Vielleicht ist sie beim Kaffee entstanden.
Vielleicht im Labor.
Vielleicht aus Frust über ein Problem, das endlich besser gelöst werden muss.
Deine Idee.
Für eine technische Innovation.
Für eine soziale Veränderung.
Für eine nachhaltige Lösung.
Und jetzt?
Bleibt sie eine Idee – oder wird sie der Anfang von etwas Größerem?
Mit dem Ideenwettbewerb von Start-up Center.NRW @ BO der Hochschule Bochum geben wir dir die Möglichkeit, deine Idee professionell weiterzuentwickeln, strukturiertes Feedback zu erhalten und konkrete Unterstützung für die nächsten Schritte zu erhalten.
Hier geht es nicht nur ums Gewinnen.
Hier geht es um Entwicklung. Um Klarheit. Um den ersten echten Schritt.
Wer kann teilnehmen?
Angehörige der Hochschule Bochum - Studierende, Mitarbeitende, Forschende, Lehrende, Professor*innen und Alumni der Hochschule Bochum – allein oder im Team.
Ablauf
- Bewerbungsschluss: 22.06.2026 um 23:59 Uhr
- Auswahl der 6 überzeugendsten Ideen durch das Projektteam
- Pitch-Event vor einer Fachjury am 04.07.2026 14:00 – 18:00 Uhr vor Ort in den Räumlichkeiten der Hochschule Bochum (TZR, Konrad-Zuse-Str. 18, 44801 Bochum)
- Direkt im Anschluss: Feedback & Auszeichnung
1. – 3 Platz:
- Beratungsgutschein im Wert von ca. 1.500 Euro
- Wild-Card für den Inkubator des Start-up Centers.NRW @ BO (Innovationsschmiede)
(optional) Drei Monate Co-Working im Start-up Center.NRW@BO
Im Einzelnen:
Beratungsgutschein im Wert von ca. 1.500 €
Der Beratungsgutschein ist kein frei einlösbarer Geldwert, sondern zweckgebunden.
Der Gutschein kann ausschließlich für gründungsbezogene Beratungs- und Coachingleistungen im Rahmen des Gründungsservice der Hochschule Bochum eingelöst werden.
Die Leistung umfasst 3 individuelle Tages-Coachings und Beratung durch externe Expert*innen
Mögliche Inhalte sind z. B.:
Geschäftsmodell-Entwicklung / Markt- und Zielgruppenanalyse / Finanzierung & Fördermittel / Marketing & Vertrieb /
rechtliche Grundlagen
Wichtig:
- keine Barauszahlung möglich
- nicht übertragbar
- Einlösung innerhalb von 12 Monaten
Wild-Card für den Inkubator (Innovationsschmiede)
Die Wild-Card ermöglicht den Gewinner*innen eine bevorzugte Teilnahme am Inkubatorprogramm „Innovationsschmiede“, unabhängig vom regulären Auswahlverfahren.
Das bedeutet konkret:
direkter Zugang zu einem strukturierten 4-monatigen Förderprogramm
Teilnahme an Workshops, Coachings und Sprintformaten
Begleitung bei der Weiterentwicklung der Geschäftsidee bis zur Gründungsreife
Die Teilnahme setzt voraus, dass die grundlegenden Teilnahmevoraussetzungen des Programms erfüllt sind.
Drei Monate Co-Working im Start-up Center.NRW@BO
Die Gewinner*innen erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten Zugang zu einem flexiblen Co-Working-Arbeitsplatz im Start-up Center.NRW@BO (Standort TZR Bochum).
Der Co-Working-Zugang umfasst:
- Nutzung eines Arbeitsplatzes (Shared Desk)
- WLAN, Infrastruktur und Arbeitsumgebung
- Einbindung in die Community (Events, Austauschformate)
Wichtig:
- Nutzung im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten
- keine exklusive Bürofläche
nicht übertragbar
Bewerbung über das Formular bei Eventbrite: https://ideenwettbewerb_start-up-center.eventbrite.de
Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen
Veranstalter des „Ideenwettbewerb: Mach aus „Irgendwann“ ein „Jetzt“.“ ist das ist die Hochschule Bochum. Organisiert wird der Wettbewerb über das Start-up Center.NRW @ BO, Am Hochschulcampus 1, 44801 Bochum (im Folgenden „Start-up Center.NRW @ BO“ genannt).
Die Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise (kurz Teilnahmebedingungen) gelten für alle Wettbewerbe, die über das Start-up Center.NRW @ BO veranstaltet werden.
Diese Teilnahmebedingungen legen die Regeln fest, unter anderem zur Teilnahme, zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten, zu Widerrufs- und Widerspruchsfristen.
Wenn in diesen Teilnahmebedingungen von „Inhalten“ die Rede ist, sind damit alle von den Teilnehmenden im Rahmen des Wettbewerbs hochgeladenen, eingegebenen oder anderweitig mitgeteilten Inhalte und Informationen (z.B. Fotos, Grafiken, Videos, Texte, Kommentare oder Angaben zu Orten und Personen) gemeint.
Das „Start-up Center.NRW @ BO“ ist ein Projekt des Gründungsservices der Hochschule Bochum.
1. Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme ist erst ab Vollendung des 18ten Lebensjahres möglich.
Teilnahmeberechtigt sind alle Studierenden, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, Promovendinnen und Promovenden, Alumni der Hochschule Bochum.
Die Teilnahme setzt voraus, dass die Teilnehmenden ihren Wohnsitz, Sitz oder den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland haben.
Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden des Gründungsservices der Hochschule Bochum sowie deren Ehe- oder Lebenspartner/innen, Eltern, Kinder, Geschwister oder im gleichen Haushalt lebende Personen, sofern diesen die vorgenannte Befassung der Mitarbeitenden mit dem Wettbewerb bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.
Die mehrfache Teilnahme durch eine/n Teilnehmer/in ist nicht möglich.
Für die Richtigkeit und Aktualität der angegebenen Daten ist der/die Teilnehmer/in verantwortlich.
2. Teilnahme im Einzelnen
Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die Einreichung der vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlage im dafür vorgesehenen Zeitraum, entsprechend der Wettbewerbsankündigung, voraus.
Nach Ablauf des vorgesehenen Abgabezeitraums sichten die Mitarbeiter/innen des Projekts Start-up Center.NRW @ BO die eingegangenen Bewerbungen. Zu diesem Zweck werden alle eingesendeten Bewerbungen in ein Bewertungsschema übertragen.
Die mit der Bewertung beauftragten Projektmitarbeiter/innen bewerten, mit einer einheitlichen Bewertungsgrundlage, die eingegangenen Bewerbungen. Die 6 Bewerbungen mit den höchsten Gesamtpunktzahlen kommen in die nächste Runde. Über ihr Weiterkommen werden die Kontaktpersonen 7 Tage nach Ablauf des Abgabezeitraums, entsprechend der Wettbewerbsankündigung, per E-Mail informiert.
Die zweite Runde findet während der Abschlussveranstaltung statt. Hier müssen die Teilnehmer/innen, die in ihrer Bewerbung stehende Geschäftsidee, vor einer Jury präsentieren. Teilnehmer/innen, die ihre Geschäftsidee nicht vor dieser Jury am Tage der Abschlussveranstaltung präsentieren, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Nach der Präsentation wird die Jury über den ersten, zweiten und dritten Platz des Wettbewerbs entscheiden und zusätzlich einen Sonderpreis für die beste Präsentation vergeben.
Die Gewinner/innen werden bei der Preisverleihung, am Ende der Abschlussveranstaltung, bekannt gegeben. An der Abschlussveranstaltung nehmen nur die vom Veranstaltungsteam eingeladenen Teilnehmer/innen statt, d.h. die Abschlussveranstaltung ist nicht öffentlich.
Wir weisen die Teilnehmer/innen im Rahmen des Wettbewerbs darauf hin, welche ihrer personenbezogenen Daten für die Teilnahme erforderlich sind.
3. Teilnahmebeginn und -schluss
Der Wettbewerb beginnt am Dienstag, den 12.05.2026 um 8.00 Uhr,
der Einsendeschluss ist Montag, 22.06.2026 um 23:59 Uhr
und endet mit dem Ende der Abschlussveranstaltung des Wettbewerbs am Montag, den 04.07.2026.
4. Gewinne
1. – 3 Platz:
Beratungsgutschein im Wert von ca. 1.500 Euro
Wild-Card für den Inkubator (Innovationsschmiede)
Drei Monate Co-Working im Start-up Center.NRW@BO
Der Gewinnanspruch entsteht mit der Verleihung des Preises, an die im Bewerbungsformular stehende Kontaktperson.
Die Beratungsgutscheine stellen einen Anspruch auf Beratungen im gründungsspezifischen Kontext, im Circa-Gesamtwert der angegebenen Summe dar. Die Anzahl der Beratungen ist nicht entscheidend, solange sie den Gesamtwert nicht überschreiten.
Nach dem Ende des Wettbewerbs werden die Gewinner/innen zu einem Gespräch eingeladen, indem die Gewinner/innen ihre Beratungswünsche bzgl. gründungsspezifischer Beratungsangebote äußern.
Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Machen die Gewinner/innen den Gewinn nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen geltend, entfällt der Gewinnanspruch.
Zeitnah, vor dem Ausschöpfen des Beratungsbudgets, erhalten die Gewinner/innen eine Mitteilung hierüber. Einen darüberhinausgehenden Anspruch auf kostenlose Beratung haben die Gewinner nicht. Sollte sich weiterer Beratungsbedarf ergeben, entstehen hierbei gesonderte Kosten. Dieses wird vorab in einem Gespräch geklärt.
Eine Barauszahlung des Beratungsbudgets oder der Differenz ist nicht möglich.
Die Teilnehmenden sind für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten verantwortlich. Falls Gewinnende aufgrund unvollständiger oder falscher Kontaktdaten nicht benachrichtigt werden können, entfällt der Gewinnanspruch.
Die Namen der Teilnehmenden können im Zusammenhang mit dem Wettbewerb oder Präsentation der Teilnehmerbeiträge und Gewinnende durch die Hochschule Bochum in Onlinemedien (z.B. auf Webseiten und in Social Media) oder in Printmedien öffentlich bekannt gegeben werden. Die Teilnehmer/innen können dem jederzeit für die Zukunft widersprechen.
5. Datenschutz
Gem. Art. 13 Datenschutzgrundverordnung möchten wir Ihre Einwilligung zur Speicherung Ihrer Daten in dem folgenden Verfahren/ Projekt einholen:
Verfahren/ Projekt:
Ideenwettbewerb: Mach aus „Irgendwann“ ein „Jetzt“.
Nähere Beschreibung Verfahren/ Projekt:
Die Hochschule Bochum organisiert den Ideenwettbewerb im Rahmen des Start-up Center.NRW @ BO. Im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme am Ideenwettbewerb verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen.
Welche Daten werden verarbeitet?
Im Rahmen Ihrer Bewerbung und Teilnahme verarbeiten wir insbesondere folgende Daten von Ihnen:
• Vor- und Nachname
• Kontaktdaten (z. B. E-Mail-Adresse)
• Angaben zu Ihrer Person (z. B. Studiengang, Status an der Hochschule Bochum)
• Informationen zu Ihrer eingereichten Idee
• ggf. Bild- und Tonaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen
Zu welchen Zwecken werden Ihre Daten verarbeitet?
Ihre Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
• Durchführung des Ideenwettbewerbs
(z. B. Prüfung der Bewerbungen, Auswahl der Finalist*innen, Organisation des Pitch-Events)
• Kommunikation mit Ihnen
(z. B. Rückfragen zu Ihrer Bewerbung, Informationen zum Ablauf, Einladung zu Veranstaltungen)
• Bewertung Ihrer Idee durch eine Jury
(Weitergabe relevanter Unterlagen an Jurymitglieder)
• Dokumentation und Berichterstattung
(z. B. interne Dokumentation, Berichte gegenüber Fördermittelgebern)
• Öffentlichkeitsarbeit der Hochschule Bochum
(z. B. Veröffentlichung von Namen, Ideen, Fotos oder Videos auf Website, Social Media oder Print – ausschließlich auf Basis Ihrer Einwilligung)
• Einbindung in das Gründungsnetzwerk
(z. B. Information über weiterführende Programme und Unterstützungsangebote)
Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung).
Ihre Rechte
Sie haben jederzeit das Recht:
• Ihre Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen
• Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu erhalten
• die Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten zu verlangen
• die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen
Hinweis
Die Teilnahme am Ideenwettbewerb ist nur möglich, wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einwilligen.
Kontakt datenverarbeitende Stelle:
Verantwortlich:
Frau Lenka Mildner
Hochschule Bochum
Dezernat 7 – Forschung- und Innovation
Am Hochschulcampus 1, 44801 Bochum
Büro: Konrad-Zuse-Str. 18, 3.Etage, 44801 Bochum
T +49 171-5523326
lenka.mildner@hs-bochum.de
www.hochschule-bochum.de
Betroffene Personen:
Studierende und Beschäftigte der HS Bochum sowie Alumni
Erhobene Daten:
Name, Vorname; Adresse; Email; Telefon; Personengruppe, Angaben zum Projekt, Team und Fähigkeiten,falls vorhanden: Website und Social Media Accounts
Profiling:
Es findet kein Profiling statt
Rechtsgrundlage:
Einwilligung Art. 6 Abs. 1 a), Art. 7
6. Haftungsausschluss / Änderung der Teilnahmebedingungen
Bei dem Wettbewerb und den Gewinnen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Hochschule Bochum, für die nicht derselbe Gewährleistungs- und Haftungsumfang gilt.
Die Hochschule Bochum haftet, vorbehaltlich eigenen Verschuldens nach Maßgabe der Regelungen in den Haftungshinweisen dieser Teilnahmebedingungen, nicht für gewonnene Sachen und Leistungen, die nicht von der Hochschule Bochum selbst angeboten werden. Im Übrigen gelten die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen der jeweiligen Anbieter/innen der Sachen und Leistungen, sofern diese die Teilnehmer/innen nicht einschränken und von uns auf die Teilnehmer/innen übertragen werden können.
Die Durchführung und Verfügbarkeit des Wettbewerbs stehen unter dem Vorbehalt der organisatorischen und tatsächlichen Möglichkeiten der Hochschule Bochum.
Der Wettbewerb kann von der Hochschule Bochum jederzeit beendet werden, insbesondere aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen. Hierzu gehören vor allem technische Probleme, gesetzliche Änderungen oder nicht im Einflussbereich der Hochschule Bochum liegende und zwingende Maßnahmen Dritter.
Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinner/innen und die etwaige Beurteilung der eingereichten Wettbewerbsbeiträge ausgeschlossen.
Für Haftung auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.
Soweit die Haftung unsererseits ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochschule Bochum, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Die Hochschule Bochum haftet für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner/innen regelmäßig vertrauen. Hier nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für leicht fahrlässige Verletzung der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten durch andere scheidet aus. Beruht die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, haftet Hochschule Bochum. Im Fall grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Erfüllungsgehilfen der Hochschule Bochum gelten die vorgenannten Einschränkungen für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten.
Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Wettbewerb richtet sich ausschließlich nach den Teilnahmebedingungen der Hochschule Bochum. Ohne das ausdrückliche Einverständnis der Hochschule Bochum gelten keine abweichenden Bedingungen der Teilnehmer/innen.
7. Sonstiges
Die Hochschule Bochum ist nicht für das Verhalten der Teilnehmenden und die zum Wettbewerb durch die Teilnehmenden publizierten Inhalte verantwortlich und macht sich diese nicht zu eigen. Ebenso ist die Hochschule Bochum nicht zur Prüfung einzelner Beiträge, Kommentare etc. verpflichtet. Sollten die Teilnehmer/innen gegen die oben aufgeführten Teilnahmebedingungen verstoßen, ist die Hochschule Bochum berechtigt, diese Personen vom Wettbewerb auszuschließen.
Zudem behält sich die Hochschule Bochum vor, die Veröffentlichung rückgängig zu machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen.
Die Teilnehmenden stellen sicher, dass ihnen an den eingereichten Inhalten die erforderlichen Nutzungsrechte zustehen und deren Nutzung im Rahmen dieses Wettbewerbs nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstößt.
Die Teilnehmenden verpflichten sich zudem zu einem respektvollen und fairen Verhalten gegenüber anderen Teilnehmenden, Jurymitgliedern und Beteiligten.
Unzulässig ist insbesondere:
- beleidigendes, diskriminierendes oder herabwürdigendes Verhalten
- sexuelle Belästigung oder unerwünschte Annäherungsversuche
- Bedrohungen oder Einschüchterungen
- wiederholte unerwünschte Kontaktaufnahme (z. B. Spam, Nachstellen)
- jede Form von Belästigung über digitale oder analoge Kommunikationswege
Soweit die Hochschule Bochum aufgrund von Inhalten, die Teilnehmende im Rahmen des Wettbewerbs bereitstellen, von Dritten in Anspruch genommen wird und diese Inanspruchnahme auf einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder diese Teilnahmebedingungen beruht, den die Teilnehmenden zu vertreten haben, stellen die Teilnehmenden die Hochschule Bochum von diesen Ansprüchen frei und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
8. Verantwortlichkeiten bei den Inhalten/Nutzungsrechte
Sind auf Fotos oder Videos, die zu den Bewerbungsunterlagen gehören, neben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern noch andere Personen zu erkennen, ist die Einreichung solcher Fotos oder Videos nur erlaubt, soweit die Zustimmung der abgebildeten Personen hierzu vorliegt und deren Persönlichkeits- und Datenschutzrechte nicht verletzt werden. Nicht selbst aufgenommene Fotos oder Videos dürfen nur eingereicht werden, wenn deren Urheber dem zugestimmt haben.
Die Teilnehmer/innen übertragen der Hochschule Bochum das unwiderrufliche, unbefristete, weltweite, vergütungsfreie und übertragbare Recht, ohne Pflicht zur Namensnennung, deren Beiträge für redaktionelle Zwecke (z.B. Zwecke der Werbung) in digitalen Medien (inkl. sozialer/mobiler Medien), in Print oder Sendeformaten (z.B. Podcast, Videocast, Funk), in körperlicher Form (z.B. Displays), und in unkörperlicher Form zu vervielfältigen, zu verarbeiten, zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer/innen mit anderen Werken oder Werkbestandteilen (z.B. mit Bild-, Video- oder Tonaufnahmen) zu verbinden, zu bearbeiten, im Format zu ändern, zu übersetzen oder rechtlich auf Dritte zu übertragen oder die vorgenannten Rechte Dritten einzuräumen.
Diese Rechteübertragung erstreckt sich auch auf die Rechte, Abbildungen von Personen, Sachen oder anderen Motiven zu nutzen, sofern die Teilnehmer/innen über diese Rechte verfügen können. Sollten die Teilnehmer/innen über diese Rechte nicht verfügen, teilen Sie es der Hochschule Bochum unverzüglich mit.
Nur Teilnehmer/innen, die diese Bedingungen beachten, können im Rahmen des Wettbewerbs berücksichtigt werden.
9. Allgemeines
Der Erfüllungsort für Ansprüche aus dem Wettbewerb ist Bochum. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb ist der Sitz der Hochschule Bochum, sofern ein Teilnehmender Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der/die Teilnehmende in der Bundesrepublik Deutschland keinen Gerichtsstand hat. Zudem behält die Hochschule Bochum sich vor, ihre Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen. Die Rechtsbeziehung zwischen der Hochschule Bochum und den Teilnehmenden unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
Bewerbung über das Formular bei Eventbrite: https://ideenwettbewerb_start-up-center.eventbrite.de
Hinweis: Bitte Hinweise zum Urheberrrecht beachten u.a. in unserem Blogartikel: “Darf ich es eigentlich verwenden?”
