Architektur
Informationen rund um Ihre Ansprechpersonen, Prüfungen und zur fachspezifischen Organisation.
Prüfungsplan Sommersemester 2026
für die Klausuren im Sommersemester 2026 (ohne Architektur). (Stand 29.06.2026) Hier finden Sie auch die Prüfungsräume.
Identifikation bei Prüfungen
Bitte bringen Sie zu Prüfungen einen gültigen Personalausweis zur Identifikation mit. So vermeiden Sie die Vorlage eines digitalen Ausweises auf dem Mobiltelefon.

Rückmeldung / Beurlaubung Wintersemester 2026/2027
Die Rückmeldung / Beurlaubung für das Wintersemester 2026/2027 ist bis zum 17. August möglich.
Weitere Informationen finden Sie HIER
FAQ zu Prüfungsangelegenheiten
Hier finden Sie Antworten auf Fragen zu Prüfungen, Abschlussarbeiten und zum Nachteilsausgleich.
Digitaler Studierendenausweis
Alle Informationen zum neuen digitalen Studierendenausweis finden Sie hier
Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung
Hier finden Sie Informationen zu Bescheiden, die den Empfängern auf dem Postweg nicht zugestellt werden konnten

"meineBO"
Hier geht es zum Studierendenportal, CIS, Sciebo, Moodle usw.
Prüfungszeiten - Sommersemester 2026:
- 20.07.2026 - 31.08.2026
- 14.09.2026 - 25.09.2026
Prüfungsanmeldung - Sommersemester 2026:
- Zeitraum 1: 25.05.2026 - 14.06.2026
- Zeitraum 2: 25.05.2026 - 04.09.2026
Hinweis zu den Prüfungswochen zu Beginn des Sommer- bzw. Wintersemesters
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie sich zu Prüfungen zu Beginn des Sommer- bzw. Wintersemesters anmelden, müssen Sie sich ordnungsgemäß zum Sommer- bzw. Wintersemester zurückmelden.
Eine Teilnahme an den Klausuren ist nur mit Ihrem Studierendenausweis und einer gültigen Studienbescheinigung möglich.
Diese erhalten Sie über Ihr Studierendenportal
Zur Sicherung des Praxisbezugs ist eine Büropraktikum im Umfang von mind. 8 Wochen (320 Stunden) obligatorischer Pflichtbestandteil des Studiums. Das Büropraktikum kann auch im Ausland abgeleistet werden. Eine abgeschlossene Ausbildung als Bauzeichner:in wird als Büropraktikum anerkannt. Entsprechende Nachweise müssen im Studienbüro eingereicht werden.
Voraussetzung für das Büropraktikum ist, dass mindestens 120 ECTS erbracht wurden. Dies muss vor Beginn des Büropraktikums auf dem Formular „Zulassung zum Büropraktikum“ durch das Studienbüro bestätigt werden. Danach ist in Absprache mit der/dem Praxisphasenbeauftragten von der/dem Studierenden mit dem Arbeitgeber ein Vertrag nach dem Muster des Fachbereichs abzuschließen.
Aufgrund der Bescheinigung des Arbeitgebers über das abgeleistete Büropraktikum trägt die/der Praxisphasenbeauftragte die Bestätigung über die bestandene Praxisphase auf dem Formular „Zulassung zum Büropraktikum“ entsprechend ein und leitet dieses an das Studienbüro weiter.
Die Praxisphase inklusive Vorbereitung wird mit 12 ECTS unbenotet angerechnet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Praxisphasenbeauftragten Herrn Prof. Dipl.-Ing. Klaus Legner.
Wichtiger Hinweis
Bitte informieren Sie sich vor Ihren Prüfungen über die geltenden Regelungen.
Alle wichtigen Regelungen zur Prüfungsorganisation, zur Prüfungsanmeldung und zur krankheitsbedingten Abmeldung finden Sie auf der zentralen Informationsseite.
Architektur
- xlsx 22 KB Anerkennung für Leistungen der IU
- pdf 62 KB Zulassung zum Büropraktikum
- xlsx 22 KB PO 2018 - Vorlage zur Anerkennung für extern erbrachte Leistungen - Stand 13.09.24
- xlsx 26 KB PO 2024 - Vorlage zur Anerkennung für extern erbrachte Leistungen - Stand 27.10.25
- pdf 127 KB Exkursionsbescheinigung PO 2018
Weitere Informationen zu folgenden Studiengängen
Architektur (Bachelor)
Architektur Mediamanagement (Master)
Architektur Projektentwicklung (Master)
Städtebau NRW (Master)
Kontaktinformationen
| Persönliche Sprechzeiten 🧑 | Telefonische Sprechzeiten 📞 | |
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| Mo., Di. + Do. | 09:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 15:00 Uhr |
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Anschrift
Hochschule Bochum
z.H. Studienbüro 1
Postfach 100741
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Adresse Studienbüro 1
Zentralcampus
Gebäude C - Ebene 0
Am Hochschulcampus 1
D-44801 Bochum
