Die Änderung der Coronaschutzverordnung hat u.a. zwei wesentliche Änderungen hinsichtlich des Impfstatus für mit "Johnson & Johnson"-Geimpfte sowie für die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus ergeben:
- Seit dem 16.01.2022 gelten Sie nach nur einer Impfung mit dem "Johnson & Johnson"-Impfstoff nicht als vollständig geimpft und müssen somit ein aktuelles negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als 24 Stunden ist. Der Zugang zu 3G-Einrichtungen oder -Veranstaltungen ist nur mit Test, auch am Arbeitsplatz, möglich.
- Der vollständige Impfschutz wird durch eine weitere Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt erreicht.
Angesichts der hohen Infektionsgeschwindigkeit von Omikron haben Politik und Behörden zudem den Genesenen-Status angepasst: Statt sechs gelten Betroffene nun nur noch drei Monate nach einer Corona-Infektion als genesen.
Bitte beachten Sie, dass diese Änderungen auch für Ihre Nachweise gelten, die Sie an der Hochschule Bochum erbringen müssen.