Gendersensible und barrierearme Sprache an der Hochschule Bochum

An der Hochschule Bochum sollen sich Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Behinderung oder anderen persönlichen Merkmalen respektvoll angesprochen und einbezogen fühlen. Eine gendersensible und barrierearme Kommunikation trägt dazu bei, Vielfalt sichtbar zu machen, Zugänglichkeit zu verbessern und einen offenen und respektvollen Austausch innerhalb der Hochschule zu fördern.

Gleichzeitig ist die Hochschule Bochum als öffentliche Einrichtung an gesetzliche Vorgaben gebunden. Dazu gehören insbesondere § 4 des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG NRW), das eine sprachliche Gleichbehandlung in der dienstlichen Kommunikation vorsieht, sowie gesetzliche Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit, beispielsweise für Webseiten und digitale Dokumente. Diese Vorgaben bilden den rechtlichen Rahmen der Broschüre.

Darüber hinaus versteht sich die Handreichung als praktische Orientierung für eine verständliche, respektvolle und möglichst zugängliche Kommunikation im Hochschulalltag. Sie verbindet gendersensible Sprache mit Aspekten barrierearmer Kommunikation und bietet konkrete Beispiele, Empfehlungen und Formulierungshilfen für unterschiedliche Kommunikationskontexte.

1. Ebenen der Anwendung

Die Anforderungen an gendersensible Sprache fallen je nach Kontext unterschiedlich aus. Deshalb unterscheidet diese Broschüre drei Ebenen:

  1. Formale Kommunikation (gesetzlich geregelt) 
  2. Öffentlichkeitsarbeit & dienstliche Kommunikation (empfohlen) 
  3. Lehre und Studium (individuell) 

Die drei Ebenen werden im Folgenden näher erläutert.


Ebene 1: Formale Kommunikation (gesetzlich geregelt)

Hier gelten die gesetzlichen Vorgaben des LGG NRW.

In § 4 LGG NRW heißt es:

„In der internen wie externen dienstlichen Kommunikation ist die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. In Vordrucken sind geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden. Sofern diese nicht gefunden werden können, sind die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden.“

Diese Vorgaben betreffen insbesondere:

  • Formulare und Vordrucke 
  • Ordnungen und Satzungen 
  • Ausschreibungen 
  • offizielle Schreiben und Vermerke 

In diesen Kontexten verwenden Sie:

- vorrangig geschlechtsneutrale Begriffe (z. B. „Studierende“, „Mitarbeitende“) 

- oder – wenn dies nicht möglich ist – beide Geschlechter (z. B. „Professorinnen und Professoren“) 

Diese Vorgaben sind verbindlich.


Ebene 2: Öffentlichkeitsarbeit & dienstliche Kommunikation (empfohlen)

Dazu gehören:

  • Webseiten 
  • Broschüren und Flyer 
  • Social Media 
  • weitere digitale Kommunikationsmedien 
  • interne E-Mails und sonstige dienstliche Kommunikation 

Hier gibt es keine rechtliche Verpflichtung, aber klare Empfehlungen.

Empfohlen wird:

- bevorzugt neutrale Formulierungen zu verwenden (z. B. Kollegium) 
- wenn dies nicht möglich ist, die Doppelnennung zu nutzen (z. B. Kolleginnen und Kollegen) 
- alternativ kann das Gendersternchen eingesetzt werden (z. B. Kolleg*innen) 

Andere Schreibweisen (z. B. Doppelpunkt oder Binnen-I) werden in dieser Handreichung nicht empfohlen, um die Anwendung hochschulweit möglichst einheitlich zu halten.


Ebene 3: Lehre und Studium (individuell)

Dazu zählen:

  • Lehrmaterialien 
  • Präsentationen 
  • Projekt- und Abschlussarbeiten 

In diesem Bereich gilt:

Die sprachliche Gestaltung liegt im Verantwortungsbereich der Lehrenden und Studierenden.

Das bedeutet:

- Es gibt keine verbindlichen Vorgaben 
- Gendersensible Sprache wird empfohlen 
- die konkrete Umsetzung kann individuell entschieden werden 

Diese Offenheit berücksichtigt die Wissenschaftsfreiheit und ermöglicht fachbezogene Entscheidungen.

2. Wie setze ich gendersensible Sprache konkret um?

Die folgenden Hinweise bieten praktische Orientierung für unterschiedliche Kommunikationssituationen im Hochschulalltag.

Neutrale Begriffe verwenden

Die einfachste und meist beste Lösung ist die Verwendung neutraler Begriffe.

Beispiele:

  • Studierendestatt Studenten 
  • Mitarbeitende statt Mitarbeiter 
  • Ansprechperson statt Ansprechpartner 

Diese Formulierungen sind:

- rechtlich unproblematisch 
- gut verständlich 
- barrierearm 

Doppelnennung nutzen, wenn nötig

Wenn keine neutrale Formulierung möglich ist, können beide Geschlechter genannt werden.

Beispiel:

„Dezernentinnen und Dezernenten“

Diese Form ist klar verständlich, aber etwas länger.

Gendersternchen bewusst einsetzen

Wenn weder neutrale Begriffe noch eine Doppelnennung sinnvoll sind, kann das Gendersternchen (*) verwendet werden.

Beispiel:

„Prüfungsausschussvorsitzende*r“

Das Sternchen ermöglicht es, auch nicht-binäre Personen einzubeziehen. Es sollte jedoch sparsam eingesetzt werden, um die Lesbarkeit zu erhalten.

Wichtig: Verständlichkeit geht vor.

Ziel ist immer eine Sprache, die:

  • gut lesbar ist 
  • schnell verstanden wird 
  • im Arbeitsalltag praktikabel bleibt 

Wenn eine Formulierung kompliziert wirkt, ist meist eine einfachere Lösung möglich.

3. Typische Beispiele aus dem Hochschulalltag

E-Mail 

Statt:
„Liebe Studenten, bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner.“

Besser:
„Liebe Studierende, Ihre Ansprechperson ist …“

Website 

Statt:
„Informationen für Studenten“

Besser:
„Informationen für Studierende“

Formular 

Statt:
„Name des Antragstellers“

Besser:
„Name“ oder „Antragstellende Person“

4. Barrierearme Kommunikation – kurz eingeordnet

Die folgende Einordnung dient der praktischen Orientierung im Hochschulalltag und erhebt keinen Anspruch auf eine vollständige fachliche Darstellung der verschiedenen Bereiche barrierearmer Kommunikation.

Barrierearme Kommunikation bedeutet, Informationen so zu gestalten, dass sie für möglichst viele Menschen verständlich und zugänglich sind.

Ähnlich wie bei der gendersensiblen Sprache ist es hilfreich, zwischen verschiedenen Ebenen zu unterscheiden:

Ebene 1: Digitale Barrierefreiheit (verbindlich)

Für digitale Angebote der Hochschule (z. B. Webseiten, Online-Formulare, PDFs) gelten rechtliche Vorgaben.

Diese ergeben sich aus dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW).

Das bedeutet:

Digitale Inhalte müssen technisch barrierefrei gestaltet sein, z. B. durch klare Strukturen, gut lesbare Darstellungen und die Nutzbarkeit mit Hilfsmitteln wie Screenreadern.

Ebene 2: Klar verständliche Sprache (empfohlen)

Eine klare und gut strukturierte Sprache erleichtert das Verständnis für alle.

Empfohlen wird daher:

  • kurze und verständliche Sätze 
  • klare Begriffe und eine übersichtliche Struktur 

Eine klar verständliche Sprache ist keine Pflicht, erleichtert aber eine zugängliche Kommunikation im Arbeitsalltag.

Ebene 3: Leichte Sprache (ergänzend)

Leichte Sprache ist eine stark vereinfachte Sprachform.

Sie kann in einzelnen Kontexten sinnvoll sein, um besonders wichtige Informationen möglichst verständlich und zugänglich aufzubereiten.

5. Häufige Fragen zu gendersensibler und barrierearmer Sprache

Was gilt für mich rechtlich?

Für Formulare und dienstliche Kommunikation gelten die Vorgaben des LGG NRW.

Hier müssen geschlechtsneutrale oder paarweise Formulierungen verwendet werden.

Genderzeichen wie das Sternchen gehen darüber hinaus und sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.


Wie gehe ich in E-Mails mit gendersensibler Sprache um?

Für E-Mails und interne Kommunikation gibt es keine Verpflichtung.

Die Verwendung gendersensibler und barrierearmer Sprache wird jedoch empfohlen.


Welche Rolle spielt gendersensible Sprache in Abschlussarbeiten?

Die Entscheidung liegt bei der jeweiligen Lehrperson.

Wichtig ist vor allem, dass die gewählte Form konsequent und bewusst verwendet wird.


Warum ist gendersensible und barrierearme Sprache sinnvoll?

Sie trägt dazu bei:

  • alle Menschen einzubeziehen 
  • Informationen verständlich und zugänglich zu machen 
  • Benachteiligungen zu vermeiden 
  • und respektvoll zu kommunizieren 

Muss ich barrierearm formulieren?

Teilweise:

Für digitale Angebote der Hochschule (z. B. Webseiten und PDFs) gelten gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit. Dazu gehören neben technischen und gestalterischen auch inhaltliche Anforderungen.

Darüber hinaus wird empfohlen, Texte verständlich, klar strukturiert und möglichst leicht zugänglich zu formulieren, damit möglichst viele Menschen Informationen gut nutzen können.


6. Weiterführende Informationen

Die Broschüre versteht sich als kompakte Orientierungshilfe. Weiterführende Informationen zu einzelnen Themenbereichen, insbesondere zur digitalen Barrierefreiheit und barrierearmen Kommunikation, werden ergänzend online bereitgestellt.