Zitierrecht
Maßgeblich für das rechtsgültige wissenschaftliche Arbeiten ist das "Urheberrechtsgesetz" ("Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte")
- § 51 "Zitate"
- § 52 "Öffentliche Wiedergabe"
§ 53 "Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch"
Urheberrecht für Lernende - Antworten auf die wichtigsten Fragen
Hilfestellung beim wissenschaftlichen Arbeiten und für das korrekte Zitieren:
- Zitierleitfaden der TU München
- "Leitfaden "Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten am Fachbereich Wirtschaft" (Zugang: Login MeineBO und dann zum Downloadbereich des FB Wirtschaft)
- "Spielregeln des wissenschaftlichen Arbeitens in den Ingenieurwissenschaften: worauf es ankommt" von K. Golle und E. Müller, 2015
> in allen drei Fachbibliotheken unter der Signatur X 138 - "Wissenschaftliches Arbeiten von Abbildung bis Zitat: Lehr- und Übungsbuch für Bachelor, Master und Promotion" von Berit Sandberg, 3. Aufl. 2016
> als E-Book im Netzwerk der BO verfügbar: https://doi.org/10.1515/9783110514810