Akkreditierung ist eine gute Gelegenheit um einen Studiengang auch inhaltlich an aktuelle Themen anzupassen. Dazu werden bestehende Module überarbeitet, neue Module im Pflicht- oder Wahlbereich eingeführt, Gewichtungen innerhalb des Studiengangs verschoben, Prüfungsformen verändert usw. Dadurch ändern sich zum Teil die Regeln des Studiengangs so dass eine neue Prüfungsordnung erforderlich ist.
3. Ab wann und für wen gilt die neue Prüfungsordnung (PO 2026)?
Die neue Prüfungsordnung PO 2026 gilt ab dem Wintersemester 2026/27. Alle Studierenden, die ihr Studium zum Wintersemester 2026/27 aufnehmen, studieren nach der PO 2026.
4. Was ändert sich mit der neuen Prüfungsordnung?
- Die Module Programmieren in Java 1, Programmieren in Java 2, Programmieren in Python, Rust und Programmieren in C werden zu den Modulen Programmiersprachen 1 bis 5.
- Neues Pflichtmodul Einführung in Computersysteme und IT-Tools im 1. Fachsemester.
- Das Modul Einführung in moderne Webtechnologien des 5. Fachsemesters (Wintersemester) wird zu dem Modul Webtechnologien 1 im 3. Fachsemester (Wintersemester).
- Das bisherige Modul Programmieren in Java 1 im 1. Fachsemesterwird durch das Modul Programmiersprachen 1 mit einem verringerten Umfang von 4 SWS bzw. 5 ECTS ersetzt.
- Das Modul Schlüsselkompetenzen 1 hat anstatt bisher 3 Semesterwochenstunden (SWS) zukünftig 2 SWS (bei gleichbleibenden 5 ECTS).
- Anstatt des Moduls Schlüselkompetenzen 2, gibt es im 4. Fachsemester das Modul Wissenschaftliches Arbeiten.
- Das Modul IT-Sicherheit wird von dem 6. Fachsemester (Sommersemester) in das 5. Fachsemester (Wintersemester) verschoben.
- Das Modul Datenbanken im 5. Fachsemester (Wintersemester) wird im Umfang von bisher 7 Semesterwochenstunden (SWS) bzw. 10 Leistungspunkten (ECTS) auf zukünftig 4 SWS bzw. 5 ECTS reduziert.
- Neues Pflichtmodul Data Science im 5. Fachsemester.
- Das bisherige Wahlmodul Einführung in die Künstliche Intelligenz ist ein Pflichtmodul im 6. Fachsemester.
- Neues Pflichtmodul Grundlagen von Quantencomputern im 6. Fachsemester.
- Das Modul Theoretische Informatik wird von dem 8. Fachsemester (Sommersemester) in das 6. Fachsemester (Sommersemester) verschoben.
- Ringvorlesung und Softwarepraktikum sind zukünftig getrennte Module. Die Ringvorlesung behält ihren Umfang von 2 SWS und wird mit 2,5 ETCS bewertet. Das Softwarepraktikum behält seinen Umfang von je 2 SWS im 6. Fachsemester und 7. Fachsemester und wird mit 17,5 ETCS bewertet.
- Neues Pflichtmodul Vertiefung in die Künstliche Intelligenz – Maschinelles Lernen im 7. Fachsemester.
- Das bisherige Modul Schlüsselkompetenzen 3 – Studium Plus 8. Fachsemesterwird durch das Modul Schlüsselkompetenzen 2 mit einem verringerten Umfang von 6 SWS bzw. 7,5 ECTS ersetzt.
- Neues Pflichtmodul Grundlagen der Nachhaltigkeit im 8. Fachsemester mit 2,5 ECTS..
- Neues Pflichtmodul Programmiersprachen 4 im 8. Fachsemester.
- Es gibt neue Wahlmodule im 7. und 8. Fachsemester, z. T. in englischer Sprache.
- Neu wird eine einmalige vierte Prüfungsmöglichkeit eingeführt (§7, (5) PO 2026). Auf Antrag kann einmalig im Studienverlauf eine Modulprüfung ein drittes Mal wiederholt werden. Der Antrag ist innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Nichtbestehens der zweiten Wiederholungsprüfung an den Prüfungsausschuss zu stellen. Die Zulassung zur dritten Wiederholungsprüfung kann erst dann erfolgen, wenn alle anderen Prüfungen bestanden sind, deren Regeltermine in dem gleichen oder in einem früheren Semester liegen, in dem auch der Regeltermin der nicht bestandenen Prüfung liegt. Diese Wiederholungsprüfung erfolgt als mündliche Prüfung. Wird diese Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so ist die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden.
Neuer Bestandteil der PO ist die sogenannte Modulprüfungsliste, in der alle prüfungsrelevanten Angaben für alle Pflicht- und Wahlpflichtmodule angegeben sind. Die Liste enthält auch die Voraussetzungen für die Teilnahme an Praktika und ersetzt damit die bisherige Anlage 2 der PO 2019.
5. Erfolgt ein automatischer Wechsel in die neue Prüfungsordnung?
Nein, es erfolgt kein automatischer bzw. erzwungener Wechsel von der bisherigen PO 2019 in die neue PO 2026. Studierende, die nach der PO 2019 studieren (das sind alle Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2026/27 aufgenommen haben), bleiben in der PO 2019. Sie können freiwillig und auf eigenen Antrag des/der Studierenden in die neue PO 2026 wechseln (siehe weiter unten für weitere Informationen). Zum Wintersemester 2026/27 kann nur in das 1. Fachsemester gewechselt werden, zum Sommersemester 2027 kann in das 2. Fachsemester gewechselt werden usw.
6. Werden bisher erbrachte Prüfungsleistungen und Testate automatisch bei einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung übertragen bzw. anerkannt?
Nein, der Wechsel von der PO 2019 in die PO 2026 erfolgt nur auf eigenen Antrag des/der Studierenden. Mit dem Antrag auf Wechsel der PO sollte ein Antrag auf Anerkennung der bisherigen Prüfungsleistungen erfolgen. Die Anerkennung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. In der Regel werden abgeschlossene Module gleichen Namens, Inhaltes, ECTS direkt mit der alten Modulnote einschließlich Fehlversuch(en) übernommen.
7. Werden Fehlversuche von Prüfungen bei einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung mitgenommen?
Hier muss unterschieden werden zwischen Modulen mit unveränderter Modulbezeichnung und solchen mit geänderter Modulbezeichnung.
Bei Modulen, die mit unveränderter Modulbezeichnung, unveränderter ECTS-Zahl und unveränderter Kompetenzbeschreibung in der neuen PO 2026 aufgeführt sind, werden die Fehlversuche von Prüfungen bei einem Wechsel der Prüfungsordnung i. d. R. übertragen. Das betrifft bspw. die Module Mathematik für Informatiker*innen 1/2, Englisch für Informatiker*innen 1/2, Webtechnologien 1/2 usw. Ausnahmen kann es bei Modulen geben, deren Inhalte und Kompetenzen sich trotz gleicher Modulbezeichnung signifikant geändert haben.
Bei Modulen, deren Modulbezeichnung geändert wurden, werden ebenso die Fehlversuche von Prüfungen bei einem Wechsel der Prüfungsordnung i. d. R. übertragen, wenn die Inhalte und Kompetenzen gleich geblieben sind. Das betrifft bsw. die Module Programmiersprachen 3/Programmieren in Python, Programmiersprachen 4/Rust, Programmiersprachen 5/Programmieren in C.
- An einer Tabelle welche Module aus der PO 2019 für welche Module aus der PO 2026 anerkannt werden und wie die Regelung für die Übertragung von Fehlversuchen aussieht, wird gearbeitet.
8. Wie beantrage ich einen Wechsel in die neue Prüfungsordnung (PO 2026)?
Der Antrag ist beim zuständigen Studienbüro 3 zu stellen.
9. Welche Änderungen gibt es in der bisherigen aktuellen Prüfungsordnung (PO 2019)?
Die bisherigen Prüfungsordnung PO 2019 wird nicht geändert. Es ist allerdings zu beachten, dass die PO 2019 ausläuft, d. h. die Prüfungen gemäß PO 2019 werden nur noch in einem begrenzten Zeitraum angeboten. Die Auslaufregelungen für die einzelnen Fachsemester werden weiter unten beschrieben. Das gesamte Bachelorstudium nach der PO 2019 muss spätestens zum Ende des Wintersemesters 2032/33 (28.02.2033) abgeschlossen sein, d. h. bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Prüfungen, die Bachelorarbeit und das Kolloquium erfolgreich absolviert sein.
10. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 1. Fachsemester zu beachten?
Lehrveranstaltungen des 1. Fachsemesters der PO 2019 wurden letztmalig im Wintersemester 2025/26 angeboten.
- Vorlesungen und Übungen der Lehrveranstaltungen des 1. Fachsemesters der PO 2019, die in der PO 2026 unverändert enthalten sind, können von Studierenden der PO 2019 auch im Wintersemester 2026/27 oder oder 2027/28 besucht werden. Das betrifft das Modul Mathematik für Informatiker*innen.
- Das Modul Programmieren in Java 1 wurde letztmalig im Wintersemester 2025/26 angeboten. Es wird ersetzt durch das Modul Programmiersprachen 1, das erstmalig im Wintersemester 2026/27 angeboten wird. Dieses Modul hat einen reduzierten Umfang (4 SWS bzw. 5 ECTS statt vorher 7 SWS bzw. 10 ECTS). Das Praktikum zu Programmieren in Java 1 in der PO19 wird letztmalig im Wintersemester 2026/27 angeboten.
- Es gibt neu das Modul Einführung in Computersysteme und IT-Tools, das erstmalig im Wintersemester 2026/27 angeboten wird.
Prüfungen des 1. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2028 abgelegt werden.
11. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 2. Fachsemester zu beachten?
Lehrveranstaltungen des 2. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Sommersemester 2026 angeboten.
- Vorlesungen und Übungen der Lehrveranstaltungen des 2. Fachsemesters der PO 2019, die in der PO 2026 unverändert enthalten sind, können von Studierenden der PO 2019 auch im Sommersemester 2027 oder 2028 besucht werden. Das betrifft das Modul Mathematik für Informatiker*innen 2.
- Das Modul Programmieren in Java 2 wurde letztmalig im Sommersemester 2026 angeboten. Es wird ersetzt durch das Modul Programmiersprachen 2, das erstmalig im Sommersemester 2027 angeboten wird und andere Inhalte hat. Das Praktikum zu Programmieren in Java 2 in der PO19 wird letztmalig im Sommersemester 2027 angeboten.
Prüfungen des 2. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2028/29 abgelegt werden.
12. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 3. Fachsemester zu beachten?
Lehrveranstaltungen des 3. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Wintersemester 2026/27 angeboten.
- Vorlesungen und Übungen der Lehrveranstaltung des 3. Fachsemesters der PO 2019, die in der PO 2026 unverändert enthalten sind, können von Studierenden der PO 2019 auch im Wintersemester 2026/27 oder oder 2028/29 besucht werden. Das betrifft die Module Englisch für Informatiker*innen, Schlüsselkompetenzen 1 und Grundlagen Elektrotechnik 1.
- Das Modul Grundlagen Elektrotechnik 1 wird letztmalig im Wintersemester 2026/27 angeboten.
Prüfungen des 3. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2029 abgelegt werden.
13. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 4. Fachsemester zu beachten?
Lehrveranstaltungen des 4. Fachsemesters werden letztmalig im Sommersemester 2027 angeboten.
- Vorlesungen und Übungen der Lehrveranstaltungen des 4. Fachsemesters der PO 2019, die in der PO 2026 unverändert enthalten sind, können von Studierenden der PO 2019 auch im Sommersemester 2028 oder 2029 besucht werden. Das betrifft das Modul Software Engineering. Wobei Software Engineering zu Software Engineering 1 wird.
- Das Modul Programmieren in Python wurde letztmalig im Sommersemester 2027 angeboten. Es wird ersetzt durch das Modul Programmiersprachen 3, das erstmalig im Sommersemester 2028 angeboten wird. Das Praktikum von Programmieren in Python kann weiterhin im Rahmen des Moduls Programmiersprachen 3 absolviert werden.
- Die Lehrveranstaltung Schlüsselkompetenzen 2 konnte letztmalig im Sommersemester 2027 absolviert werden. Eine Teilnahme an der neuen Lehrveranstaltung Wissenschaftliches Arbeiten im Sommersemester 2028 oder 2029 ist möglich.
Prüfungen des 4. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2029/30 abgelegt werden.
14. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 5. Fachsemester zu beachten?
Lehrveranstaltungen des 5. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Wintersemester 2027/28 angeboten.
- Vorlesungen und Übungen der Lehrveranstaltungen des 5. Fachsemesters der PO 2019, die in der PO 2026 unverändert enthalten sind, können von Studierenden der PO 2019 auch auch später besucht werden. Das betrifft die Module Algorithmen und Datenstrukturen und Betriebssysteme.
- Das Modul Objektorientierte Programmiertechniken wird letztmalig im Wintersemester 2027/28 angeboten. Es wird ersetzt durch das Modul Software Engineering 2, das erstmalig im Wintersemester 2028/29 angeboten wird. Das Praktikum von Software Engineering 2 kann auch als Praktikum für Objektorientierte Programmiertechniken belegt werden.
- Eine Besonderheit stellt das Modul Datenbanken dar. Dieses Modul hat ab dem Wintersemester 2027/28 einen reduzierten Umfang (4 SWS bzw. 5 ECTS statt vorher 7 SWS bzw. 10 ECTS). Wann das Praktikum von Datenbanken für die PO 2019 letztmalig angeboten wird, wird noch festgelegt.
- Das Modul Einführung in moderne Webtechnologien wird letztmalig im Wintersemester 2028/29 angeboten. Es wird ersetzt durch das Modul Webtechnologien 1, welches in der PO 2026 im 3. Fachsemester angeboten wird. Daher besteht die Möglichkeit für Studierende der PO 2019 auch später an dieser Lehrveranstaltung teilzunehmen.
Prüfungen des 5. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2030 abgelegt werden.
15. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 6. Fachsemester zu beachten?
Lehrveranstaltungen des 6. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Sommersemester 2028 angeboten.
- Vorlesungen und Übungen der Lehrveranstaltungen des 6. Fachsemesters der PO 2019, die in der PO 2026 unverändert enthalten sind, können von Studierenden der PO 2019 auch später besucht werden. das Modul Webtechnologien 2.
- Die Ringvorlesung kann von Studierenden der PO 2019 letztmalig im Sommersemester 2030 und das Softwarepraktikum letztmalig im Sommersemester 2030 + Wintersemester 2030/31 absolviert werden.
- Die Lehrveranstaltung Mathematik für Informatiker*innen 3 wird nicht fortgeführt und kann letztmalig im Sommersemester 2028 besucht werden.
- Das IT-Sicherheit wird in der PO 2026 im 5. Fachsemester angeboten. Daher besteht die Möglichkeit für Studierende der PO 2019 auch im Wintersemester 2028/29 oder später an dieser Lehrveranstaltung teilzunehmen.
- Die Lehrveranstaltung Mikrocontroller kann letztmalig im Sommersemester 2028 besucht werden. Eine Teilnahme an dem neuen Wahlmodul Mikrocontroller für Ingenieure des Bachelorstudiengangs Elektrotechnik im Wintersemester 2029/30 oder später ist möglich.
Prüfungen des 6. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2030/31 abgelegt werden.
16. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 7. Fachsemester zu beachten?
- Lehrveranstaltungen des 7. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Wintersemester 2028/29 angeboten.
- Vorlesungen und Übungen der Lehrveranstaltungen des 7. Fachsemesters der PO 2019, die in der PO 2026 unverändert enthalten sind, können von Studierenden der PO 2019 auch später besucht werden. Das betrifft das Modul Projektmanagement.
- Die Lehrveranstaltung Programmieren in C kann letztmalig im Wintersemester 2028/29 absolviert werden. Eine Teilnahme an dem neuen Wahlmodul Programmiersprachen 5 des im Wintersemester 2029/30 oder später ist möglich.
- Es gibt neue bzw. geänderte Wahlmodule.
Prüfungen des 7. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2031 abgelegt werden.
17. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 8. Fachsemester zu beachten?
- Lehrveranstaltungen des 8. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Sommersemester 2029 angeboten.
- Das Modul Theoretische Informatik wird in der PO 2026 im 6. Fachsemester angeboten. Daher besteht die Möglichkeit für Studierende der PO 2019 auch später an dieser Lehrveranstaltung teilzunehmen.
- Das Modul Schlüselkompetenzen 3 – Studium Plus wird letztmalig im Sommersemester 2029 angeboten. Es wird ersetzt durch das Modul Schlüsselkompetenzen 2, das erstmalig im Sommersemester 2030 angeboten wird.
- Es gibt neue bzw. geänderte Wahlmodule.
Prüfungen des 8. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2031/32 abgelegt werden.
18. Was passiert, wenn einzelne Prüfungen nach den letztmaligen Prüfungsmöglichkeiten noch offen sind?
In diesem Fall kann das Studium i. d. R. nur nach einem Wechsel in die Prüfungsordnung PO 2026 fortgesetzt werden. Es wird empfohlen sich rechtzeitig vorher an die Studienfachberatung zu wenden.
19. Wo finde ich weitere Informationen?
Wen kann ich bei Fragen oder Problemen ansprechen?
1. Was ist eine Prüfungsordnung?
Eine Prüfungsordnung (PO) legt die Regeln fest, nach denen ein Studium abzulaufen hat. Die Prüfungsordnung besteht aus der Rahmenprüfungsordnung (RPO) sowie den Studiengangsprüfungsordnungen (STPO). In der Rahmenprüfungsordnung werden Regeln festgelegt, die für alle Studiengänge der Hochschule gleichermaßen gelten. In der Studiengangsprüfungsordnung werden die speziellen Regelungen festgelegt, die für den jeweiligen Studiengang gelten.
Wenn im Folgenden von Prüfungsordnung gesprochen wird, dann ist immer die Studiengangsprüfungsordnung gemeint. Die PO 2019 ist die bisherige Studiengangsprüfungsordnung, die seit dem Wintersemester 2019/20 in Kraft ist. Die neue PO 2026 ist die neue Studiengangsprüfungsordnung. Sie tritt zum Wintersemester 2026/27 in Kraft.
2. Warum gibt es eine neue Prüfungsordnung?
Studiengänge müssen regelmäßig akkreditiert werden. Dabei wird durch eine Akkreditierungsagentur geprüft, dass ein Studiengang studierbar ist und gewisse Qualitätskritierien erfüllt. Eine Akkreditierung ist eine gute Gelegenheit um einen Studiengang auch inhaltlich an aktuelle Themen anzupassen. Dazu werden bestehende Module überarbeitet, neue Module im Pflicht- oder Wahlbereich eingeführt, Gewichtungen innerhalb des Studiengangs verschoben, Prüfungsformen verändert usw. Dadurch ändern sich zum Teil die Regeln des Studiengangs so dass eine neue Prüfungsordnung erforderlich ist.
3. Ab wann und für wen gilt die neue Prüfungsordnung (PO 2026)?
Die neue Prüfungsordnung PO 2026 gilt ab dem Wintersemester 2026/27. Alle Studierenden, die ihr Studium zum Wintersemester 2026/27 aufnehmen, studieren nach der PO 2026.
4. Was ändert sich mit der neuen Prüfungsordnung?
Das Modul Elektrotechnik 1 im 1. Fachsemester (Wintersemester) bei Prof. Bock hat zukünftig ein Praktikum.
Neues Pflichtmodul Technisches Englisch im 2. Fachsemester (Sommersemester) im Umfang von 4 Semesterwochenstunden (SWS) bzw. 5 Leistungspunkten (ECTS) bei Fr. Passmore.
Das Modul Informatik 2 im 2. Fachsemester (Sommersemester) bei Fr. Prof. Brabender wird im Umfang von bisher 8 Semesterwochenstunden (SWS) bzw. 10 Leistungspunkten (ECTS) auf zukünftig 4 SWS bzw. 5 ECTS reduziert.
Das Pflichtmodul Analoge Schaltungstechnik heißt zukünftig Schaltungstechnik. Es wird vom 3. Fachsemester (Wintersemester) in das 4. Fachsemester (Sommersemester) verschoben. Neue Dozentin ist Fr. Prof. Jobst.
Neues Pflichtmodul Elektromagnetische Wellen im 3. Fachsemester (Wintersemester) im Umfang von 4 SWS (5 ECTS) bei Prof. Bosselmann.
Das bisherige Wahlmodul Mikrocontroller (für Elektrotechnik und Mechatronik) heißt zukünftig Mikrocontroller für Ingenieure und ist ein Pflichtmodul im 3. Fachsemester (Wintersemester). Dozent ist Prof. Coersmeier.
Das bisherige Pflichtmodul Computergestützte Messwerterfassung im 3. Fachsemester (Wintersemester) wird Wahlmodul im 5. Fachsemester (Wintersemester).
Das Pflichtmodul Digitaltechnik im 4. Fachsemester bei Prof. Schugt wird im Umfang von bisher 8 SWS (10 ECTS) auf zukünftig 4 SWS (5 ECTS) reduziert.
Neues Pflichtmodul Grundlagen der Nachhaltigkeit im 5. Fachsemester (Wintersemester) im Umfang von 2 SWS (2,5 ECTS).
Das Modul Schlüsselkompetenzen im 6. Fachsemester wird im Umfang von bisher 4 SWS (5 ECTS) auf zukünftig 2 SWS (2,5 ECTS) reduziert.
Es gibt neue Wahlmodule im 5. und 6. Fachsemester, z. T. in englischer Sprache.
Neu wird eine einmalige vierte Prüfungsmöglichkeit eingeführt (§7, (5) PO 2026). Auf Antrag kann einmalig im Studienverlauf eine Modulprüfung ein drittes Mal wiederholt werden. Der Antrag ist innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Nichtbestehens der zweiten Wiederholungsprüfung an den Prüfungsausschuss zu stellen. Die Zulassung zur dritten Wiederholungsprüfung kann erst dann erfolgen, wenn alle anderen Prüfungen bestanden sind, deren Regeltermine in dem gleichen oder in einem früheren Semester liegen, in dem auch der Regeltermin der nicht bestandenen Prüfung liegt. Diese Wiederholungsprüfung erfolgt als mündliche Prüfung. Wird diese Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so ist die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden.
Neuer Bestandteil der PO ist die sogenannte Modulprüfungsliste, in der alle prüfungsrelevanten Angaben für alle Pflicht- und Wahlpflichtmodule angegeben sind. Die Liste enthält auch die Voraussetzungen für die Teilnahme an Praktika.
5. Erfolgt ein automatischer Wechsel in die neue Prüfungsordnung?
Nein, es erfolgt kein automatischer bzw. erzwungener Wechsel von der bisherigen PO 2019 in die neue PO 2026. Studierende, die nach der PO 2019 studieren (das sind alle Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2026/27 aufgenommen haben), bleiben in der PO 2019. Sie können freiwillig und auf eigenen Antrag des/der Studierenden in die neue PO 2026 wechseln (siehe weiter unten für weitere Informationen). Zum Wintersemester 2026/27 kann nur in das 1. Fachsemester gewechselt werden, zum Sommersemester 2027 kann in das 2. Fachsemester gewechselt werden usw.
6. Werden bisher erbrachte Prüfungsleistungen und Testate automatisch bei einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung übertragen bzw. anerkannt?
Nein, der Wechsel von der PO 2019 in die PO 2026 erfolgt nur auf eigenen Antrag des/der Studierenden. Mit dem Antrag auf Wechsel der PO sollte ein Antrag auf Anerkennung der bisherigen Prüfungsleistungen erfolgen. Die Anerkennung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. In der Regel werden abgeschlossene Module gleichen Namens, Inhaltes, ECTS direkt mit der alten Modulnote einschließlich Fehlversuch(en) übernommen.
7. Werden Fehlversuche von Prüfungen bei einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung mitgenommen?
Hier muss unterschieden werden zwischen Modulen mit unveränderter Modulbezeichnung und solchen mit geänderter Modulbezeichnung.
Bei Modulen, die mit unveränderter Modulbezeichnung in der neuen PO 2026 aufgeführt sind, werden die Fehlversuche von Prüfungen bei einem Wechsel der Prüfungsordnung i. d. R. übertragen. Das betrifft bspw. die Module Elektrotechnik 1/2, Mathematik 1/2, Physik 1/2, Informatik 1/2, Bauelemente, Regelungstechnik usw. Ausnahmen kann es bei Modulen geben, deren Inhalte sich trotz gleicher Modulbezeichnung signifikant geändert haben. Das ist aber im Bachelorstudiengang Elektrotechnik nicht der Fall.
Bei Modulen, deren Modulbezeichnung geändert wurden, werden die Fehlversuche von Prüfungen bei einem Wechsel der Prüfungsordnung nicht übertragen. Das betrifft bspw. das Modul Analoge Schaltungstechnik.
8. Wie beantrage ich einen Wechsel in die neue Prüfungsordnung (PO 2026)?
Der Antrag ist beim zuständigen Studienbüro 3 zu stellen.
9. Welche Änderungen gibt es in der bisherigen aktuellen Prüfungsordnung (PO 2019)?
Die bisherigen Prüfungsordnung PO 2019 wird nicht geändert. Es ist allerdings zu beachten, dass die PO 2019 ausläuft, d. h. die Prüfungen gemäß PO 2019 werden nur noch in einem begrenzten Zeitraum angeboten. Die Auslaufregelungen für die einzelnen Fachsemester werden weiter unten beschrieben. Das gesamte Bachelorstudium nach der PO 2019 muss spätestens zum Ende des Sommersemesters 2031 (31.08.2031) abgeschlossen sein, d. h. bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Prüfungen, die Bachelorarbeit und das Kolloquium erfolgreich absolviert sein.
10. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 1. Fachsemester zu beachten?
Lehrveranstaltungen des 1. Fachsemesters der PO 2019 wurden letztmalig im Wintersemester 2025/26 angeboten.
Da sich das 1. Fachsemester der PO 2019 und der PO 2026 nicht unterscheidet besteht die Möglichkeit für Studierende der PO 2019 auch im Wintersemester 2026/27 oder später an den Lehrveranstaltungen des 1. Fachsemesters teilzunehmen.
Prüfungen des 1. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2027/28 abgelegt werden.
11. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 2. Fachsemester zu beachten?
Lehrveranstaltungen des 2. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Sommersemester 2026 angeboten.
Da sich das 2. Fachsemester der PO 2019 und der PO 2026 zum großen Teil nicht unterscheidet besteht die Möglichkeit für Studierende der PO 2019 auch im Sommersemester 2027 oder später an den Lehrveranstaltungen des 2. Fachsemesters teilzunehmen. Das betrifft die Module Mathematik 2, Physik 2 und Elektrotechnik 2.
Eine Besonderheit stellt das Modul Informatik 2 dar. Dieses Modul hat ab dem Sommersemester 2027 einen reduzierten Umfang (4 SWS bzw. 5 ECTS statt vorher 8 SWS bzw. 10 ECTS). Studierende der PO 2019 müssen daher ab dem Sommersmester 2027 in Absprache mit Fr. Prof. Brabender eine Zusatzleistung im Umfang von 4 SWS (5 ECTS) erbringen, um auf den geforderten Umfang zu kommen.
Prüfungen des 2. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2028 abgelegt werden.
12. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 3. Fachsemester zu beachten?
Lehrveranstaltungen des 3. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Wintersemester 2026/27 angeboten.
Lehrveranstaltung des 3. Fachsemester der PO 2019, die in der PO 2026 unverändert enthalten sind, können von Studierenden der PO 2019 auch im Wintersemester 2027/28 oder später absolviert werden. Das betrifft die Module Bauelemente, Regelungstechnik 1, Messtechnik sowie Signalübertragung.
Das Modul Analoge Schaltungstechnik wird letztmalig im Wintersemester 2027/28 angeboten. Es wird ersetzt durch das Modul Schaltungstechnik, das erstmalig im Sommersemester 2028 angeboten wird.
Das Modul Computergestützte Messwerterfassung wird Wahlmodul. Es wird unter der PO 2019 letztmalig im Wintersemester 2027/28 angeboten. Unter der PO 2026 wird es erstmalig im Wintersemester 2028/29 angeboten. Es besteht somit ein kontinuierliches Angebot dieser Lehrveranstaltung.
Prüfungen des 3. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2028/29 abgelegt werden.
13. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 4. Fachsemester zu beachten?
Lehrveranstaltungen des 4. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Sommersemester 2027 angeboten.
Da sich das 4. Fachsemester der PO 2019 und der PO 2026 zum großen Teil nicht unterscheiden besteht die Möglichkeit für Studierende der PO 2019 auch im Sommersemester 2028 oder später an den Lehrveranstaltungen des 4. Fachsemesters teilzunehmen. Das betrifft die Module Antriebstechnik, Elektromagnetische Verträglichkeit, Regelungstechnik 2 und Nachrichtentechnik.
Eine Besonderheit stellt das Modul Digitaltechnik dar. Dieses Modul hat ab dem Sommersemester 2028 einen reduzierten Umfang (4 SWS bzw. 5 ECTS statt vorher 8 SWS bzw. 10 ECTS). Studierende der PO 2019 müssen daher ab dem Sommersemester 2028 in Absprache mit Prof. Schugt eine Zusatzleistung im Umfang von 4 SWS (5 ECTS) erbringen, um auf den geforderten Umfang zu kommen.
Prüfungen des 4. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2029 abgelegt werden.
14. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 5. Fachsemester zu beachten?
Pflicht- und Wahlmodule des 5. Fachsemesters der PO 2019 werden weiterhin kontinuierlich angeboten.
Prüfungen des 5. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2029/30 abgelegt werden.
15. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 6. Fachsemester zu beachten?
Pflicht- und Wahlmodule des 6. Fachsemesters der PO 2019 werden weiterhin kontinuierlich angeboten.
Prüfungen des 6. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2030 abgelegt werden.
16. Was passiert, wenn einzelne Prüfungen nach den letztmaligen Prüfungsmöglichkeiten noch offen sind?
In diesem Fall kann das Studium i. d. R. nur nach einem Wechsel in die Prüfungsordnung PO 2026 fortgesetzt werden. Es wird empfohlen sich rechtzeitig vorher an die Studienfachberatung zu wenden.
17. Wo finde ich weitere Informationen?
Wen kann ich bei Fragen oder Problemen ansprechen?
1. Was ist eine Prüfungsordnung?
Eine Prüfungsordnung (PO) legt die Regeln fest, nach denen ein Studium abzulaufen hat. Die Prüfungsordnung besteht aus der Rahmenprüfungsordnung (RPO) sowie den Studiengangsprüfungsordnungen (STPO). In der Rahmenprüfungsordnung werden Regeln festgelegt, die für alle Studiengänge der Hochschule gleichermaßen gelten. In der Studiengangsprüfungsordnung werden die speziellen Regelungen festgelegt, die für den jeweiligen Studiengang gelten.
Wenn im Folgenden von Prüfungsordnung gesprochen wird, dann ist immer die Studiengangsprüfungsordnung gemeint. Die PO 2019 ist die bisherige Studiengangsprüfungsordnung, die seit dem Wintersemester 2019/20 in Kraft ist. Die neue PO 2026 ist die neue Studiengangsprüfungsordnung. Sie tritt zum Wintersemester 2026/27 in Kraft.
2. Warum gibt es eine neue Prüfungsordnung?
Studiengänge müssen regelmäßig akkreditiert werden. Dabei wird durch eine Akkreditierungsagentur geprüft, dass ein Studiengang studierbar ist und gewisse Qualitätskritierien erfüllt. Eine Akkreditierung ist eine gute Gelegenheit um einen Studiengang auch inhaltlich an aktuelle Themen anzupassen. Dazu werden bestehende Module überarbeitet, neue Module im Pflicht- oder Wahlbereich eingeführt, Gewichtungen innerhalb des Studiengangs verschoben, Prüfungsformen verändert usw. Dadurch ändern sich zum Teil die Regeln des Studiengangs so dass eine neue Prüfungsordnung erforderlich ist.
3. Ab wann und für wen gilt die neue Prüfungsordnung (PO 2026)?
Die neue Prüfungsordnung PO 2026 gilt ab dem Wintersemester 2026/27. Alle Studierenden, die ihr Studium zum Wintersemester 2026/27 aufnehmen, studieren nach der PO 2026.
4. Was ändert sich mit der neuen Prüfungsordnung?
Alle Module der 1. bis 4. Fachsemester am CVH haben zukünftig 4 Semesterwochenstunden (SWS) bzw. 5 Leistungspunkte (ECTS).
Neues Pflichtmodul Digitale Werkzeuge in Ingenieurwissenschaft und Informatik im 1. Fachsemester im Umfang von 4 SWS (5 ECTS).
Das bisherige Pflichtmodul Werkstoffe der Elektrotechnik im 4. Fachsemester entfällt.
Das Pflichtmodul Objektorientierte Softwareentwicklung wird ersetzt durch das Modul Objektorientierte Programmierung im Umfang von 4 SWS (5 ECTS).
Neues Pflichtmodul Experimentelle Methoden im 4. Fachsemester im Umfang von 4 SWS (5 ECTS).
Neues Pflichtmodul Grundlagen der Regelungstechnik im 4. Fachsemester im Umfang von 4 SWS (5 ECTS).
Das bisherige Pflichtmodul Regelungstechnik 1 im 5. Fachsemester entfällt.
Neues Pflichtmodul Technisches Englisch im 5. Fachsemester (Wintersemester) im Umfang von 4 SWS (5 ECTS) bei Fr. Passmore.
Das Pflichtmodul Analoge Schaltungstechnik heißt zukünftig Schaltungstechnik. Es wird vom 5. Fachsemester (Wintersemester) in das 6. Fachsemester (Sommersemester) verschoben. Neue Dozentin ist Fr. Prof. Jobst.
Neues Pflichtmodul Elektromagnetische Wellen im 5. Fachsemester (Wintersemester) im Umfang von 4 SWS (5 ECTS) bei Prof. Bosselmann.
Das bisherige Wahlmodul Mikrocontroller (für Elektrotechnik und Mechatronik) heißt zukünftig Mikrocontroller für Ingenieure und ist ein Pflichtmodul im 5. Fachsemester (Wintersemester). Dozent ist Prof. Coersmeier.
Das bisherige Pflichtmodul Computergestützte Messwerterfassung im 5. Fachsemester (Wintersemester) wird Wahlmodul im 7. Fachsemester (Wintersemester).
Das Pflichtmodul Digitaltechnik im 6. Fachsemester bei Prof. Schugt wird im Umfang von bisher 8 SWS (10 ECTS) auf zukünftig 4 SWS (5 ECTS) reduziert.
Neues Pflichtmodul Grundlagen der Nachhaltigkeit im 7. Fachsemester (Wintersemester) im Umfang von 2 SWS (2,5 ECTS).
Das Modul Schlüsselkompetenzen im 7. Fachsemester wird im Umfang von bisher 4 SWS (5 ECTS) auf zukünftig 2 SWS (2,5 ECTS) reduziert.
Es gibt neue Wahlmodule im 7. und 8. Fachsemester, z. T. in englischer Sprache.
Neu wird eine einmalige vierte Prüfungsmöglichkeit eingeführt (§7, (5) PO 2026). Auf Antrag kann einmalig im Studienverlauf eine Modulprüfung ein drittes Mal wiederholt werden. Der Antrag ist innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Nichtbestehens der zweiten Wiederholungsprüfung an den Prüfungsausschuss zu stellen. Die Zulassung zur dritten Wiederholungsprüfung kann erst dann erfolgen, wenn alle anderen Prüfungen bestanden sind, deren Regeltermine in dem gleichen oder in einem früheren Semester liegen, in dem auch der Regeltermin der nicht bestandenen Prüfung liegt. Diese Wiederholungsprüfung erfolgt als mündliche Prüfung. Wird diese Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so ist die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden.
Neuer Bestandteil der PO ist die sogenannte Modulprüfungsliste, in der alle prüfungsrelevanten Angaben für alle Pflicht- und Wahlpflichtmodule angegeben sind. Die Liste enthält auch die Voraussetzungen für die Teilnahme an Praktika.
5. Erfolgt ein automatischer Wechsel in die neue Prüfungsordnung?
Nein, es erfolgt kein automatischer bzw. erzwungener Wechsel von der bisherigen PO 2019 in die neue PO 2026. Studierende, die nach der PO 2019 studieren (das sind alle Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2026/27 aufgenommen haben), bleiben in der PO 2019. Sie können freiwillig und auf eigenen Antrag des/der Studierenden in die neue PO 2026 wechseln (siehe weiter unten für weitere Informationen). Zum Wintersemester 2026/27 kann nur in das 1. Fachsemester gewechselt werden, zum Sommersemester 2027 kann in das 2. Fachsemester gewechselt werden usw.
6. Werden bisher erbrachte Prüfungsleistungen und Testate automatisch bei einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung übertragen bzw. anerkannt?
Nein, der Wechsel von der PO 2019 in die PO 2026 erfolgt nur auf eigenen Antrag des/der Studierenden. Mit dem Antrag auf Wechsel der PO sollte ein Antrag auf Anerkennung der bisherigen Prüfungsleistungen erfolgen. Die Anerkennung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. In der Regel werden abgeschlossene Module gleichen Namens, Inhaltes, ECTS direkt mit der alten Modulnote einschließlich Fehlversuch(en) übernommen.
7. Werden Fehlversuche von Prüfungen bei einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung mitgenommen?
Hier muss unterschieden werden zwischen Modulen mit unveränderter Modulbezeichnung und solchen mit geänderter Modulbezeichnung.
Bei Modulen, die mit unveränderter Modulbezeichnung in der neuen PO 2026 aufgeführt sind, werden die Fehlversuche von Prüfungen bei einem Wechsel der Prüfungsordnung i. d. R. übertragen. Das betrifft bspw. die Module Elektrotechnik 1/2, Mathematik 1/2, Physik 1/2, Informatik 1/2, Bauelemente, Regelungstechnik usw. Ausnahmen kann es bei Modulen geben, deren Inhalte sich trotz gleicher Modulbezeichnung signifikant geändert haben. Das ist aber im Bachelorstudiengang Elektrotechnik nicht der Fall.
Bei Modulen, deren Modulbezeichnung geändert wurden, werden die Fehlversuche von Prüfungen bei einem Wechsel der Prüfungsordnung nicht übertragen. Das betrifft bspw. das Modul Analoge Schaltungstechnik.
8. Wie beantrage ich einen Wechsel in die neue Prüfungsordnung (PO 2026)?
Der Antrag ist beim zuständigen Studienbüro 3 zu stellen.
9. Welche Änderungen gibt es in der bisherigen aktuellen Prüfungsordnung (PO 2019)?
Die bisherigen Prüfungsordnung PO 2019 wird nicht geändert. Es ist allerdings zu beachten, dass die PO 2019 ausläuft, d. h. die Prüfungen gemäß PO 2019 werden nur noch in einem begrenzten Zeitraum angeboten. Die Auslaufregelungen für die einzelnen Fachsemester werden weiter unten beschrieben. Das gesamte Bachelorstudium nach der PO 2019 muss spätestens zum Ende des Wintersemesters 2032/33 (28.02.2033) abgeschlossen sein, d. h. bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Prüfungen, die Bachelorarbeit und das Kolloquium erfolgreich absolviert sein.
10. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 1. Fachsemester zu beachten?
Lehrveranstaltungen des 1. Fachsemesters der PO 2019 wurden letztmalig im Wintersemester 2025/26 angeboten.
Die beiden Module Lineare Algebra bzw. Analysis 1 werden auch in der PO 2026 im 1. Fachsemester angeboten. Daher besteht die Möglichkeit für Studierende der PO 2019 auch im Wintersemester 2026/27 oder später an den Lehrveranstaltungen des 1. Fachsemesters teilzunehmen.
Prüfungen des 1. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2028 abgelegt werden.
11. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 2. Fachsemester zu beachten?
Lehrveranstaltungen des 2. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Sommersemester 2026 angeboten.
Da sich das 2. Fachsemester der PO 2019 und der PO 2026 nicht unterscheidet besteht die Möglichkeit für Studierende der PO 2019 auch im Sommersemester 2027 oder später an den Lehrveranstaltungen des 2. Fachsemesters teilzunehmen.
Prüfungen des 2. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2028/29 abgelegt werden.
12. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 3. Fachsemester zu beachten?
Lehrveranstaltungen des 3. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Wintersemester 2026/27 angeboten.
Da sich das 3. Fachsemester der PO 2019 und der PO 2026 nicht unterscheidet besteht die Möglichkeit für Studierende der PO 2019 auch im Wintersemester 2027/28 oder später an den Lehrveranstaltungen des 3. Fachsemesters teilzunehmen.
Prüfungen des 3. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2029 abgelegt werden.
13. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 4. Fachsemester zu beachten?
Lehrveranstaltungen des 4. Fachsemesters werden letztmalig im Sommersemester 2027 angeboten.
Die Lehrveranstaltung Werkstoffe der Elektrotechnik wird nicht fortgeführt und kann letztmalig im Sommersemester 2027 absolviert werden.
Die Lehrveranstaltung Objektorientierte Softwareentwicklung kann letztmalig im Sommersemester 2027 absolviert werden. Eine Teilnahme an der neuen Lehrveranstaltung Objektorientierte Programmierung im Sommersemester 2028 oder später ist möglich.
Prüfungen des 4. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2029/30 abgelegt werden.
14. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 5. Fachsemester zu beachten?
Lehrveranstaltungen des 5. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Wintersemester 2027/28 angeboten.
Lehrveranstaltung des 5. Fachsemester der PO 2019, die in der PO 2026 unverändert enthalten sind, werden von Studierenden der PO 2019 im Wintersemester 2027/28 oder später absolviert. Das betrifft die Module Bauelemente, Regelungstechnik 1, Messtechnik sowie Signalübertragung.
Das Modul Analoge Schaltungstechnik wird letztmalig im Wintersemester 2027/28 angeboten. Es wird ersetzt durch das Modul Schaltungstechnik, das erstmalig im Sommersemester 2028 angeboten wird.
Das Modul Computergestützte Messwerterfassung wird Wahlmodul. Es wird unter der PO 2019 letztmalig im Wintersemester 2027/28 angeboten. Unter der PO 2026 wird es erstmalig im Wintersemester 2028/29 angeboten. Es besteht somit ein kontinuierliches Angebot dieser Lehrveranstaltung.
Prüfungen des 5. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2030 abgelegt werden.
15. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 6. Fachsemester zu beachten?
Lehrveranstaltungen des 6. Fachsemesters der PO 2019 werden letztmalig im Sommersemester 2028 angeboten.
Lehrveranstaltung des 6. Fachsemester der PO 2019, die in der PO 2026 unverändert enthalten sind, werden von Studierenden der PO 2019 im Sommersemester 2028 oder später absolviert. Das betrifft die Module Antriebstechnik, Elektromagnetische Verträglichkeit, Regelungstechnik 2 und Nachrichtentechnik.
Eine Besonderheit stellt das Modul Digitaltechnik dar. Dieses Modul hat ab dem Sommersemester 2028 einen reduzierten Umfang (4 SWS bzw. 5 ECTS statt vorher 8 SWS bzw. 10 ECTS). Studierende der PO 2019 müssen daher ab dem Sommersemester 2028 in Absprache mit Prof. Schugt eine Zusatzleistung im Umfang von 4 SWS (5 ECTS) erbringen, um auf den geforderten Umfang zu kommen.
Prüfungen des 6. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2030/31 abgelegt werden.
16. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 7. Fachsemester zu beachten?
Pflicht- und Wahlmodule des 7. Fachsemesters werden weiterhin kontinuierlich angeboten.
Prüfungen des 7. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2031 abgelegt werden.
17. Was ist bei der bisherigen Prüfungsordnung (PO 2019) für das 8. Fachsemester zu beachten?
Pflicht- und Wahlmodule des 8. Fachsemesters werden weiterhin kontinuierlich angeboten.
Prüfungen des 8. Fachsemesters können letztmalig im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2031/32 abgelegt werden.
18. Was passiert, wenn einzelne Prüfungen nach den letztmaligen Prüfungsmöglichkeiten noch offen sind?
In diesem Fall kann das Studium i. d. R. nur nach einem Wechsel in die Prüfungsordnung PO 2026 fortgesetzt werden. Es wird empfohlen sich rechtzeitig vorher an die Studienfachberatung zu wenden.