Architektur

Hier erhalten Sie Informationen rund um Ihre Ansprechpersonen, Prüfungen und zur fachspezifischen Organisation.


Aktuelles Allgemein

Prüfungsanmeldungen

Die Prüfungsanmeldephase für das Wintersemester 2024/25 ist vom 18.11.2024 - 08.12.2024.


Aktuelles Architektur

Sprechzeiten und Ansprechpersonen

Persönliche Sprechzeiten:
M
o, Di + Do: 09:30 - 12:30 h
Nachmittags nach vorheriger Terminvereinbarung
Mi + Fr: geschlossen

Telefonische Sprechzeiten:
Mo, Di + Do: 14:00 - 15:00 h
Mi: 9:30 - 12:30 h
Fr:  geschlossen

E-Mail
studienbuero-1(at)hs-bochum.de

Anschrift

Am Hochschulcampus 1
z.H. Studienbüro 1
44801 Bochum

 

Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsplan

Prüfungszeitraum und Anmeldung Wintersemster 2024

Prüfungszeiten - Wintersemester 2024:

  • 25.01.2025 - 15.02.2025
  • 10.03.2025 - 21.03.2025

Prüfungsanmeldung - Wintersemester 2024:

  • Zeitraum 1: 18.11.2024 - 08.12.2024
  • Zeitraum 2: 18.11.2024 - 28.02.2025


Allgemeine Informationen zu Prüfungen

Hinweis zu den Prüfungswochen zu Beginn des Sommer- bzw. Wintersemesters

Bitte beachten Sie:
Sollten Sie sich zu Prüfungen zu Beginn des Sommer- bzw. Wintersemesters anmelden, müssen Sie sich ordnungsgemäß zum Sommer- bzw. Wintersemester zurückmelden.
Eine Teilnahme an den Klausuren ist nur mit Ihrem Studierendenausweis und einer gültigen Studienbescheinigung möglich.
Diese erhalten Sie über Ihr Studierendenportal

Regelungen zur krankheitsbedingten Abmeldung von Prüfungen

Aus § 10 Abs. 2 der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Hochschule Bochum ergeben sich folgende Regelungen für die krankheitsbedingte Abmeldung von einer Prüfung:

1. Erkrankung vor dem Tag bzw. vor dem Beginn der Prüfungsleistung

  • Bei Erkrankungen vor oder am Tag einer Prüfungsleistung ist eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich (innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Tag der Prüfung) per Mail beim Studienbüro einzureichen.
  • Laut Rahmenprüfungsordnung ist das Studienbüro berechtigt auch Originale einzufordern.
  • Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen, welche nicht fristgerecht beim zuständigen Studienbüro eingegangen sind (innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Tag der Prüfung), werden nicht akzeptiert.
  • Rückdatierte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
  • Arbeits- sowie Schulunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
  • Sollte Ihr behandelnder Arzt/Ihre behandelnde Ärztin nicht erreichbar sein (z. B. außerhalb der Sprechzeiten), suchen Sie bitte eine Notfallpraxis auf.
  • Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ist auf einem Formular/Briefbogen der behandeln Ärztin bzw. des behandelnden Arztes einzureichen. Ein Vordruck steht nicht mehr zur Verfügung und wird auch nicht mehr akzeptiert!
  • Eventuell anfallende Kosten trägt die Studierende bzw. der Studierende.

 

2. Akute Erkrankung während einer Prüfung

  • Mit Beginn der Prüfung erklären Sie, dass Sie sich gesundheitlich in der Lage fühlen, Ihre Prüfung abzulegen. Sollten Sie in der Klausur merken, dass Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind diese fortzuführen, informieren Sie umgehend die aufsichtsführende Person. Anschließend suchen Sie direkt eine Arzt- oder Notfallpraxis auf.
  • Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Studienbüro im Original innerhalb von 7 Kalendertagen vorgelegt werden.
  • Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss den exakten Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung mit Angabe der Uhrzeit aufweisen und das akute Auftreten der Prüfungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Prüfung bestätigen.
  • Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ist auf einem Formular / Briefbogen der behandeln Ärztin bzw. des behandelnden Arztes einzureichen. Ein Vordruck steht nicht mehr zur Verfügung und wird auch nicht mehr akzeptiert!
  • Rückdatierte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
  • Arbeits- sowie Schulunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
  • Eventuell anfallende Kosten trägt die Studierende bzw. der Studierende.

 

3. Antritt einer Prüfung trotz ärztlichen Attests

  • Wenn Sie eine Prüfung trotz Vorliegen eines ärztlichen Attests antreten, wird die dort erbrachte Leistung gewertet und das ärztliche Attest verliert seine Gültigkeit.

Prüfungsplan Architektur Sommersemester


Regelung zum Ablauf des Büropraktikums

Zur Sicherung des Praxisbezugs ist eine Büropraktikum im Umfang von mind. 8 Wochen (320 Stunden) obligatorischer Pflichtbestandteil des Studiums. Das Büropraktikum kann auch im Ausland abgeleistet werden. Eine abgeschlossene Ausbildung als Bauzeichner:in wird als Büropraktikum anerkannt. Entsprechende Nachweise müssen im Studienbüro eingereicht werden.

Voraussetzung für das Büropraktikum ist, dass mindestens 120 ECTS erbracht wurden. Dies muss vor Beginn des Büropraktikums auf dem Formular „Zulassung zum Büropraktikum“ durch das Studienbüro bestätigt werden. Danach ist in Absprache mit der/dem Praxisphasenbeauftragten von der/dem Studierenden mit dem Arbeitgeber ein Vertrag nach dem Muster des Fachbereichs abzuschließen.

Aufgrund der Bescheinigung des Arbeitgebers über das abgeleistete Büropraktikum trägt die/der Praxisphasenbeauftragte die Bestätigung über die bestandene Praxisphase auf dem Formular „Zulassung zum Büropraktikum“ entsprechend ein und leitet dieses an das Studienbüro weiter.

Die Praxisphase inklusive Vorbereitung wird mit 12 ECTS unbenotet angerechnet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Praxisphasenbeauftragten Herrn Prof. Dipl.-Ing. Klaus Legner.