Informationen zum BEM

Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) besteht für Arbeitgeber ein rechtlicher Auftrag, unter Einbeziehung der Interessenvertretungen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen.

Die Hochschulleitung hat in 2012 unter Mitwirkung der Personalräte, der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) strukturiert für alle Statusgruppen (Beschäftigte in Technik und Verwaltung, wissenschaftlich Beschäftigte und Professorinnen und Professoren) eingeführt.

Das in diesem Zusammenhang gebildete Integrationsteam der Hochschule Bochum hat im Rahmen eines Projektes ein standardisiertes Verfahren erarbeitet. Außerdem hat die Hochschulleitung mit beiden Personalräten eine gemeinsame Dienstvereinbarung zum BEM abgeschlossen.

Inhalte des BEM:

  • Ein Arbeitgeber hat seinen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten
  • der Arbeitgeber muss mit den Betroffenen klären, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann."
  • Es gilt angemessene individuelle Lösungen zu finden.
  • Die Teilnahme ist immer freiwillig.

Nähere Informationen finden Sie im Intranet!