Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.

Der Hochschulentwicklungsplan

Grundlagen und Entstehungsprozess

Der Hochschulentwicklungsplan (HEP) stellt einen Entwurf der mittelfristigen Hochschulzukunft dar. Er fungiert als Richtschnur für die weitere Profilierung der Hochschule und die Weiterentwicklung ihrer Organisationsbereiche. Seine Grundlage ist eine vertiefte datengestützte Befassung des Präsidiums mit dem Status quo und den zentralen Herausforderungen, denen sich die Hochschule aktuell und zukünftig stellen muss. Mit der Erstellung des neuen Hochschulentwicklungsplans geht eine nachhaltige Bereitschaft zu notwendigen Veränderungen einher. Das Präsidium kommt damit nicht nur einer rechtlichen Anforderung nach, sondern nutzt das Steuerungsinstrument „Hochschulentwicklungsplan“, um die Gestaltungsräume und Potenziale für ein resilientes Zukunftsdesign zu nutzen.

Entstehungsprozess

Im Zuge der wachsenden Hochschulautonomie gab es seit Beginn des Jahrtausends eine allmähliche Abkehr von der bis dahin üblichen Detailsteuerung des Landes Nordrhein-Westfalen hin zu standortbezogenen und durch die Hochschulen selbst zu erstellenden Hochschulentwicklungsplänen. Die Hochschulen können darin eigenverantwortlich und bedarfsbezogen Entwicklungsschwerpunkte setzen und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung ableiten. Dabei sind stets die mit dem Land NRW geschlossenen Verträge und Vereinbarungen zu berücksichtigen. Für den hier vorliegenden HEP ist das insbesondere die Hochschulvereinbarung 2026.

Vor diesem Hintergrund erarbeiten die Präsidien der Hochschule Bochum bereits seit dem Jahr 2004 gemeinsam mit den Fachbereichen, Instituten und Interessenvertretungen Ziele und Maßnahmen für die künftige Hochschulentwicklung. Hierbei werden insbesondere die Entwicklung der Studienangebote, Forschungsschwerpunkte sowie Organisationsvorhaben und Umsetzungsstrategien zu den Verabredungen mit dem Land NRW in den Blick genommen.

Der HEP bildet den verbindlichen Rahmen für die Entscheidungen der Gremien und Funktionstragenden. So ist insbesondere geregelt, dass Prüfungsordnungen vor ihrer Veröffentlichung vom Präsidium auf ihre Rechtmäßigkeit einschließlich ihrer Vereinbarkeit mit dem HEP zu überprüfen sind und Forschungsvorhaben sowie Forschungsschwerpunkte unter Berücksichtigung des HEP koordiniert werden. Er bestimmt für die kommenden fünf Jahre unser Handeln als Hochschulmitglieder, insbesondere das des Präsidiums, der Fachbereichsleitungen, der Gremien und Funktionstragenden sowie der Lehrenden und Forschenden.

Nicht wenige Impulse wirken über die Laufzeit der jeweiligen Hochschulentwicklungspläne fort. So wurde in den bisher drei richtungsbestimmenden Wegbeschreibungen z. B. die angemessene Berücksichtigung der studentischen Heterogenität in Maßnahmen übersetzt oder die Bildung von Schlüsselkompetenzen als feste curriculare Ergänzung etabliert. Ebenso wurde der Grundstein für die Integration der nachhaltigen Entwicklung in Lehre, Forschung und Studium über das 6-StufenKonzept zur Nachhaltigkeit gelegt.

Der HEP 2016–2021 ist nach einer einjährigen Verlängerung Ende des Jahres 2022 ausgelaufen. Das amtierende Präsidium beschloss daher auf seiner Klausursitzung vom 11. März 2022 – und damit keine zwei Wochen nach Amtsantritt –, einen Prozess zu initiieren, der die fristgerechte Verabschiedung des neuen HEP ermöglicht. Dieser Prozess wurde einerseits effizient entlang der notwendigen Sitzungen der zu beteiligenden Organe (Senat und Hochschulrat) organisiert, andererseits ermöglichte er eine darüber hinausgehende intensive Beteiligung der Hochschulmitglieder.

Zur Umsetzung wurde zunächst ein Projektteam, bestehend aus Mitgliedern des Präsidiums und des Dezernats für Akademisches Qualitätsmanagement und Hochschulentwicklung, gebildet. Zudem wurde erstmalig ein Sounding Board eingerichtet, das – bestehend aus Personen unterschiedlicher Statusgruppen und Expertisen – als Resonanzgremium ein breites Feld von Perspektiven und Erfahrungen in den Entwicklungsprozess einbrachte. Zur Gruppe dieser „critical friends“, die regelmäßig um Rückmeldung „durch ihre Brille“ zu Inhalten und Struktur gebeten wurden, gehörten Studierende, Interessenvertretungen, Vertretungen der Hochschulorgane sowie aus Wissenschaft und Verwaltung. Das Sounding Board tagte erstmalig im September 2022.

Beginnend im Mai 2022 wurden im Rahmen von insgesamt sechs Klausurtagungen des Präsidiums grundlegende Ziele und Inhalte erörtert, aber auch Fragen zum Vorgehen, zur Wirkung und zu Beteiligungsmöglichkeiten geklärt. Auch wurde der Gedanke eines vorangestellten Mottos diskutiert, welches den HEP 2023–2028 und die beschriebenen Handlungsfelder jetzt durchzieht:

„Gemeinsam Potenziale heben: nachhaltig, chancenorientiert, verantwortungsvoll, offen, qualitätsbewusst“


Die Planungsgrundsätze – Basis für den Hochschulentwicklungsplan 2023 bis 2028

Mit der Erstellung und Befürwortung der sogenannten Planungsgrundsätze begann im Juni die konkrete Ausarbeitung. Sie stellten die Basis bzw. den Überbau für die weitere Entwicklungsarbeit dar, indem sie neben der strategischen Ausrichtung auch die Grundhaltung der Hochschule, ihre Werte und Kultur beschreiben. Aufgrund ihrer Bedeutung für den weiteren Prozess waren sie durch den Senat der Hochschule zu billigen. Dieser befasste sich in seiner Sitzung am 27. Juni 2022 mit der entsprechenden Vorlage, speiste kleinere Änderungen ein und billigte die insgesamt elf Planungsgrundsätze. Sie waren das erste große Etappenziel auf dem Weg zum neuen HEP und spiegeln wider, wie das Präsidium die Hochschule für die Zukunft aufstellen will: als eine spür- und sichtbar nachhaltige Organisation, die in allen Bereichen strategisch plant und bedarfsorientiert handelt, als eine wertegeleitete und agil agierende Bildungsinstitution, die interdisziplinär ausgerichtet Beiträge zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen leistet, und als Raum für Vielfalt und für individuelle Kompetenzentwicklung.

Im Anschluss an die Billigung des Senats und die Information des Hochschulrats wurden die einzelnen Beiträge zu den Handlungsfeldern unter Einbeziehung fachlicher Expertisen, u. a. aus den Senatskommissionen, erstellt. Im Zuge des Entwicklungsprozesses erfuhren alle Beiträge mindestens durch das Sounding Board kritische Würdigungen und Empfehlungen. So konnte nach notwendigen Iterationen im Dezember 2022 der erste Entwurf des HEP 2023–2028 vorgestellt und im Januar 2023 die erste Zustimmung des Hochschulrats eingeholt werden.

Mit dieser Entscheidung zur Umsetzung des HEP beginnt unser nun kartierter Weg in Richtung Zukunft, damit aus Vorstellungen und Potenzialen beständige Wirklichkeiten werden.