Anerkennungen

Hinweise zur Anerkennung von externen (nicht an der Hochschule Bochum) erbrachten Prüfungsleistungen

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für:

  1. Studierende der Hochschule Bochum, die vor dem Beginn ihres Studiums an der Hochschule Bochum bereits Prüfungsleistungen an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule erbracht haben.
     
  2. Studierende der Hochschule Bochum, die in Eigenorganisation einen Aufenthalt an einer ausländischen Universität planen oder absolviert haben (sowohl ERASMUS als auch Nicht-ERASMUS Studierende)

Die Hinweise betreffen nicht Studierende in Studiengängen mit einem integriertem Auslandsaufenthalt (IBM/MIM). Diese Studierenden sprechen die zu wählenden Prüfungen direkt mit der Studiengangsleitung ab.

Allgemeine Grundsätze

Erbrachte Prüfungsleistungen werden auf Ihr Studium an der Hochschule Bochum angerechnet, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bestehen (§ 63a Abs. 1 Hochschulgesetz NRW). Der Antrag soll innerhalb der ersten beiden Semester nach erstmaliger Einschreibung in einen Studiengang gestellt werden (vgl. § 8 Abs. 4 Bachelor-Rahmenprüfungsordnung / Master-Rahmenprüfungsordnung).

Bei der Beurteilung der erworbenen Kompetenzen wendet die Hochschule Bochum die  Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz ( http://www.hrk-nexus.de/themen/anerkennung/) an, auf deren Seite Sie auch wertvolle Informationen zur Anerkennung finden (u.a. auch einen Info-Flyer zur Anerkennung für Studierende).

Verfahren an der Hochschule Bochum

Alle Anfragen oder Anträge richten Sie bitte zunächst an Ihr Studienbüro. Die Mitarbeiter/innen prüfen Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Echtheit der Unterlagen). Die Anträge werden anschließend an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs weitergeleitet, der für die inhaltliche Prüfung der Anrechenbarkeit, der Anerkennungsentscheidung und die – falls erforderlich - Entscheidung über die Notenumrechnung zuständig ist.

Nach Entscheidung des Prüfungsausschusses werden die anerkannten Prüfungsleistungen vom Studienbüro eingetragen. Diese sind anschließend in der Selbstbedienungsfunktion einzusehen.

Nachweise für die Antragstellung

Das Antragsformular enthält Hinweise zu Ihren Pflichten als Antragsteller. Diese Pflichten liegen insbesondere in der Vorlage der notwendigen Nachweise:

  • Notenbestätigung/Zeugnisse und Scheine
  • Nachweise über die Lehrinhalte an der anderen Hochschule (in Deutsch oder Englisch), z.B. gültige Studien- oder Prüfungsordnung/Studienführer/Nachweise aus den Fachbereichen
    Erläuterung:
    Dem Antrag müssen zwecks inhaltlicher Prüfung der Anrechenbarkeit kurze Kurs-/Modulbeschreibung beigefügt werden. Diese Beschreibungen sollten möglichst nicht nur die Inhalte des gelehrten Faches enthalten, sondern auch aufzeigen, welche Kompetenzen vermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Beschreibungen in englischer oder deutscher Sprache einreichen müssen. Sollten keine englischen Beschreibungen zur Verfügung stehen, müssen Sie die Originalbeschreibung (z.B. in spanisch oder französisch) einreichen und die Kernaussagen selbst ins Deutsche übersetzen.
  • Lehrumfang (Semesterwochenstunden / ECTS-Punkte oder andere Angaben zum Umfang der Lehrveranstaltungen an der anderen Hochschule)
  • Für ausländische Prüfungsleistungen: Umrechnung von z.B. credits / credit points / workload in das europäische ECTS System

Ohne Vorlage dieser Nachweise kann der Antrag nicht bearbeitet werden!

Vorabanerkennung ausländischer Prüfungsleistungen bei geplanten Auslandssemestern

Wenn Sie in Eigenorganisation einen Aufenthalt an einer ausländischen Hochschule planen, können Sie eine Vorab-Auskunft beim zuständigen Prüfungsausschuss einholen, um zu klären, ob bei erfolgreicher Ablegung einer ausländischen Prüfungsleistung eine Anrechnung auf Module in Ihrem Studiengang an der Hochschule Bochum möglich ist. In diesem Fall verwenden Sie bitte ebenfalls das obige Antragsformular und kreuzen Sie bitte auf Seite 1 des Antrags oben das Kästchen „Vorab-Anrechnungsauskunft“ an. Die oben genannten Nachweise sind auch in diesen Fällen erforderlich.

Bitte reichen Sie nur zielgerichtete Anträge ein und beschränken Sie Ihre Anträge auf die Kurse, die Sie auch tatsächlich im Ausland belegen werden bzw. die Sie sich auf Ihr Studium in Bochum anrechnen lassen möchten!

Studierende, die eine Vorab-Anrechnungsauskunft erhalten haben, müssen nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland auf ihrem Vorab-Anrechnungsantrag (s.o.) die ausländischen Noten ergänzen und den dann endgültigen Antrag erneut beim Prüfungsausschuss einreichen. Eine automatische Übernahme und Verbuchung der Studienleistungen auf Ihr Studium in Bochum erfolgt nicht. Dies hat den Vorteil, dass Sie, ggf. in Abhängigkeit von Ihrer ausländischen Note, selbst entscheiden dürfen, welche (vorab genehmigten) Kurse aus dem Ausland Sie sich nach Ihrem Auslandsaufenthalt endgültig anrechnen lassen wollen.

Bitte warten Sie für die Einreichung des endgültigen Antrags Ihre Notenbescheinigung (transcript of records) aus dem Ausland ab und reichen diese dann mit ein. Bitte beachten Sie, dass die Notenbescheinigung im Original oder beglaubigter Fotokopie vorgelegt werden muss.

Nach Entscheidung des Prüfungsausschusses werden die anerkannten Prüfungsleistungen vom Studienbüro eingetragen. Diese sind anschließend in der Selbstbedienungsfunktion einzusehen.


Grundsätze zur Umrechnung ausländischer Noten

Um eine weitgehend einheitliche Umrechnung ausländischer Noten im Fachbereich Wirtschaft an der Hochschule Bochum sicherzustellen, hat der Fachbereichsrat am 20.1.2014 die folgenden Grundsätze zur Umrechnung von ausländischen Noten beschlossen:

  • Die Umrechnung ist Angelegenheit der jeweils zuständigen Prüfungsausschüsse.
  • Die Umrechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Modifizierten Bayerischen Formel. Außerdem werden Besonderheiten der jeweiligen Notensysteme, Informationen des Informationssystemszur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse ( www.anabin.de) sowie weitere langjährige Erfahrungswerte der Hochschule Bochum berücksichtigt.
  • Für die Umrechnung werden die lokalen Noten zugrunde gelegt (nicht die ECTS‐Grades).
  • Umrechnungsempfehlungen der ausländischen Hochschule können nicht berücksichtigt werden.

Für Argentinien, Großbritannien, Frankreich, Spanien, Italien und Russland sind die derzeit gültigen Umrechnungstabellen veröffentlicht, die durch den Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Bochum angewandt werden. Die Umrechnung der Noten aus anderen Ländern erfolgt im Einzelfall nach den obigen Grundsätzen.

Die Prüfungsausschüsse des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Bochum behalten sich vor, die Umrechnungstabellen in unregelmäßigen Abständen zu überprüfen und zu ändern.Für eventuelle Übertragungsfehler übernehmen die Prüfungsausschüsse keine Gewähr.

Diese Grundsätze gelten

  • bei der Umrechnung im Ausland erworbener Noten von Incomings und Outgoings sowie
  • bei der Umrechnung der Gesamtnote von Bachelorabschlüssen im Falle einer Masterbewerbung an der HS Bochum.

Diese Umrechnungsgrundsätze gelten ab dem 1.1.2014.


Prüfungsausschüsse

Prüfungsausschuss I (BWL Bachelor)

Stellvertreter: Prof. Dr. Lars Renner

Weitere Mitglieder
Professorinnen: Dr. Astrid Gieselmann | Dr. Ute Ritzerfeld-Zell
akadem. Mitarbeiterin: Dipl.-Betrw. Christiane Schäfer
Studierende: Fr. Dilek Kocapinar | Hr. Pascal Moschinski


Prüfungsausschuss II (IBM Bachelor, MAAT, MAT, MBL, MIM)
Susanne Hannemann
Vorsitzende
Prof. Dr. rer. oec. Susanne Hannemann

Stellvertreteter: Prof. Dr. Lars Renner

weitere Mitglieder
Professoren: Dr. Tobias Kronenberg |  Dr. Carsten Theile
akadem. Mitarbeiter: Alejandro Simonovis Santamaria, M.A.
Studierende: Hr. Alassane Mann (IBM) | Hr. Jan Thomée (MAAT)


Prüfungsausschuss III (Wirtschaftsingenieurwesen / Wirtschaftsinformatik Bachelor)
Andreas Merchiers
Vorsitzender
Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirt. Ing. Andreas Merchiers

Stellvertreter: Prof. Dr.-Ing. Michael Kotulla (FB B)

Weitere Mitglieder
Professoren: Dr.-Ing. B. Bock (FB E&I) |  Dr.-Ing. F. Janzen (FB M)
akadem. Mitarbeiterin: Heidemarie Türksch, Dipl.-Kffr. (FH)
Studierende: Hr. Mark Lektor | Fr. Douaa Rabhi


Prüfungsausschuss Verbund (Betriebswirtschaft Bachelor)
Michael Toth
Vorsitzender
Prof. Dr.-Ing. Michael Toth

Weitere Mitglieder
Professor*innen: Prof. Dr. Anita Eusterbrock | Prof. Dr. Lars Renner |  Prof. Dr. Felix Zeidler

Akadem. Mitarbeiterin: Dipl.-Ök. Barbara Bölte | Dipl.-Hdl. Tanja Ens

Studierende: Pia Lauren Richter


Prüfungsausschuss Verbund (Wirtschaftsingenieurwesen Bachelor)

Vorsitzender: Prof. Dr. rer. nat. Waldemar Rohde

weitere Mitglieder
Professoren: Prof. Dr.-Ing. Christian Toonen | Prof. Dr. rer. pol. Henner Klönne | Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirt. Ing. Andreas Merchiers | Prof. Dr. rer. pol. Ralf Ziegenbein

akadem. Mitarbeiter: Dipl.-Ing. Jörg Höppner

Studierende: Maren Humbert


Prüfungsausschuss Verbund (Management für Ingenieur- und Naturwissenschaften vormals Technische Betriebwirtschaft MBA)
Ralf Schlottmann
Vorsitzender
Prof. Dr. rer. pol. Ralf Schlottmann

weitere Mitglieder
Professoren: Prof. Dr. Frank Striewe (FH Münster) | Prof. Dr. Thomas Skill (HS Bochum) | Prof. Dr. Christian Toonen (FH SWF) | Prof. Dr. Manfred Heße (FH SWF) | Prof. Dr. Peter Hartel (FH Bielefeld) | Prof. Dr. Uwe Rössler (FH Bielefeld) | Prof. Dr. Alexander Riedl (FH Münster)

akadem. Mitarbeiterin: Dipl.-Ing. Lucia Viere, MBA (HS Bochum)

Studierende: N.N.


Prüfungsausschuss Nachhaltige Entwicklung (Bachelor und Master)
Semih Severengiz
Vorsitzender
Prof. Dr.-Ing. Semih Severengiz

Stellvertreter: Prof. Dr.-Ing. Dietmar Weigt (FB G)

weitere Mitglieder
Professorin: Dr. Nele Lienhoop

akadem. Mitarbeiterin: Lisa Kränke

Studierende: Charlotte Doba


Studienbüros

Studienbüro 3
Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsinformatik

Studienbüro 4
Bachelorstudiengänge International Business and Management / Verbundstudiengang BWL / alle Masterstudiengänge Wirtschaft
Bachelorstudiengang BWL / Master Internationales Handelsmanagement

Studienbüro 5
Studiengänge Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen (Verbund), Master Management für Ingenieur- und Naturwissenschaften, Gebühren-/Beitragsverwaltung

Weitere Hinweise

Leitfaden "Wissenschaftliches Arbeiten"

Zugriffsgeschützte Downloads - meineBO    Stand: November 2023

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Leitfaden "Durchführung von Klausuren"

Zugriffsgeschützte Downloads - meineBO: Festlegungen der Prüfungsausschüsse

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