Häufig gestellte Fragen
Die Hochschule Bochum ist für Rollstuhlfahrer weitgehend barrierefrei, leider gibt es allerdings immer noch Türen ohne elektrischen Türöffner. Die Hochschule ist jedoch dabei, dieses Türen sukzessive umzurüsten.
Nein, müssen Sie selbstverständlich nicht. Um die Befreiung von den Gebühren zu beantragen wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice. Sie haben dann lediglich den Beitrag für den AStA und das AKAFÖ zu entrichten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Befreiung vom Semesterticketbeitrag".
Ja, in allen Prüfungsordnungen der Hochschule Bochum sind Nachteilsausgleiche enthalten, wie zum Beispiel eine Prüfungszeitverlängerung oder mündliche Prüfungen. Bitte wenden Sie sich dafür rechtzeitig an den zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden. Sie finden weitere Informationen auf unserer Seite "Nachteilsausgleich".
Selbstverständlich gibt es in allen Gebäuden Aufzüge. Allerdings muss man den Aufzug zu den Hörsälen im Gebäude B etwas suchen: Der Fahrstuhlschacht ist von außen in blau gestrichen.
Ja, an einigen Stellen gibt es für Rollstuhlfahrer höhenverstellbare Tische. So z.B. im Selbstlernraum (C 0), in Hörsaal H 7 und Hörsaal H 5 und in den Seminarräumen vom AW-Gebäude. Auch in der Mensa und in der BOlounge befinden sich Tische, die für Rollstuhlfahrer reserviert sind.
Die Hochschule Bochum verfügt sogar über eine ganze Reihe an Behindertengerechten WC´s. Diese befinden sich in AW 01, AW 3, AW 6 (Bibliothek), C 1, E 0 und auf der Mensa-Empore, Ebene F 0.
Einen Schlüssel für das Behinderten-WC auf der Ebene AW 01 erhalten Sie beim Hausmeister.
In der Bibliothek des Fachbereiches Wirtschaft auf der Ebene AW 6 gibt es einen barrierefreien PC-Arbeitsplatz.
Ja, es gibt einen Ruheraum im Raum C 3.