Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.

Fachschaftsrat Elektrotechnik, Informatik & Nachhaltigkeit

Willkommen

Wir unterstützen euch bei Themen rund um das Studium.

Wenn ihr Fragen zum Studium habt, uns unterstützen möchtet oder ein anderes Anliegen habt kommt gerne bei uns im Raum C5-26 vorbei oder schreibt uns eine E-Mail:

fachschaft.eundi(at)hs-bochum.de

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Beratung und Unterstützung

Wir stehen euch jederzeit als Ansprechpartner*innen zu Fragen rund um das Studium zur Verfügung. Zudem vertreten wir studentische Interessen am Lehrstuhl, bei der Fakultät und im Dekanat.

Skripte und Klausuren

Wir bemühen uns jedes Semester von den ProfessorInnen Altklausuren zu bekommen und sie euch zur Verfügung zu stellen. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich in gedruckter Form (Ihr erreicht uns zu unseren Öffnungszeiten). Die Kosten betragen 0,05€ pro Seite.

Studentische Veranstaltungen

Als Fachschaftsrat sind wir an Veranstaltungen innerhalb des Fachbereichs interessiert. Unter anderem organisieren wir folgende Veranstaltungen:

  • Erstsemesterwoche (Erstigrillen, Erstifahrt usw.)
  • Weihnachtsfeier
  • Vollversammlungen
  • usw.

Da aber auch wir Student*innen sind, ist es uns nicht möglich jede Woche neue Veranstaltungen zu planen. Aus diesem Grund unterstützen wir euch gerne bei euren Veranstaltungen. Wir haben verschiedene Möglichkeiten, um euch bei studentischen Veranstaltungen im Fachbereich Elektrotechnik, Informatik und Nachhaltigkeit zu unterstützen

  • Hilfe bei der Planung
  • Hilfe bei der Durchführung
  • finanzielle Unterstützung

Um euch jedoch offiziell bei einer Veranstaltung zu unterstützen, müssen wir dies auf einer Sitzung als Fachschaftsrat beschließen. Deswegen benötigen wir einen formlosen schriftlichen Antrag auf Unterstützung 1-2 Monate vor Beginn der Veranstaltung. Somit haben wir genügend Zeit eine Sitzung einzuberufen und die Daten der Veranstaltung zu überprüfen. Wir laden euch gerne zu der entsprechenden Sitzung ein, damit ihr uns eure Veranstaltung persönlich vorstellen könnt. Ein solcher Antrag sollte folgende Daten beinhalten:

  • Idee, Art der Veranstaltung, Zielgruppe, Zeitraum, Ort, Sicherheitsplan, Kostenplanung: Einnahmen und Ausgaben (nur bei finanzieller Unterstützung)

Bitte beachtet jedoch, dass wir nicht jede Veranstaltung unterstützen können. Auf der einen Seite müssen wir als Mitglieder Zeit haben, um euch mit Tatkraft zu unterstützen. Auf der anderen Seite müssen wir im Interesse des gesamten Fachbereichs handeln. Zudem sollten wir unsere Ressourcen nach Möglichkeit auf alle Teile des Fachbereichs gleichmäßig verteilen. Zudem haben wir laut Beschluss nicht die Möglichkeit Veranstaltungen nach zu finanzieren.


Aktuelles

Nächste Sitzung: 30.04.2023 um 18 Uhr im Raum C5-26 :)

Ihr seid herzlich eingeladen daran teilzunehmen!


Kontakt

✉ fachschaft.eundi(at)hs-bochum.de

 ✆ 0234/32-10353

Hochschule Bochum
Bauteil C, Ebene 5,
Raum 26 (C5-26)

Am Hochschulcampus 1
44801 Bochum


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Geschäftsordnung

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung aufgrund des § 53 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG [externer Link]) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Anerkennungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 2013 (GV. NRW. S. 272), sowie aufgrund des § 8.2 Absatz 6 der Satzung der Studierendenschaft der Hochschule Bochum vom 2. Mai 2013 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 747) erlässt der Fachschaftsrat des Fachbereichs Elektrotechnik und Informatik am Standort Bochum folgende Ordnung:

Inhaltsübersicht

  • §1 Geltungsbereich
  • §2 Fachschaft
  • §3 Organe
  • §4 Fachschaftsrat
  • §5 Vollversammlung der Fachschaft Elektrotechnik und Informatik
  • §6 Aufgaben
  • §7 Finanzen
  • §8 Redeordnung
  • §9 Rede zur Geschäftsordnung
  • §10 Abstimmungen und Beschlussfassungen
  • §11 Internetnutzung
  • §12 Inkrafttreten und Änderung dieser Ordnung

§1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsordnung gilt für den Fachschaftsrat des Fachbereichs Elektrotechnik und Informatik der Hochschule Bochum am Standort Bochum

§2 Fachschaft

Alle ordentlich immatrikulierten Studierenden des Fachbereichs Elektrotechnik und Informatik am Standort Bochum sind Mitglieder der Fachschaft.

§3 Organe

Die Organe der Fachschaft sind:

  1. Der Fachschaftsrat
  2. Die Vollversammlung der Fachschaft Elektrotechnik und Informatik

§4 Fachschaftsrat

  1. Der Fachschaftsrat ist beschlussfassendes und ausführendes Organ der Fachschaft und vertritt die Interessen der Fachschaft.
  2. Der Fachschaftsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Mitglieder anwesend sind.
  3. Der Vorstand des Fachschaftsrats besteht aus der oder dem Vorsitzenden und seiner Stellvertreterin oder seinem Stellvertreter und der Finanzreferentin oder dem Finanzreferenten und seiner Stellvertreterin oder seinem Stellvertreter (4 Personen)
  4. Der oder die Fachschaftsvorsitzende, sowie die Finanzreferentin oder der Finanzreferent und ihre oder seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter werde in der konstituierenden Sitzung durch den Fachschaftsrat gewählt Näheres regelt die Satzung der Studierendenschaft der Hochschule Bochum.
  5. Der Fachschaftsrat ist gegenüber der Fachschaft in Form eines schriftlichen oder mündlichen Berichts zu der jeweiligen konstituierenden Sitzung rechenschaftspflichtig.
  6. Weitere Referentinnen oder Referenten können nach Bedarf für weitere Ämter besetzt werden. Diese werde in den Sitzungen des Fachschatsrats aus deren Mitgliedern gewählt.
  7. Neben den gewählten Mitgliedern des Fachschaftsrats können einzelne Mitglieder der Fachschaft als kommissarische Mitglieder des Fachschaftsrats bestimmt und mit speziellen Aufgaben betraut werden. Die Gesamtverantwortung bleibt dagegen beim Fachschaftsrat.
  8. Die Sitzungen des Fachschaftsrats sind öffentlich und werden den Mitgliedern des Fachschaftsrats eine Woche vorher durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden angekündigt. Zusätzlich wird der Termin der nächsten Sitzung auf der entsprechenden Seite der Fachschaft auf der Homepage der Hochschule Bochum veröffentlicht Den Vorsitz der Sitzung hat die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Fachschaftsrats. Fachschaftsmitglieder haben Rederecht.
  9. Die Tagesordnung für die jeweilige Sitzung und das Protokoll der letzten Sitzung werden mit der Einladung eine Woche vorher verschickt.
  10. Das Sitzungsprotokoll wird entweder von der oder dem Fachschaftssvorsitzenden angefertigt oder von einem mit dieser Aufgabe betrautem Mitglied des Fachschaftsrats.
  11. In der nächsten Sitzung wird das Protokoll beschlossen, es können dann gegebenenfalls Änderungswünsche eingebracht werden, über die der Fachschaftsrat abstimmt.
  12. Ein Mitglied kann aus dem Fachschaftsrat zurücktreten. Der Rücktritt muss der oder dem Vorsitzenden des Fachschaftsrats schriftlich mitgeteilt werden.

§5 Vollversammlung der Fachschaft Elektrotechnik und Informatik

  1. Die Vollversammlung muss durch die oder den Vorsitzenden des Fachschaftsrats einberufen werden, auf: a. schriftlichen Antrag von zehn Prozent der Fachschaftsmitglieder b. Beschluss des Fachschaftsrats.
  2. Eine Vollversammlung der Fachschaft wird mindestens zwei Wochen vorher durch Aushang am Raum der Fachschaft und auf ihrer Internetseite angekündigt. Die Ankündigung enthält Zeit, Ort und Tagesordnung der Vollversammlung.
  3. In dringenden Fällen kann kurzfristig (keine zweiwöchige Frist) eine außerordentliche Vollversammlung einberufen werden, hierbei muss die Tagesordnung nicht zwingend angekündigt werden.
  4. Die Vollversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Fachschaftsmitglieder beschlussfähig.
  5. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Fachschaft Elektrotechnik und Informatik am Standort Bochum.
  6. Anträge (mit Ausnahme von Anträgen auf Geschäftsordnungsänderung siehe §8) können vor oder während der Vollversammlung mündlich eingebracht werden.
  7. Die Vollversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  8. Über die Vollversammlung wird ein Protokoll geführt und der Fachschaft anschließend durch Aushang und durch Veröffentlichung im Internet zugänglich gemacht.

§6 Aufgaben

  1. Jedes Mitglied des Fachschaftsrats muss sich seiner Aufgabe und der dazugehörigen Verantwortung bewusst sein und dementsprechend handeln.
  2. Neben den in §16 Abs.1 der Satzung der Studierendenschaft genannten Aufgaben gehören zu den Aufgaben der Mitglieder des Fachschaftsrats:
    1. die Vertretung der Fachschaft im Rahmen ihrer Befugnisse,
    2. die Information der Mitglieder der Fachschaft über die den Fachbereich betreffenden Fragen,
    3. die Bekanntmachung von Beschlüssen der Vollversammlung und des Fachschaftsrats,
    4. die Zusammenarbeit mit anderen Fachschaftsvertretungen
    5. die Betreuung der Studierenden, vor allem die des ersten Semesters.
  3. Der Fachschaftsrat vertritt die Fachschaft nach außen. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, durch welche die Fachschaft Verpflichtungen eingeht, müssen von zwei Vorstandsmitgliedern des Fachschaftsrats abgegeben werden.
  4. Der Fachschaftsrat protokolliert seine Beschlüsse und informiert die Fachschaft über zu fassende und gefasste Beschlüsse.

§7 Finanzen

  1. Der Fachschaftsrat ist der Fachschaft über die Verwendung der Finanzmittel rechenschaftspflichtig. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben sind von der Finanzreferentin oder dem Finanzreferenten festzuhalten und in einem Kassenbericht auf der Vollversammlung zu erläutern. Des Weiteren können Mitglieder der Fachschaft jederzeit einen Antrag auf Bericht der Finanzreferentin oder des Finanzreferenten stellen. Der Bericht ist dann in der nächsten Sitzung des Fachschaftsrats vorzustellen.
  2. Ausgaben über einen festgelegten Betrag von fünfzig Euro müssen mit einfacher Mehrheit von den Mitgliedern des Fachschaftsrats beschlossen werden.
  3. Die Verwendung der Mittel obliegt dem Fachschaftsrat in Eigenverantwortung.
  4. Die Verwendung der Mittel muss im Interesse der Fachschaft und im Rahmen der Aufgaben des Fachschaftsrats (§6, Abs.2) erfolgen.

§8 Redeordnung

  1. Die oder der Vorsitzende erteilt das Wort in Reihenfolge der Wortmeldungen. Die oder der Vorsitzende kann jederzeit das Wort ergreifen oder das Wort zu direkten Erwiderungen erteilen.
  2. Die oder der Vorsitzende kann die Redezeit begrenzen. Eine Redezeitbegrenzung soll vor der Aufnahme des Tagesordnungspunktes ausgesprochen werden. Begrenzungen der Redezeit sollten in der Sachdebatte fünf Minuten, in der Geschäftsordnungsdebatte drei Minuten nicht unterschreiten.
  3. Die oder der Vorsitzende kann die Rednerin oder den Redner, der vom Verhandlungsgegenstand abschweift, zur Sache verweisen. Sie oder er kann Anwesende zur Ordnung rufen, wenn sie diese verletzen.
  4. Ist die Rednerin oder ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache oder zur Ordnung gerufen worden, so kann ihm die oder der Vorsitzende das Wort entziehen.
  5. Bei grober Verletzung der Ordnung durch ein Mitglied des Fachschaftsrats kann die oder der Vorsitzende das Mitglied aus dem Sitzungssaal verweisen.
  6. Tritt im Sitzungssaal störende Unruhe auf, welche den Fortgang der Verhandlungen in Frage stellt, kann die oder der Vorsitzende die Sitzung auf bestimmte Zeit unterbrechen. Nichtgeladene Gäste können bei Verletzung von Ordnung und Anstand bzw. Störung der Sitzung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden sofort des Saals verwiesen werden.

§9 Rede zur Geschäftsordnung

  1. Wortmeldungen zur Geschäftsordnung können Anträge zur Geschäftsordnung oder Bemerkungen zur Geschäftsordnung sein.
  2. Anträge und Bemerkungen zur Geschäftsordnung sind durch Aufstehen oder Handzeichen deutlich zu machen
  3. Folgende Anträge zur Geschäftsordnung sind möglich: a. Erneute Feststellung der Beschlussfähigkeit, b. Wiederholung einer Abstimmung oder eines Wahlganges wegen offensichtlicher Formfehler, c. Abbruch und Vertagung der Sitzung, d. Vertagung eines Punktes der Tagesordnung, e. Nichtbefassung mit einem Antrag, f. Schluss der Debatte, g. Beschränkung der Redezeit, h. Unterbrechung der Sitzung für zehn Minuten zur Beratung in kleinen Gruppen, i. Erteilung des Rederechts an Nichtmitglieder der Fachschaft, j. Ausschluss der Öffentlichkeit.
  4. Anträge zur Geschäftsordnung ohne Widerspruch sind durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden stattzugeben. Erhebt ein Mitglied des Fachschaftsrats hingegen Widerspruch, so ist nach dessen Gegenrede mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder über den Antrag zu entscheiden.
  5. Geschäftsordnungsbeschlüsse sind für die jeweilige Sitzung bindend und können nicht aufgehoben oder geändert werden.
  6. Bemerkungen zur Geschäftsordnung umfassen Anregungen zum Verfahren, sachliche Richtigstellung sowie Abgabe einer persönlichen Erklärung.

§10 Abstimmungen und Beschlussfassung

  1. Über Anträge wird durch Abstimmung entschieden, wenn keine Wortmeldungen zur Sache vorliegen oder ein Geschäftsordnungsantrag auf Abstimmung angenommen worden ist.
  2. Der Wortlaut der Anträge, über die abgestimmt wird, wird von der oder dem Vorsitzenden vor der Abstimmung bekannt gegeben. Über den inhaltlich weitest gehenden Antrag ist zuerst abzustimmen. Die oder der Vorsitzende entscheidet über die Reihenfolge, in der die Anträge zur Abstimmung kommen.
  3. Abgestimmt wird durch Handzeichen, wenn nicht die geheime Abstimmung durch ein Mitglied des Fachschaftsrats beantragt wird. Entscheidungen in Personalangelegenheiten erfolgen in geheimer Abstimmung. Abstimmungen zur Geschäftsordnung erfolgen stets durch Handzeichen.
  4. Bei begründeten Zweifeln am Ergebnis einer Abstimmung muss dem Antrag auf Wiederholung des Abstimmungsganges entsprochen werden.
  5. Jedes Mitglied kann einen abweichenden Standpunkt in einem schriftlichen Sondervotum darlegen, sofern dieses in der Sitzung vorbehalten worden ist. Das Sondervotum ist ins Protokoll aufzunehmen. Beschlüsse die anderen Stellen vorzulegen sind, ist das Sondervotum beizufügen.
  6. Beschlüsse werden, soweit die Satzung oder diese Geschäftsordnung es nicht anders bestimmt, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
  7. Jeder Antrag ist einzeln abzustimmen und so zu formulieren, dass mit „ja“ für Zustimmung oder „nein“ für Ablehnung abgestimmt werden kann.
  8. Übersteigt die Zahl der Stimmenthaltungen die Summe der „ja“ und „nein“ Stimmen, so gilt der Beschluss als nicht gefasst. Der Antrag kann erneut eingereicht werden.

§11 Internetnutzung

  1. Die Nutzung des Accounts des Fachschaftsrats des Fachbereichs Elektrotechnik und Informatik am Standort Bochum ist ausschließlich den Mitglieder des Fachschaftsrats des Fachbereichs Elektrotechnik und Informatik am Standort Bochum gestattet.
  2. Eine Weitergabe der Zugangsdaten zum Account und zum WLAN an Dritte ist nicht gestattet
  3. Die Nutzung des Internets unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen der Hochschule Bochum.

§12 Inkrafttreten und Änderung dieser Ordnung

  1. Diese Ordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Bochum und nach rechtlicher Prüfung durch das Präsidium in Kraft.
  2. Änderungen dieser Ordnung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden im Fachschaftsrat und sind dem Präsidium anzuzeigen.

 

Bochum, den 10.09.2013 im Original gez. Jonas Loske

Vorsitzender des Fachschaftsrats Elektrotechnik und Informatik am Standort Bochum


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