Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.
Architektur (B.Sc.)

Bachelorstudiengang Architektur (Bachelor of Science)

Architektur ist das planvolle Entwerfen von Bauwerken. Was sich in nur einem Satz zusammenfassen lässt, ist jedoch ein elementares Thema unseres täglichen Lebens, denn als kreative Gestalter*innen unserer gebauten Umwelt haben Architektinnen und Architekten nicht nur gestaltende und technische, sondern auch gesellschaftliche und kulturelle Verantwortung.

Das Ziel des Architektur Bachelorstudienganges ist es, umfassend qualifizierte Architektinnen und Architekten auszubilden, die ihre Projekte kreativ und koordinierend ausführen können und durch interdisziplinäre Verknüpfungen den vielfältigen Verantwortungen gerecht werden.

Im Gegensatz zu einigen Fernstudiengängen ist unser Bachelorstudiengang Architektur kammerfähig. Nicht zuletzt wegen dem hohen praktischen Anteil mit Übungen und Exkursionen.

Berufsausblick

Sie finden umfassende Informationen zu grundlegenden Fragen wie z. B.

  • welche unterschiedlichen Aufgabenfelder gibt es für Architektinnen und Architekten,
  • wie sieht aktuell der Arbeitsmarkt für Architektinnen und Architekten aus

auf den Internetseiten der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.
Sie haben dort die Möglichkeit, Informationsbroschüren zu bestellen und eine weiterführende Linkliste zu nutzen.

Sie finden die Architektenkammer und insbesondere das Angebot für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende unter: 

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen


Zugangsvoraussetzungen

Grundsätzliche Zugangsvoraussetzung ist das Bestehen eines künstlerisch-gestalterischen Eignungstests, der jeweils im Mai/Juni eines jeden Jahres stattfindet. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Webseite zum Eignungstest.

Hochschulzugangsberechtigung

Für die Aufnahme dieses Studienganges benötigen Sie einen der folgenden Abschlüsse:

  • Fachhochschulreife
  • Allgemeine Hochschulreife: Abitur
  • Eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung

Bei der Fachhochschulreife wird oftmals unterschieden zwischen dem schulischen und praktischen Teil der Fachhochschulreife. Der schulische Teil wird an der Schule erworben. Der praktische Teil kann eine abgeschlossene Ausbildung, ein halbjähriges oder einjähriges gelenktes Praktikum sein. Welche Form des Praktikums Sie für die Studienberechtigung benötigen, steht im Regelfall auf Ihrem Zeugnis. Bei Rückfragen ist die Schule die richtige Ansprechpartnerin.
 

Falls Sie die Fachhochschulreife in einem anderen Bundesland erworben haben, prüfen Sie bitte Ihr Zeugnis, ob Ihre Fachhochschulreife auch für das Land NRW gilt.

Fachbezogenes Praktikum:

  • 8 Wochen Baustellen-Praktikum:

Davon sind mindestens 4 Wochen Praktikum vor Studienbeginn zu absolvieren;
Das Restpraktikum von 4 Wochen ist bis zu Beginn des 3. Studiengangsemesters nachzuweisen

Mögliche Bereiche:

Tätigkeit in mindestens einem Rohbau- oder Ausbaugewerke, die geeignet ist, exemplarisch in konstruktive Zusammenhänge des Baugeschehens einzuführen,

  • Erdbau
  • Holzbau
  • Mauerwerksbau
  • Beton- und Stahlbetonbau,
  • Zimmerei
  • Tischlerei

Ausbildungs- und Berufstätigkeiten aus einem fachbezogenen Berufsfeld können auf das Praktikum angerechnet werden.

Hinweis Internationale Studieninteressierte

Internationale Studierende beachten bitte die für diesen Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse.

 


Studienstruktur

Der Bachelor-Studiengang Architektur bereitet die Studierenden auf die vielseitigen Aufgaben als Architektin oder Architekt unter Berücksichtigung der sozialen, künstlerischen und technischen Aspekte des Berufes vor.
Dafür erforderliche wissenschaftlich-methodische und fachliche Kenntnisse sowie künstlerische Fähigkeiten werden vermittelt und entwickelt. So werden die Studierenden zu selbstständigem, verantwortungsvollem Handeln gegenüber Gesellschaft und Umwelt in ihrem Beruf befähigt.

  • Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von 4 Studienjahren (8 Semester) einschließlich der Abschlussarbeit (Bachelor-Arbeit). Aufgrund der bestandenen Prüfung verleiht die Hochschule den akademischen Grad "Bachelor of Science" (B.Sc.).
  • Das Studium berechtigt von Inhalt und Umfang zur Eintragung in die Architektenliste. Die Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" kann erst nach einer anschließenden berufsqualifizierenden Praxisphase (2 Jahre) und Eintragung in die Architektenliste bei der Architektenkammer geführt werden.
  • Das Studium ist modularisiert. Es gliedert sich in ein Grundstudium von 4 Semestern sowie ein Hauptstudium von 4 Semestern mit einem Übergang im 3. und 4. Semester.

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