Plakatierungsrichtlinie der Hochschule Bochum
Erlaubtes Plakatieren
In den gekennzeichneten Bereichen der Magistrale am Zentralcampus sowie im Haupteingangsbereich am Gesundheitscampus 8 bis zum Durchgang Mensa sind Schaukästen für allgemeine Aushänge vorhanden.
Dort können Aushänge angebracht werden, sofern sie eindeutig einer der angegebenen Kategorien zugeordnet werden können. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind den jeweiligen Aushangkästen vor Ort zu entnehmen. Plakate und Aushänge, die keiner Kategorie zugeordnet werden können, dürfen im Bereich der Mensa ausschließlich auf den ausgewiesenen Flächen angebracht werden.
Plakatieren untersagt
Auf folgenden Flächen (alle Gebäude) ist das Plakatieren grundsätzlich untersagt (abweichende Sonderregelungen werden gesondert bekannt gegeben):
- auf Türen
- auf gestrichenen oder verputzten Wänden
- auf den Wandfläche der Magistrale
- auf allen Sichtbeton-Oberflächen
- an den runden Betonsäulen
- auf den Trennwänden der Cafeteria
- im Foyer der Information
- in den Räumen der Hochschulbibliothek
- innerhalb von Hörsälen und Seminarräumen
- auf Glasflächen und Fenstern
- in Aufzügen
- an Treppen einschließlich Brüstungen
- an und in Schließfächern
- in den Außenanlagen (inkl. Parkplätzen)
- Beschilderung der Hochschule
Plakatgröße
Die Größe von Plakaten soll DIN A2 nicht überschreiten.
Befestigung
Plakate und Aushänge dürfen an den definierten Wänden nur mit rückstandsfreien, entfernbaren Klebestreifen (z. B. Tesafilm) befestigt werden. Bei der Entfernung dürfen andere Aushänge nicht beschädigt werden. Insbesondere ist das Anbringen mit Paketklebeband untersagt. Auf Pinnwänden dürfen Plakate und Aushänge nur mit entsprechenden Stecknadeln befestigt werden. Ganzflächig oder fest angeklebte Plakate sind unzulässig. Pro Aushangfläche darf nur ein Plakat angebracht werden.
Aushangdauer
Plakate und Aushänge, die Veranstaltungsankündigungen enthalten, dürfen frühestens vier Wochen vorher angebracht werden und sind mit Ablauf des Veranstaltungstermins, spätestens am übernächsten Tag nach der Veranstaltung, zu entfernen.
Kennzeichnung
Jedes Plakat oder jeder Aushang muss die Urheberschaft deutlich erkennen lassen. Plakate und Aushänge auf den für Jobangebote/-suche, Wohnungsangebote/-suche und Flohmarkt ausgewiesenen Flächen müssen mit einem Datum versehen werden.
Aushänge ohne Datum werden entfernt.
Berechtigung
Plakate und Aushänge, die entgegen den geltenden Bestimmungen angebracht werden, werden entfernt. Die dabei eventuell entstehenden Kosten für Reparaturen und Reinigung sind von den Verursachern zu tragen.
Flyer und Zeitschriften
Die Auslage von Flyern und Zeitschriften beschränkt sich grundsätzlich auf Druckprodukte der Hochschuleund des AStA. Sie dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen ausgelegt werden. Dies sind entsprechende Ständer in den Fluren der Verwaltung und der Fachbereiche sowie die gekennzeichneten Ablageflächen in der Mensa. Auf Tischen und Bänken in freien Lernflächen und Fluren dürfen grundsätzlich keine Flyer ausgelegt werden. Insbesondere dürfen in Halterungen, die speziell für Studiengangs-Flyer und andere Flyer der Hochschule vorgesehen sind, keine anderen Druckprodukte abgelegt werden.
Für Auslagen auf Tischen und Bänken im Innen- und Außenbereich der Gastronomie gelten die Regelungen des AKAFÖ Bochum.
Bilderrahmen und Hängevitrinen
Orte müssen abgestimmt werden, das Material wird zentral beschafft. Bilderrahmen oder Hängevitrinen, die als Aushangflächen in Fluren genutzt werden, müssen aus schwer entflammbarem Material bestehen. Entsprechende Bilderrahmen erfüllen die Baustoffklasse B1 (amtlich geprüft nach DIN 4102). Die Verglasung ist als Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) auszuführen. Die Beschaffung und Nutzung erfolgen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Brandschutz sowie dem Dezernat Gebäudemanagement (Dez. 8).
Aushang- und Plakatierungsflächen
Das Anbringen von Plakaten und Aushängen in und an den Gebäuden der Hochschule Bochum ist grundsätzlich nur an den dafür vorgesehenen Wänden und Aushangflächen (Vitrinen, Pinnwänden und Magnetwänden) gestattet. Aushangflächen für Mitteilungen der Hochschule (z. B. Prüfungsangelegenheiten, Angebote der Studienberatung oder einzelner lehrender) sowie allgemeine Aushänge sind durch entsprechende Überschriften gekennzeichnet. Dies gilt insbesondere für die Magistrale am Zentralcampus sowie den Haupteingangsbereich am Gesundheitscampus 8 bis hin zum Durchgang Mensa. In einigen Gebäuden der Hochschule sind zusätzlich Pinnwände ausgewiesen.
Die Beschilderung der Hochschule
Wegweiser, Hinweistafeln, Verbotsschilder sowie Notausgänge, Brandschutz-Einrichtungen und Sicherheitskennzeichnungen dürfen grundsätzlich nicht überdeckt werden. Das Aufstellen von Hinweistafeln, Plakatwänden oder ähnlichen Vorrichtungen in den Fluren der Gebäude ist aus Sicherheits- und Brandschutzgründen nicht gestattet und muss bei Bedarf mit dem Dezernat Gebäudemanagement abgestimmt werden.
Inhalte der Aushänge/Werbung
Plakate und Aushänge strafbaren Inhalts sowie solche, die zu strafbaren Handlungen aufrufen, dürfen nicht angebracht werden.
Plakate und Aushänge dürfen ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Werbung für politische Parteien sowie religiöse Anliegen ist nicht gestattet.
Plakate, Aushänge und sonstige Druckprodukte, die für kommerzielle Zwecke werben, sind in den Gebäuden der Hochschule Bochum grundsätzlich unzulässig. Ausgenommen sind Werbematerialien für Veranstaltungen, die von Studierenden oder anderen Hochschulmitgliedern für Studierende bzw. das studentische Leben initiiert werden (z. B. Semesterpartys, Campusfestival o. Ä.). Weitere Ausnahmen können über das Dezernat Gebäudemanagement oder die Brandschutzbeauftragte beantragt werden. Eine Vermietung von Werbeflächen ist ausgeschlossen.
