Architektur
Hier erhalten Sie Informationen rund um Ihre Ansprechpersonen, Prüfungen und zur fachspezifischen Organisation.
Aktuelles Allgemein
Schließung der Studienbüros
Aufgrund einer internen Veranstaltung bleiben die Studienbüros vom 12.09. - 13.09.2024 leider geschlossen. Ab dem 16.09.2024 sind die Studienbüros wieder geöffnet.
Prüfungsanmeldungen
Die Prüfungsanmeldephase für das Sommersemester 2024 ist vom 13.05.2024 - 02.06.2024.
Prüfungsplan SoSe 2024
für die Klausuren im Sommersemester 2024 (ohne Architektur). Hier finden Sie auch die Prüfungsräume. (Stand: 19.07.2024)
FAQ zu Prüfungsangelegenheiten
Hier finden Sie Antworten auf Fragen zu Prüfungen, Abschlussarbeiten und zum Nachteilsausgleich.
Digitaler Studierendenausweis
Alle Informationen zum neuen digitalen Studierendenausweis finden Sie hier
Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung
Hier finden Sie Informationen zu Bescheiden, die den Empfängern auf dem Postweg nicht zugestellt werden konnten
"meineBO"
Hier geht es zum Studierendenportal, CIS, Sciebo, Moodle usw.
Aktuelles Architektur
Formular zum Büropraktikum
Neu: Januar 2024
Formulare für den Fachbereich Architektur
Formulare, Dokumente, Ordnungen
Weitere Informationen zu folgenden Studiengängen
Architektur (Bachelor)
Architektur Mediamanagement (Master)
Architektur Projektentwicklung (Master)
Städtebau NRW (Master)
Sprechzeiten und Ansprechpersonen
Persönliche Sprechzeiten:
Mo, Di + Do: 09:30 - 12:30 h
Nachmittags nach vorheriger Terminvereinbarung
Mi + Fr: geschlossen
Telefonische Sprechzeiten:
Mo, Di + Do: 14:00 - 15:00 h
Mi: 9:30 - 12:30 h
Fr: geschlossen
Anschrift
Am Hochschulcampus 1
z.H. Studienbüro 1
44801 Bochum
Prüfungszeitraum und Anmeldung Sommersemster 2024
Prüfungszeiten - Sommersemester 2024:
- 03.07.2024 - 08.07.2024 (Modul 5.4)
- 15.07.2024 - 26.07.2024
- 09.09.2024 - 20.09.2024
- Entwurfsprüfungen: 30./31.07.2024 und vom 03.09.2024 - 17.09.2024
Prüfungsanmeldung - Sommersemester 2024:
- Zeitraum 1: 13.05.2024 - 02.06.2024
- Zeitraum 2: 13.05.2024 - 23.08.2024
Hinweis zu den Prüfungswochen zu Beginn des Sommer- bzw. Wintersemesters
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie sich zu Prüfungen zu Beginn des Sommer- bzw. Wintersemesters anmelden, müssen Sie sich ordnungsgemäß zum Sommer- bzw. Wintersemester zurückmelden.
Eine Teilnahme an den Klausuren ist nur mit Ihrem Studierendenausweis und einer gültigen Studienbescheinigung möglich.
Diese erhalten Sie über Ihr Studierendenportal
Prüfungsplan Architektur Sommersemester
Regelungen zum Umgang mit Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zum Umgang mit Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen während der Prüfungsphase:
- Bei Erkrankung vor oder am Tag einer Prüfungsleistung ist eine ärztliche Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich (innerhalb von 7 Kalendertagen) im Original beim Studienbüro vorzulegen.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
- Rückdatierte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
- Sollte Ihr behandelnder Arzt nicht erreichbar sein (z. B. außerhalb der Sprechzeiten), suchen Sie bitte einen Notarzt bzw. eine Notfallpraxis auf.
- Einen Vordruck für eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung finden Sie unter "Formulare".
Zur Sicherung des Praxisbezugs ist eine Büropraktikum im Umfang von mind. 8 Wochen (320 Stunden) obligatorischer Pflichtbestandteil des Studiums. Das Büropraktikum kann auch im Ausland abgeleistet werden. Eine abgeschlossene Ausbildung als Bauzeichner:in wird als Büropraktikum anerkannt. Entsprechende Nachweise müssen im Studienbüro eingereicht werden.
Voraussetzung für das Büropraktikum ist, dass mindestens 120 ECTS erbracht wurden. Dies muss vor Beginn des Büropraktikums auf dem Formular „Zulassung zum Büropraktikum“ durch das Studienbüro bestätigt werden. Danach ist in Absprache mit der/dem Praxisphasenbeauftragten von der/dem Studierenden mit dem Arbeitgeber ein Vertrag nach dem Muster des Fachbereichs abzuschließen.
Aufgrund der Bescheinigung des Arbeitgebers über das abgeleistete Büropraktikum trägt die/der Praxisphasenbeauftragte die Bestätigung über die bestandene Praxisphase auf dem Formular „Zulassung zum Büropraktikum“ entsprechend ein und leitet dieses an das Studienbüro weiter.
Die Praxisphase inklusive Vorbereitung wird mit 12 ECTS unbenotet angerechnet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Praxisphasenbeauftragten Herrn Prof. Dipl.-Ing. Klaus Legner.