Antragstellung und Termine

Antragstellung (Kurzantrag)

Bachelor- und Masterarbeiten können bei ethischer Unbedenklichkeit über einen Kurzantrag begutachtet werden. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, auch für Bachelor- und Masterarbeiten einen Vollantrag zu stellen, der den gesamten Begutachtungsprozess durchläuft.
Antragsberechtigt sind die betreuenden Professor*innen.

Ihre vollständigen Antragsunterlagen

  • Kurzantrag
  • Studienbeschreibung (max. eine Seite)

reichen Sie bitte zusammengefasst in einem pdf- Dokument per E-Mail ein.

 

Antragsstellung (Vollantrag)

Antragsberechtigt sind verantwortliche Wissenschaftler*innen sowie- bei Qualifikationsarbeiten wie Bachelor- und Masterarbeit- die betreuenden Professor*innen.

Ihre vollständigen Antragsunterlagen

  • Ethikantrag
  • Einverständniserklärung
  • Teilnahmeinformation
  • ggf. weitere Unterlagen

reichen Sie bitte zusammengefasst in einem pdf- Dokument per E-Mail ein.

Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Informationen für Antragstellende.

Bitte sehen Sie von Nachfragen während des Begutachtungsprozesses ab. Der*die Vorsitzende meldet sich bei Nachfragen bzw. mit dem Votum bei der antragstellenden Person.

Amendments

Wenn Anpassungen an einem bereits votierten Antrag oder einem laufenden Forschungsvorhaben erfolgen sollen, kann ein Amendement eingereicht werden. Je nach Umfang der Änderungen wird

  • die Information zu den Akten genommen oder
  • der Antrag begutachtet oder
  • ein Neuantrag notwendig.

Hier sind die Entscheidungskriterien hinterlegt:

Änderungen sind im Formblatt aufzuführen und als pdf per Email einzureichen.

Fristen

Die Ethikkommission begutachtet unabhängig von Kommissionstreffen, d.h. Anträge können laufend eingereicht werden. Bitte beachten Sie jedoch die genannten Abgabefristen für Ethikanträge, um ein Votum zum entsprechenden Datum zu erhalten.

AbgabefristBekanntgabe des Votums
​01.02.2026​15.03.2026*
​03.04.2026​15.05.2026
​03.06.2026​15.07.2026
​04.10.2026​15.11.2026*
04.12.2026
 
15.01.2027

 *Fällt der Termin der Bekanntgabe des Votums auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, so wird das Votum am nächstfolgenden Werktag geschickt. 

Hinweis

Ethikanträge können jederzeit eingereicht werden. Antragsberechtigt sind verantwortliche Wissenschaftler*innen sowie- bei Qualifikationsarbeiten wie Bachelor- und Masterarbeit- die betreuenden Professor*innen. Die Bekanntgabe des Votums erfolgt zu den festgelegten Terminen (siehe "Fristen"). Ethikanträge, die bis sechs Wochen vor den Veröffentlichungsterminen eingereicht werden, erhalten das Votum in der Regel zum nächsten Veröffentlichungstermin. Ethikanträge, die später eingereicht werden, können in Abhängigkeit der Ressourcen der Ethikkommission bis zum nächsten, werden aber bis spätestens zum übernächsten Veröffentlichungstermin entschieden.