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Auslandsaufenthalte für Studierende der Hochschule Bochum

Sie haben die Möglichkeit einen Auslandsaufenthalt sowohl in Europa als auch im außereuropäischen Ausland zu absolvieren. Allgemeine Informationen zu Studienmöglichkeiten im Ausland können Sie unter diesem Link nachlesen; einen umfassenden Überblick zu Praktikumsprogrammen, Hilfe bei der Praktikumssuche etc. finden Sie hier.

Einen übersichtlichen Flyer vom DAAD zu Auslandsaufenthalten - Studium und Praktikum - finden Sie hier.

Im International Office beraten wir Sie persönlich und individuell zu Auslandsaufenthalten jeder Art!

Europa

Auslandsstudium Erasmus+

Achtung Neu : Das Bewerbungsverfahren um einen Platz an einer unserer Partner Hochschulen findet über das neue Bewerbungsportal SoleMove statt. Weitere Informationen sowie die Bewerbungsfrist finden Sie unter "Aktuelles" hier.

Mit dem Erasmus+-Mobilitätsprogramm können ein- bis zweisemestrige Studienaufenthalte an einer unserer Partnerhochschulen in einem Mitgliedsland der EU oder in der Türkei gefördert werden. Die Zulassungsbedingungen an den Gasthochschulen sind durch vorher getroffene Abkommen unter den Hochschulen erleichtert. Das bedeutet u. a., dass das Bewerbungsverfahren vereinfacht wird. Sprechen Sie zunächst mit der/dem Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs, um erste Fragen zu klären, wie z.B.

  • Zu welchem Zeitpunkt meines Studiums ist es sinnvoll, ins Ausland zu gehen?
  • Welche Partnerhochschule kommt für mich in Frage?

Detaillierte Informationen zum Anmeldungs- und Bewerbungsverfahren erhalten Sie im International Office. Damit alle Fristen eingehalten werden können, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns.

Leistungen für Stipendiatinnen und Stipendiaten im Rahmen des Erasmus+ Programms

  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule;
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (ECTS);
  • Zahlung eines Mobilitätszuschusses;
  • für behinderte Studierende und Studierende mit Kindern in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten;
  • Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt;
  • in der Regel Betreuung durch die Gastinstitution bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc.

Voraussetzungen

  • Studierende, die ein vollständiges Studium an der Hochschule Bochum absolvieren
  • förderfähig für Bachelor- und Masterstudiengänge ab dem 1. Semester
  • Aufenthaltsdauer zwischen 2 Monaten (60 Tage) und 12 Monaten (360 Tage)

Förderdauer

  • 12 Monate maximal im ersten Studienzyklus (Bachelor). Die finanzielle Förderung beträgt maximal 5 Monate pro Semester.
  • 12 Monate maximal im zweiten Studienzyklus (Master). Die finanzielle Förderung beträgt maximal 5 Monate pro Semester.

Fördersätze

  • Die Fördersätze richten sich nach dem jeweiligen Land, in dem der Auslandsaufenthalt stattfindet. Eine genaue Auflistung finden Sie unter dem Menüpunkt Finanzierungsmöglichkeiten.

Bewerbungsfrist

  • Bewerbungsfrist für ein Auslandsstudium für das Wintersemester und das Sommersemester ist immer der 1. Juni eines jeden Jahres. Reichen Sie bis zu diesem Termin den Antrag auf ein Erasmus-Stipendium für einen Studienaufenthalt zusammen mit Ihren Lebenslauf und einem aktuellen Leistungsnachweis im International Office ein.

Learning Agreement

  • Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ist ein Learning Agreement zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass an der Partnerhochschule pro Semester Kurse im Umfang von mindestens 20 ECTS belegt werden müssen. Für die Studiengänge International Business and Management und International Management erhöht sich die Anzahl der ECTS auf 30 pro Semester.
  • In der neuen Erasmus+ Programmgeneration werden sogenannte Online Learning Agreements erstellt und digital ausgetauscht. Die Hochschule Bochum nutzt dafür das Portal SoleMove. Unten finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Erstellung des Learning Agreements.

Versicherung

Europass

  • Nach Beendigung Ihrer Mobilität können Sie sich einen Europass ausstellen lassen. Die Beantragung erfolgt nach Rückmeldung über das International Office. Nähere Informationen zum Europass finden Sie unter dem folgenden Link:
  • https://www.europass-info.de/.

Zusammenfassung


Auslandsstudium als Freemover

Studierende, die nicht an eine Erasmus+ Partnerhochschule gehen oder keinen Platz an einer Erasmus+ Partnerhochschule erhalten haben, können als sogenannter free mover ein Auslandssemester in Europa absolvieren. Zur finanziellen Unterstützung können Sie sich um das BO Auslandsstipendium bewerben. Dieses Stipendium wird über das International Office organisiert und vergeben. Bitte beachten Sie im Vorfeld, dass aufgrund eines geringes Budgets für die Stipendienvergabe in der Regel nicht alle beantragten Monate finanziell gefördert werden können. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie im International Office.

Fördermaßnahmen:

  • Studienaufenthalte an europäischen Hochschulen können einmalig mit einer Dauer von mindestens einem Monat bis zu sechs Monaten bzw. 1 Semester gefördert werden (finanzielle Förderung s. oben).

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der Hochschule Bochum, die einen Studienabschluss an der Hochschule Bochum erwerben.

Bewerbungsfrist:

  • 31. Januar 2024 für das SS 2024
    31. August 2024 für das WS 2024/25

Reichen Sie bitte jeweils bis zum angegebenen Termin den Stipendienantrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Auswahlkriterium:

  • Erbrachte Studienleistung
  • Soziales/gesellschaftliches Engagement
  • Berufstätigkeit neben dem Studium
  • Behinderung / chronische Erkrankung
  • Auslandssemester mit Kind(ern)

Learning Agreement:

  • Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ist ein Learning Agreement zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass an der ausländischen Hochschule pro Semester Kurse im Umfang von mindestens 20 ECTS belegt werden müssen. Für die Studiengänge International Business and Management und International Management erhöht sich die Anzahl der ECTS auf 30 pro Semester.

Fördersätze:

  • Die Fördersätze richten sich nach dem jeweiligen Land, in dem der Auslandsaufenthalt stattfindet. Eine genaue Auflistung finden Sie unter dem Menüpunkt Finanzierungsmöglichkeiten.

BAföG-Leistungen und BO Auslandsstipendium:

  • Der gleichzeitige Bezug von BAföG-Leistungen und vom BO Auslandsstipendium ist möglich. Die Förderung des BO Auslandsstipendiums muss aber vom Studierenden bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angegeben werden.

Deutschland-Stipendium und BO Auslandsstipendium:

  • Der gleichzeitige Bezug der beiden Stipendien ist nicht möglich.

Auslandsversicherung:

  • Über den DAAD gibt es die Möglichkeit, eine Gruppenversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) abzuschließen. Mögliche Versicherungsleistungen müssen von den Studierenden selbst übernommen werden.

Weitere Informationen:

  • Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch im International Office zur Verfügung.

Auslandspraktikum Erasmus+

Mit dem ERASMUS+-Mobilitätsprogramm können sowohl Pflichtpraktika als auch freiwillige Praktika gefördert werden, die Bestandteil des Studiums sind.

Ein ERASMUS+-Auslandspraktikum kann an einer ERASMUS+-Hochschule, in einer Einrichtung oder einem Unternehmen in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei abgeleistet werden. An folgenden Einrichtungen können keine Praktika mit ERASMUS+ gefördert werden:

  • EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen
  • Einrichtungen, die EU-Programme verwalten

Voraussetzungen

  • Studierende, die ein vollständiges Studium an der Hochschule Bochum absolvieren
  • förderfähig für Bachelor- und Masterstudiengänge ab dem 1. Semester
  • Praktikumsdauer zwischen 2 Monaten (60 Tage) und 12 Monaten (360 Tage)
  • Vollzeitpraktikum (Vollzeit wird nach landestypischer Arbeitszeit interpretiert)

Förderdauer

  • 12 Monate (maximal) im ersten Studienzyklus (Bachelor). Die finanzielle Förderung beträgt maximal 5 Monate pro Semester.
  • 12 Monate (maximal) im zweiten Studienzyklus (Master). Die finanzielle Förderung beträgt maximal 5 Monate pro Semester.

Fördersätze

  • Die Fördersätze richten sich nach dem jeweiligen Land, in dem der Auslandsaufenthalt stattfindet. Eine genaue Auflistung finden Sie unter dem Menüpunkt  Finanzierungsmöglichkeiten.

Bewerbungsfrist

  • Mindestens einen Monat vor Praktikumsbeginn müssen die Unterlagen im International Office vorliegen. Hierzu reichen Sie den Antrag auf ein ERASMUS+-Stipendium für ein Praktikum zusammen mit Ihrem Lebenslauf, einem aktuellen Leistungsnachweis und dem Praktikumsvertrag im International Office ein.

Learning Agreement

  • Vor Antritt des Auslandspraktikums ist ein Learning Agreement for Traineeship auf zu erstellen.

Versicherung

Europass

  • Nach Beendigung Ihrer Mobilität können Sie sich einen Europass ausstellen lassen. Die Beantragung erfolgt nach Rückmeldung über das International Office.
    Nähere Informationen zum Europass finden Sie unter dem folgenden Link:  https://www.europass-info.de/.

Zusammenfassung


Außereuropäisches Ausland

Auslandsstudium

Im Rahmen von PROMOS sollen vor allem Auslandsaufenthalte ermöglicht werden, die nicht durch andere Programme z.B. Erasmus förderbar sind.  

Fördermaßnahmen:

  • Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen können mit einer Dauer von mindestens einem Monat bis zu sechs Monaten gefördert werden. Bitte beachten Sie im Vorfeld, dass in der Regel nicht alle beantragten Monate finanziell gefördert werden können. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie im International Office.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der Hochschule Bochum,
    die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen;
    den Deutschen gemäß  § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind;
    nichtdeutsche Studierende, die mit dem Ziel eingeschrieben sind, einen Studienabschluss an der Hochschule Bochum zu erwerben.

Für den in 2.) und 3.) beschriebenen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.

Bewerbungsfrist:

Für jedes PROMOS-Förderjahr gibt es zwei Bewerbungsfristen:

  • 31. Januar für das darauf folgende Sommersemester
  • 1. Juli für das darauf folgende Wintersemester

Um ein PROMOS-Stipendium zu beantragen, reichen Sie bitte das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen im International Office ein.

Auswahlkriterien:

  • Erbrachte Studienleistung
  • Sinn und Zweck des geplanten Aufenthaltes für den weiteren Studienverlauf
  • Einschlägige Sprachkenntnisse
  • Gesellschaftliches Engagement
  • Berufstätigkeit

Learning Agreement:

  • Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ist ein Learning Agreement zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass an der Partnerhochschule pro Semester Kurse im Umfang von mindestens 20 ECTS belegt werden müssen. Für die Studiengänge International Business and Management und International Management erhöht sich die Anzahl der ECTS auf 30 pro Semester.

Fördersätze:

  • Die Stipendien umfassen in der Regel eine monatliche Stipendienrate oder einen Fahrtkostenzuschuss. Die PROMOS-Fördersätze für 2024 finden Sie unter dem Menüpunkt Finanzierungsmöglichkeiten.

Auslandsversicherung:

  • Über den DAAD gibt es die Möglichkeit, eine Gruppenversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) abzuschließen.  Mögliche Versicherungsleistungen müssen von den Studierenden selbst übernommen werden.

BAföG-Leistungen und PROMOS:

  • Der gleichzeitige Bezug von BAföG-Leistungen und PROMOS ist möglich. Die PROMOS-Förderung muss aber vom Studierenden bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angegeben werden.

Weitere Informationen:

  • Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch im International Office zur Verfügung.

Auslandspraktikum

Im Rahmen von PROMOS sollen vor allem Auslandsaufenthalte ermöglicht werden, die nicht durch andere Programme z.B. Erasmus förderbar sind. Bitte beachten Sie im Vorfeld, dass in der Regel nicht alle beantragten Monate finanziell gefördert werden können. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie im International Office. 

Fördermaßnahmen:

  • Praktikumsaufenthalte sind mit einer Dauer von mindestens sechs Wochen bis zu sechs Monaten förderfähig.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der Hochschule Bochum,
    die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen;
    den Deutschen gemäß  § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind;
    nichtdeutsche Studierende, die mit dem Ziel eingeschrieben sind, einen Studienabschluss an der Hochschule Bochum zu erwerben.

Für den in 2.) und 3.) beschriebenen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.

Bewerbungsfrist:

Für jedes PROMOS-Förderjahr gibt es zwei Bewerbungsfristen:

  • 31. Januar für das darauf folgende Sommersemester
  • 1. Juli für das darauf folgende Wintersemester

Um ein PROMOS-Stipendium zu beantragen, reichen Sie bitte das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen im International Office ein.

Auswahlkriterien:

  • Erbrachte Studienleistung
  • Sinn und Zweck des geplanten Aufenthaltes für den weiteren Studienverlauf
  • Einschlägige Sprachkenntnisse
  • Gesellschaftliches Engagement
  • Berufstätigkeit

Fördersätze:

  • Die Stipendien umfassen in der Regel eine monatliche Stipendienrate oder einen Fahrtkostenzuschuss. Die PROMOS-Fördersätze für 2024 finden Sie unter dem Menüpunkt Finanzierungsmöglichkeiten.

Auslandsversicherung:

  • Über den DAAD gibt es die Möglichkeit, eine Gruppenversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) abzuschließen. Mögliche Versicherungsleistungen müssen von den Studierenden selbst übernommen werden.

BAföG-Leistungen und PROMOS:

  • Der gleichzeitige Bezug von BAföG-Leistungen und PROMOS ist möglich. Die PROMOS-Förderung muss aber vom Studierenden bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angegeben werden.

Weitere Informationen:

  • Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch im International Office zur Verfügung.

Ansprechperson:
Martina Denter
Dezernat 4
Raum: C 0-16a
Alevtyna Hnenna
Dezernat 4
Raum: C 0-16a

Die Krisenvorsorgeliste ELEFAND

Wir empfehlen Ihnen, sich vor einem Auslandsaufenthalt in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND einzutragen. Mit der Eintragung in die Liste ELEFAND soll sichergestellt werden, dass Sie im Notfall durch eine Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland erreicht werden können.