Unsere Angebote der Inklusionsberatung

Einige Behinderungen und/oder chronische Erkrankungen können Einfluss auf den Studienalltag haben.
Diese können sichtbar wie nicht sichtbar sein. Hierzu gehören beispielsweise chronische körperliche Erkrankungen, Legasthenie oder Dyskalkulie, Bewegungsbeeinträchtigungen, psychische Erkrankungen, Neurodivergenz, Seh-, Hör- oder Sprechbeeinträchtigungen.
Hochschulen haben die Aufgabe, einen chancengleichen Zugang zum Studium zu ermöglichen und beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen im Studienverlauf auszugleichen. Hierzu gehört der Zugang zum Studium, Zugang zu Lehrräumen, Barrierefreiheit in der Lehre sowie individuelle Nachteilsausgleiche.
Für Studierende und Studieninteressierte mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung gibt es bei Bedarf individuelle Beratungsangebote der Inklusionsberatung.
Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht und wir behandeln Ihre Anliegen vertraulich!
Die Angebote im Überblick
Beratung vor dem Studium
Beratung zum Thema Härtefallantrag und allen Fragen rund ums Studium mit chronischer Erkrankung, Behinderung oder Neurodivergenz.
Beratung im Studium
Beratung zu Barrierefreiheit, Nachteilsausgleich, Finanzierung, Studienorganisation, Technische Hilfen, Eingliederungshilfe uvm.
Studi-Netzwerke
Erfahrungen, Unterstützung, Tipps und Strategien mit anderen Studierenden mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen oder Neurodivergenz teilen.
Inklusive Hochschule
Informationen rund um das Studium mit chronischer Erkrankung, Behinderung oder Neurodivergenz!
Selbstlernkurse
immer verfügbare und im individuellen Tempo bearbeitbare Moodle-Angebote
Zentrale Studienberatung
Alle Angebote der ZSB richten sich auch an Studierende mit chronischen Erkrankungen, Behinderung oder Neurodivergenz!
Mögliche Beratungsthemen
Nachteilsausgleiche in Prüfungen sollen eine chancengleiche Teilhabe ermöglichen. Sie werden stets individuell und situationsbezogen auf Antrag vergeben.
In allen Prüfungsordnungen der Hochschule Bochum sind Nachteilsausgleiche enthalten, wie zum Beispiel eine Prüfungszeitverlängerung.
Ein Nachteilsausgleich kann jedes Semester bis zum Ende der Anmeldephase für Prüfungen gestellt werden.
Sie möchten einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen? Wir beraten Sie gerne!
Nähere Informationen und Anträge finden Sie auch hier.
Bei einer Bewerbung zum Studium an der Hochschule können Sie einen „Härtefallantrag“ stellen.
Hierbei werden die Plätze an Bewerber*innen vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den genannten Studiengang keine Zulassung erhielten. Die Quote, in der Studienplätze nach den Kriterien der außergewöhnlichen Härte vergeben werden, beträgt insgesamt 5 %.
Wenn in der eigenen Person schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe liegen, die eine sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern, ist ein Antrag auf außergewöhnliche Härte möglich.
Sie möchten einen Härtefallantrag stellen? Wir beraten Sie gerne!
Nähere Informationen und Anträge finden Sie auch hier.
Die Hochschule Bochum ist für Rollstuhlfahrer*innen weitgehend barrierefrei. Viele Türen haben elektrische Türöffner und alle Gebäude verfügen über Aufzüge. An vielen Stellen gibt es höhenverstellbare Tische. Auch in der Mensa und in der BOlounge befinden sich Tische, die für Rollstuhlfahrer*innen reserviert sind.
Alle Aufzüge sind mit Sprachansage und Tasten in verschiedenen Höhen mit Etagenbezeichnungen in Braille- und Pyramidenschrift ausgestattet.
Die Hörsäle und viele Semniarräume sind mit Induktionsschleifen ausgestattet.
Die für Studierende wichtigen Räume sind mit Türschildern in Braille- und Pyramidenschrift ausgestattet.
Am Gesundheitscampus und am Campus Velbert/Heiligenhaus finden Sie ein taktiles Leitsystem.
Am Zentralcampus im AW Geäude in Etage 6 befindet sich die Bibliothek Wirtschaft. Dort befindet sich in einem abgetrennten Raum auch der sehbehindertengerechte Arbeitsplatz. Dieser ist mit einer Vergrößerungsgerät ausgestattet. An der Information der Bibliothek kann eine Brailletastatur ausgeliehen werden.
Es gibt an allen Standorten Ruheräume und behindertengerechte Sanitäranlagen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Eine chronische Erkrankung oder Behinderung kann dazu führen, dass der Regelstudienverlauf angepasst werden muss. Alle Beratenden der Hochschule Bochum stehen Ihnen in diesem Fall zur Verfügung. Erstellen Sie Ihren persönlichen Studienverlaufsplan mit der ZSB oder den Studiengangsfachberatenden. Die Inklusionsberatung unterstützt alle Beteiligten gerne!
Gerne informieren wir Professor*innen, Lehrende und Mitarbeitenden rund um das Thema Inklusion!
So erreichen Sie uns

Sprechstunden
Hier können kurze Anliegen, Fragen oder Terminvereinbarungen ohne vorherige Terminbuchung besprochen werden.

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Möglicherweise helfen Ihnen die folgenden Angebote weiter:
In Fragen der StudienfinanzierungIn Fragen der Psychosozialen BeratungIn Fragen der Schwerbehinderung für MitarbeitendeIn Fragen der Gleichstellung