Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.

Architektur

Hier erhalten Sie Informationen rund um Ihre Ansprechpersonen, Prüfungen und zur fachspezifischen Organisation.


Aktuelles Allgemein

Prüfungsanmeldungen

Die Prüfungsanmeldephase für das Sommersemester 2024 ist vom 13.05.2024 - 02.06.2024.

Abschaltung des Studierendenportals vom 23.04.-26.04.2024

Sehr geehrte Studierende, in Kürze wird ein neues Prüfungsmanagement-System (HISinOne-EXA) in den Masterstudiengängen der Fachbereiche Elektrotechnik und Maschinenbau sowie in den Bachelorstudiengängen BWL und IBM des Fachbereich Wirtschaft eingeführt. Für ALLE Studierenden wird es daher von Dienstag, 23.04.2024 bis Freitag, 26.04.2024, zu Einschränkungen kommen. Im Zuge der Einführung sind alleStudienbüros in der Zeit vom 23.04.2024 bis zum 26.04.2024 geschlossen.


Aktuelles Architektur

Sprechzeiten und Ansprechpersonen

Persönliche Sprechzeiten:
M
o, Di + Do: 09:30 - 12:30 h
Nachmittags nach vorheriger Terminvereinbarung
Mi + Fr: geschlossen

Telefonische Sprechzeiten:
Mo, Di + Do: 14:00 - 15:00 h
Mi: 9:30 - 12:30 h
Fr:  geschlossen

E-Mail
studienbuero-1(at)hs-bochum.de

Anschrift

Am Hochschulcampus 1
z.H. Studienbüro 1
44801 Bochum

 

Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsplan

Prüfungszeitraum und Anmeldung Sommersemster 2024

Prüfungswochen - Sommersemester 2024

13.07.2024 - 03.08.2024

09.09.2024 - 20.09.2024

Prüfungsanmeldung:13.05.2024 - 02.06.2024

 

Allgemeine Informationen zu Prüfungen

Hinweis zu den Prüfungswochen zu Beginn des Sommer- bzw. Wintersemesters

Bitte beachten Sie:
Sollten Sie sich zu Prüfungen zu Beginn des Sommer- bzw. Wintersemesters anmelden, müssen Sie sich ordnungsgemäß zum Sommer- bzw. Wintersemester zurückmelden.
Eine Teilnahme an den Klausuren ist nur mit Ihrem Studierendenausweis und einer gültigen Studienbescheinigung möglich.
Diese erhalten Sie über Ihr Studierendenportal


Prüfungsplan Architektur Sommersemester

Regelungen zum Umgang mit Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zum Umgang mit Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen während der Prüfungsphase:

  • Bei Erkrankung vor oder am Tag einer Prüfungsleistung ist eine ärztliche Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich (innerhalb von 7 Kalendertagen) im Original beim Studienbüro vorzulegen.
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
  • Rückdatierte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
  • Sollte Ihr behandelnder Arzt nicht erreichbar sein (z. B. außerhalb der Sprechzeiten), suchen Sie bitte einen Notarzt bzw. eine Notfallpraxis auf.
  • Einen Vordruck für eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung finden Sie unter "Formulare".

Regelung zum Ablauf des Büropraktikums

Zur Sicherung des Praxisbezugs ist eine Büropraktikum im Umfang von mind. 8 Wochen (320 Stunden) obligatorischer Pflichtbestandteil des Studiums. Das Büropraktikum kann auch im Ausland abgeleistet werden. Eine abgeschlossene Ausbildung als Bauzeichner:in wird als Büropraktikum anerkannt. Entsprechende Nachweise müssen im Studienbüro eingereicht werden.

Voraussetzung für das Büropraktikum ist, dass mindestens 120 ECTS erbracht wurden. Dies muss vor Beginn des Büropraktikums auf dem Formular „Zulassung zum Büropraktikum“ durch das Studienbüro bestätigt werden. Danach ist in Absprache mit der/dem Praxisphasenbeauftragten von der/dem Studierenden mit dem Arbeitgeber ein Vertrag nach dem Muster des Fachbereichs abzuschließen.

Aufgrund der Bescheinigung des Arbeitgebers über das abgeleistete Büropraktikum trägt die/der Praxisphasenbeauftragte die Bestätigung über die bestandene Praxisphase auf dem Formular „Zulassung zum Büropraktikum“ entsprechend ein und leitet dieses an das Studienbüro weiter.

Die Praxisphase inklusive Vorbereitung wird mit 12 ECTS unbenotet angerechnet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Praxisphasenbeauftragten Herrn Prof. Dipl.-Ing. Klaus Legner.