Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.

Wahlen zu Gremien und Organen der Hochschule Bochum

Termin Personalratswahl Technik und Verwaltung

Die Wahl des Personalrats Technik und Verwaltung findet statt am

  • 6. Juni 2024 von 10 - 14 Uhr auf der Mensa-Empore

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Gremienwahlen 2024

Information zu den Wahlergebnissen:

Irrtümliche Eintragungen oder Auslassungen, Übertragungsfehler etc., die dem Wahlbüro bekannt werden, werden in der Datei "Vorläufige Wahlergebnisse" umgehend korrigiert.

Nach Ende der Einspruchsfrist Ende Januar erscheinen die endgültigen Wahlergebnisse an dieser Stelle sowie in den Amtlichen Bekanntmachungen.

Gremienwahlen 2024

Am 10. Januar 2024 finden die Wahlen zu den Gremien und Organen der Hochschule Bochum statt.

 

Gewählt werden 

  • die Mitglieder des Senats,
  • die Mitglieder der Fachbereichsräte,
  • die zentrale Gleichstellungsbeauftragte,
  • die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche und ihre Stellvertreterinnen,
  • die Standortsprecherin/der Standortsprecher des Campus Velbert/Heiligenhaus sowie
  • die Stelle zur Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte.

Die Amtszeit beginnt am 1. März 2024.

Unterlagen für die Briefwahl können vom 02.11.2023-02.01.2024 formlos per Telefon oder per E-Mail im Wahlbüro (wahlbuero@hs-bochum.de) beantragt werden. Die Details des Antrags finden Sie im Wahlausschreiben.

Das Wahlausschreiben und die Vordrucke bzw. Formulare für die Wahlvorschläge finden Sie ab dem 02. November 2023 auf dieser Webseite. Außerdem erhalten Sie die Vordrucke für die Wahlvorschläge in den Dekanaten und Sekretariaten. Wahlvorschläge können bis zum 23. November im Wahlbüro (Raum F1-27) persönlich oder per Hauspost eingereicht werden.

 

Gremienwahlen an der Hochschule Bochum

Jährliche Gremienwahlen

Die Gremienwahlen

Gemäß §§ 13, 24 - 26 HG NRW und § 7 der Grundordnung der Hochschule Bochum stehen regelmäßig Wahlen zu folgenden Gremien und Organen der Hochschule an:

  • Senat
  • Fachbereichsräte
  • Standortsprecherin oder Standortsprecher CVH
  • zentrale Gleichstellungsbeauftragte (und Stellvertretung)
  • Gleichstellungsbeauftragte der Fachbereiche (und Stellvertretung)
  • Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte

Die jeweiligen Amtszeiten und somit die Zeitpunkte der Wahlen ergeben sich aus den Bestimmungen der Wahlordnung der Hochschule Bochum. Die Gremienwahlen werden vom Wahlvorstand geleitet, der regelmäßig das Wahlbüro im Dez. 5 der Hochschulverwaltung mit der Durchführung beauftragt.

Nicht zu den Gremienwahlen zählen die Wahlen zu den Personalvertretungen (Personalräte) und zur Vertrauensperson der Schwerbehinderten sowie die von der Studierendenschaft in Eigenregie durchzuführenden Wahlen zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsvertretungen.


Der Wahlausschuss des Senats

§ 7 der Wahlordnung regelt den Wahlausschuss:
(1) 1 Dem Wahlausschuss des Senats gehört jeweils eine Senatsvertreterin oder ein Senatsvertreter der
im Senat vertretenen vier Gruppen an. 2 Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Senats (§ 14).
(2) 1 Der Wahlausschuss des Senats bestellt die Mitglieder des Wahlvorstandes gemäß § 8 und beruft dessen erste Sitzung ein. 2 Mit der Einberufung der Sitzung kann er das Wahlbüro beauftragen.
(3) 1 Der Wahlausschuss des Senats entscheidet über Einsprüche (§ 29) und stellt den Eintritt von Ersatzmitgliedern für ausgeschiedene Mitglieder fest (§ 31 Absatz 1); ggf. setzt er eine Neuwahl an (§ 31 Absatz 5). 2 Mit der Feststellung des Eintritts von Ersatzmitgliedern für ausgeschiedene Mitglieder kann
der Wahlausschuss das Wahlbüro beauftragen.

Die Mitglieder des Wahlausschusses werden in der Konstituierenden Sitzung des Senats aus der Gruppe der stimmberechtigten Senatsmitglieder gewählt. Am 28.03.2022 wurden gewählt:

Professor*innen: Prof. Carsten Köhn (FB E)

Akad. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Andre Thrun (ISD)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in TuV: Michael Tomatz (Dez. 6)

Studierende: Kevin Riexinger (FB E)

 

 

 


Der Wahlvorstand

§ 8 der Wahlordnung regelt den Wahlvorstand:
(1) 1 Die Wahlen werden durch einen gemeinsamen Wahlvorstand vorbereitet und geleitet.
(2) 1 Der Wahlvorstand besteht aus: 1. Zwei Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, 2. zwei Mitgliedern der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 3. zwei Mitgliedern der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, 4. zwei Mitgliedern der Gruppe der Studierenden.

Die Mitglieder des Wahlvorstands wurden am 15.06.2022 vom Wahlausschuss bestellt.     

Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

  • Prof. Dr. Sebastian Seipel (FB B) (Vorsitz)
  • Prof.'in Dr.-Ing Brigitte Gundlich   (FB G)

Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Lisa Kränke  (FB E)
  • Mehmet Öztürk (ISD)                   

Mitarbeiterinnen u. Mitarbeiter in TuV

  • Dipl.-Soz.Wiss. Nicole Schady (Dez. 5/HV) (Stellvertr. Vorsitz)       
  • Michael Krimmler (Dez. 1/HV)