Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.

Wege an die BO für internationale Studierende

Der Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2024 (über uni-assist) beginnt war vom 20.10.2023 bis zum 15.12.23.

Der Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2024/25 beginnt voraussichtlich Mitte April 2024.

Vor dem Studium

Zulassungsordnung

Ordnung über die Zulassung ausländischer und staatenloser Studienbewerberinnen und Bewerber (pdf-Datei)

Für Zulassung und Beratung von Bewerber*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und ausländischen Bildungsnachweisen/Zeugnissen, das heißt, für alle „Bildungsausländer“, ist das International Office zuständig.


Hochschulzugangsberechtigung prüfen

Für eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wird an der Hochschule Bochum ein Schulabschluss benötigt, der in Deutschland anerkannt ist. Es gibt vier verschiedene Arten der Hochschulzugangsberechtigung:

  • direkt: mit einer direkten HZB darf man gleich mit dem Fachstudium beginnen.
  • indirekt: vor dem Fachstudium muss man das Studienkolleg absolvieren und die Feststellungsprüfung ablegen. Daran anschließend hat man immer eine direkte fachgebundene HZB.
  • allgemein: mit einer allgemeinen HZB darf man jedes Fach studieren.
  • fachgebunden: wer eine fachgebundene HZB hat, darf nur Fächer einer bestimmten Fachrichtung studieren. Die Fachrichtung wird festgelegt durch das Fach, das man im Heimatland studiert hat oder in dem man relevante Prüfungen abgelegt hat. In Deutschland teilt man die Fächer ein in geisteswissenschaftlich/ sprachlich (G, S zum Teil kombiniert als G/S), sozial- und wirtschaftswissenschaftlich (W), technisch-naturwissenschaftlich (T) und medizinisch-biologisch (M).

Wenn man bereits im Heimatland ein Bachelorstudium abgeschlossen hat und an der Hochschule Bochum erneut auf Bachelorebene studieren möchte, hat man in der Regel die allgemeine HZB und kann jedes Fach studieren.

Detaillierte Informationen zur HZB erhalten Sie bei anabin (Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen) und in den Länderhinweisen bei uni-assist.

In der Zulassungsdatenbank des DAAD können Sie ebenfalls prüfen, ob eine HZB vorliegt. (Die Internetseiten sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar).

Nähere Informationen zur Feststellungsprüfung finden Sie auf den Seiten der Studienkollegs.

Bitte beachten Sie auch die aktuelle Zulassungsordnung.


Angleichleistungen Masterstudiengänge

Wenn Ihr Bachelor Studiengang in Deutschland nicht als gleichwertiger Studiengang mit 210 ECTS bzw. 240 ECTS anerkannt wird, müssen Sie Angleichleistungen (siehe Studiengangprüfungsordnung) erbringen. Das sind zusätzliche 30 ECTS bzw. 60 ECTS, die Sie erbringen müssen. Das kann Ihr Studium verlängern. Wie der von Ihnen abgelegte Hochschulabschluss in Deutschland bewertet wird, können Sie hier nachlesen: https://anabin.kmk.org/anabin.html

Muss ich mich für die Angleichleistungen extra bewerben?

Nein! Sie bewerben sich zunächst ganz normal in dem Masterstudiengang Ihrer Wahl. Sollten Sie im Masterstudiengang aufgenommen werden, teilt Ihnen das Prüfungsamt mit, ob Angleichleistungen notwendig sind und aus welchen Fächern Sie wählen können.


Zugangsprüfung - TestAS

ZUGANGSPRÜFUNG

Nicht alle ausländischen Schulzeugnisse, die – manchmal in Verbindung mit einer Hochschulaufnahmeprüfung – im Herkunftsland zum Studium berechtigen, werden für die Zulassung zum Studium in Deutschland anerkannt.

Wenn Sie gemäß „anabin“ Studienzeiten im Heimatland nachweisen oder ein Studienkolleg besuchen bzw. die Feststellungsprüfung ablegen müssen, bietet Ihnen die Hochschule Bochum über die „Zugangsprüfung“ eine weitere Möglichkeit, die Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben.

Die Zugangsprüfung ist an der Hochschule Bochum der „Test für Ausländische Studierende - TestAS“ Wenn Sie im TestAS-Kerntest einen Standardwert von mindestens 90 und in dem Ihrem gewünschten Studiengang zugeordneten TestAS-Fachmodul einen Wert von mindestens 90 nachweisen, gilt das zusammen mit Ihren ausländischen Zeugnissen als ausländische, fachgebundene Hochschulreife für die Aufnahme eines Fachstudiums an der Hochschule Bochum.

Beim digitalen TestAS ist der Mindestwert 50 im TestAS Score erforderlich.

Eine Übersicht zur Zuordnung der Bachelorstudiengänge zu den TestAS Fachmodulen finden Sie hier:

Zuordnung der Bachelor-Studiengänge zu den studienfeld-spezifischen Testmodulen im TestAS (Stand: Februar 2020)

Test Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften

  • Informatik
  • Nachhaltige Entwicklung

Test Ingenieurwissenschaften

  • Architektur
  • Bauingenieurwesen
  • Elektrotechnik
  • Geoinformatik
  • Informatik
  • Nachhaltige Entwicklung
  • Maschinenbau
  • Mechatronik
  • Umweltingenieurwesen
  • Vermessung
  • Wirtschaftsinformatik
  • Wirtschaftsingenieurwesen Bau
  • Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik
  • Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau

Test Wirtschaftswissenschaften

  • Betriebswirtschaftslehre einschließlich Verbund
  • Wirtschaftsinformatik
  • Wirtschaftsingenieurwesen Bau
  • Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik
  • Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau

Studienangebot

Vor Aufnahme des Studiums müssen die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden, wie z. B. ein Praktikum oder das Bestehen eines Eignungstests. Hinweise dazu finden Sie zu den angebotenen Bachelor und Master Studiengängen.


Sprachkenntnisse

Bitte informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig, welche Sprachkenntnisse für Ihren Wunschstudiengang verlangt werden.

Bis auf den Master-Studiengang Umweltingenieurwesen, der in deutscher und englischer Sprache angeboten wird, finden alle Studiengänge an der Hochschule Bochum in deutscher Sprache statt. Daher sind für eine Zulassung sehr gute Deutschkenntnisse notwendig. Die entsprechenden Kenntnisse müssen durch eine bestandene Deutschprüfung nachgewiesen werden.

Die Hochschule Bochum bietet keine Deutschkurse vor Studienbeginn an. Es empfiehlt sich, rechtzeitig einen Deutschkurs an Ihrer Heimathochschule oder einem Sprachinstitut wie dem Goethe-Institut zu besuchen. Auch Online-Sprachkurse können hilfreich sein. Das Goethe-Institut bietet ein Deutschforum mit Übungen für alle Sprachniveaus an. Für Sprachkursangebote in Deutschland können Sie in der DAAD-Datenbank Sprach- und Fachkurse recherchieren.

Die verschiedenen Sprachprüfungen können an den hier zu findenden Testzentren abgelegt werden:


Finanzierungsnachweis

Bevor Sie nach Deutschland kommen, benötigen Sie einen Finanzierungsnachweis. Er gilt als Sicherheit, dass Sie genug Geld haben, in Deutschland zu studieren und liegt bei etwa 11.200 Euro für ein Jahr. Möglichkeiten, den Nachweis zu erbringen sind:

  • Einkommensnachweise der Eltern
  • Sicherheitsbetrag auf einem Sperrkonto
  • Bankbürgschaft
  • anerkanntes Stipendium (weitere Infos dazu finden Sie beim DAAD).

Bewerbung

a) Sie bewerben sich über das Bewerbungsportal der Hochschule Bochum,

  • wenn Sie eine deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit besitzen oder
  • einen Ehepartner/Elternteil mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit haben, der in Deutschland beschäftigt ist oder
  • wenn Sie Staatsangehöriger von Island, Liechtenstein oder Norwegen sind.
  • wenn Sie eine außereuropäische Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder im europäischen Ausland bzw. in Island, Liechtenstein oder Norwegen erworben haben.

b) Sie bewerben sich über uni-assist,

  • wenn Sie eine außereuropäische Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre Hochschulzugangsberechtigung im außereuropäischen Ausland erworben haben. Dazu gehört auch die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg, da diese nur in Verbindung mit dem Zeugnis aus Ihrem Heimatland zum Studium berechtigt.

Nach Zahlung der Bearbeitungskosten sind bei uni-assist folgende Dokumente hochzuladen:

Für Bachelor-Studiengänge:

  • Die Zeugnisse, die den Zugang zum gewünschten Bachelor-Studiengang eröffnen. Reichen Sie das Zeugnis vollständig ein: inklusive Fächer- und Notenübersicht.
  • (Prüfen Sie auch in den Länderhinweisen, ob es spezielle Hinweise zu Zeugnissen aus Ihrem Land gibt.)
  • Praktikumsbescheinigung (falls für den gewählten Studiengang erforderlich)

Für Master-Studiengänge:

  • Die Abschluss-Urkunde und die Fächer- und Notenübersicht. Es dürfen keine Zeugnis-Teile fehlen.
  • Damit Ihre Note berechnet werden kann, benötigt uni-assist das Noten-System, das Ihre Hochschule für Ihren Studiengang verwendet hat. In der Regel befindet sich das Noten-System auf Ihrer Fächer-und Notenübersicht. Wenn das bei Ihren Zeugnissen nicht so ist, haben Sie zwei Möglichkeiten:
    - Schicken Sie einen Link zu der Website Ihrer Hochschule mit Informationen zum Noten-System an uni-assist,
    - oder reichen Sie ein PDF-Dokument mit dem offiziellen Noten-System Ihrer Hochschule ein. Laden Sie das Noten-System einfach im uni-assist Online-Portal hoch.
  • Motivationsschreiben (für die Masterstudiengänge Architektur)
  • Nachweis über Berufstätigkeit (für den Masterstudiengang Management für Ingenieur- und Naturwissenschaften - Verbund)

Bitte prüfen Sie vor der Bewerbung zum Masterstudium, ob Sie das geforderte Notenminimum erreichen. Die Note aus dem Ausland kann man mit der „modifizierten bayerischen Formel“ umrechnen.

Bei allen Bewerbungen sind darüber hinaus folgende Unterlagen hochzuladen:

  • der Bewerbungsantrag
  • ein Lebenslauf
  • Ihr Nationalpass mit Ihrem Foto und Ihren persönlichen Daten und der
  • Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse oder eine Anmeldebestätigung zur Sprachprüfung (das Ergebnis muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen!)

Wichtige Hinweise:

Reichen Sie Ihre Unterlagen in der Original-Sprache ein – und zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung. Dies gilt auch für Ihre Fächer- und Notenübersicht.

Übersetzungen von folgenden Stellen werden akzeptiert:

  • Personen oder Institutionen, die zu einer vereidigten oder gerichtlich zugelassenen Übersetzung berechtigt sind,
  • eine hierzu berechtigte Abteilung der ausstellenden Schule oder Hochschule.

Übersetzungen von einfachen Übersetzungsbüros ohne Vereidigung werden nicht akzeptiert.

 

Bitte beachten Sie auch die Checklisten von uni-assist Bewerben in 6 Schritten.

 


Hochschulwechsel

Informationen zu Hochschul- und Studiengangwechsel

Wenn Sie an einer anderen Hochschule studieren und an die Hochschule Bochum wechseln möchten oder Sie Ihren Studiengan innerhalb der Hochschule Bochum wechseln möchten, können Sie sich um einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester bewerben, mehr Infos dazu hier.

Achtung: bitte bewerben Sie sich zur Sicherheit auch für das 1. Fachsemester über uni-assist. Falls Ihre Leistungen für die Einstufung in ein höheres Fachsemester nicht ausreichen, können Sie, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, im 1. Fachsemester beginnen.

 


Visum und Aufenthaltserlaubnis

Informationen über das Visum für Deutschland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt (Visabestimmungen). Hier erfahren Sie, ob Sie ein Visum benötigen und wie Sie es beantragen.
Achtung! Mit einem Touristenvisum können Sie nicht in Deutschland studieren. Sie können ein Touristenvisum auch nicht in ein Studienvisum umwandeln.

Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie Ihr Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umändern. Wenden Sie sich dazu an die Ausländerbehörde an ihrem Wohnort.

Weitere Informationen zur Visabeantragung finden Sie auf den Seiten des DAAD.


Krankenversicherung

In Deutschland müssen alle Studierenden eine Krankenversicherung besitzen.

Informieren Sie sich bitte bei der Krankenversicherung in Ihrem Heimatland, ob Sie auch während Ihres Aufenthalts in Deutschland versichert sind. Besonders in europäischen Ländern kann das der Fall sein. Studierende aus Mitgliedsstaaten der EU können mit der europäischen Krankenversicherungskarte nachweisen, dass sie im Heimatland krankenversichert sind und die Versicherung auch in Deutschland gilt. Fragen Sie Ihre Versicherung bitte BEVOR(!) Sie nach Deutschland kommen, denn das wird einiges einfacher machen. Zur Einschreibung benötigen Sie den Nachweis über eine in Deutschland anerkannte Krankenversicherung.

Wenn Ihre eigene Krankenversicherung nicht in Deutschland gilt, sollten Sie sofort nach Ihrer Ankunft in Bochum eine Versicherung abschließen.

Sie können sich entweder an eine gesetzliche Krankenversicherung wenden oder an eine private Versicherung. Die Versicherung ist allerdings erst ab dem Tag Ihrer Einschreibung wirksam.

Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10).
Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse – je eher desto besser.
Ihre Krankenversicherung sendet uns dann die erforderliche Meldung.

Für die Hochschule Bochum ist die "Gesonderte Absendernummer" H0000683 anzugeben.

 

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Krankenkassen-Meldeverfahren.


Kontakt

André Tinibel
Raum: C 0-16                                                                                
Tel.: +49 234 3210092
Fax: +49 234 3214408
E-Mail: study(at)hs-bochum.de


FAQ Українські студенти-біженці / Geflüchtete ukrainische Studierende

Поточна інформація та підказки / Aktuelle Informationen und Hinweise

Während des Studiums

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Etwa vier Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis sollten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde die Verlängerung beantragen.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Terminbeantragung nach Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis erhebliche rechtliche Nachteile entstehen können.

Für Studierende höherer Hochschulsemester:
In fortgeschritteneren Semestern (in der Regel bei Erreichen oder Überschreitung der Regelstudienzeit), oder wenn Sie die Hochschule oder den Studiengang wechseln möchten (und im vierten Semester oder in einem höheren Semester sind), müssen Sie für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis oft auch einen Brief des International Offices zu Ihrem Studienverlauf beifügen. Ob diese sogenannte Studienverlaufsbescheinigung tatsächlich benötigt wird, teilt Ihnen die Ausländerbehörde mit, wenn Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Für Studiengang- oder Hochschulwechsler:
Innerhalb der ersten drei Semester können Sie den Studiengang oder die Hochschule in der Regel einmal ohne Genehmigung der Ausländerbehörde wechseln. Bitte beachten Sie dabei aber, dass Sie die zuständige Ausländerbehörde nach einem Wechsel trotzdem umgehend informieren müssen und ihre Aufenthaltserlaubnis entsprechend geändert werden muss. Die Aufenthaltserlaubnis für Ihren vorherigen Studiengang wird mit dem Datum des Wechsels automatisch ungültig.

Ab dem 4. Semester müssen Sie vor einem Wechsel eine Genehmigung bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Die Chance, diese Genehmigung zu bekommen, steigt, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen bei einem Studiengang- bzw. Hochschulwechsel Leistungen aus dem vorherigen Studiengang anerkannt werden können, Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können und der Wechsel insgesamt nicht zu einer weiteren Verzögerung im Studienverlauf führen würde. Dazu kann es erforderlich sein, dass Sie sich dies vorab vom zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden des neuen Studiengangs bzw. der neuen Hochschule bescheinigen lassen und zusätzlich beim International Office dieser Hochschule um eine Stellungnahme zu Ihrem Wechsel bitten.

Grundsätzlich gilt:
Wenn Sie in einen neuen Studiengang eingeschrieben worden sind, müssen Sie den Eintrag des Aufenthaltszwecks umgehend bei der Ausländerbehörde ändern lassen.


Hinweis

Diese Informationen sind ein Service des International Office und sollen erste Hinweise geben. Obwohl sie mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurden, ist der Inhalt nicht rechtsverbindlich.