Zitierrecht
Maßgeblich für das rechtsgültige wissenschaftliche Arbeiten ist das "Urheberrechtsgesetz" ("Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte")
- § 51 "Zitate"
- § 52 "Öffentliche Wiedergabe"
§ 53 "Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch"
Urheberrecht für Lernende - Antworten auf die wichtigsten Fragen
Hilfestellung beim wissenschaftlichen Arbeiten und für das korrekte Zitieren:
- Zitierleitfaden der TU München
- "Spielregeln des wissenschaftlichens Arbeitens" von K. Golle und E. Müller (Signatur X 138)
"Leitfaden "Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten am Fachbereich Wirtschaft" (Zugang: Login MeineBO und dann zum Downloadbereich des FB Wirtschaft)