Wissenschaftsfreiheit ermöglicht Innovation und schützt Demokratie
„77 Jahre Grundgesetz - am 23. Mai 2026 feiert unsere Verfassung ihr 77-jähriges Bestehen. Gerade im Ruhrgebiet, das wie kaum eine andere Region für Wandel und Transformation steht, sind Hochschulen Orte, an denen Zukunft offen, kritisch und gemeinschaftlich gestaltet wird.
Als Hochschule für Angewandte Wissenschaften bringt die Hochschule Bochum Menschen aus Wirtschaft, Technik und Gesundheit zusammen, um Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit zu entwickeln. Grundlage dafür ist Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes, der die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre schützt.
Diese Freiheit ermöglicht Innovation, offenen Diskurs und internationale Zusammenarbeit - und verpflichtet uns zugleich, Desinformation, Diskriminierung und antidemokratischen Entwicklungen entschieden entgegenzutreten.“
Prof. Dr. Andreas Wytzisk-Arens
Präsident der Hochschule Bochum
