Wissenschaftsfreiheit und Demokratie schützen einander

„Als die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Freiheit der Wissenschaft in Artikel 5 Absatz 3 verankerten, hatten sie eine politisch gleichgeschaltete Wissenschaft noch vor Augen. Wissenschaftsfreiheit war für sie kein akademisches Privileg, sondern eine Säule der Demokratie. Hochschulen schützen Demokratie, indem sie unabhängiges Wissen schaffen, Desinformation widerstehen und faktenbasierte Antworten auf die Fragen unserer Zeit erarbeiten. Demokratie wiederum schützt diese Freiheit, indem sie ihr den nötigen Raum garantiert.

Beides ist heute nicht selbstverständlich. Das Wissenschaftsbarometer 2025 zeigt: Das Vertrauen in die Wissenschaft ist zwar stabil, doch der Wunsch nach wissenschaftsbasierter Politik geht spürbar zurück, und international stehen Forschende unter einem Druck, der noch vor kurzem undenkbar schien. Wissenschaftsfreiheit braucht deshalb neben dem Grundrecht reale Bedingungen, die sie tragen: Grundfinanzierung, unabhängige Themenwahl, verlässliche nationale und internationale Kooperationen und Strukturen, welche Forschung ermöglichen statt einengen. 

Für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen war das eigenständige Promotionsrecht des PK NRW ein wichtiger Schritt in diese Richtung. An der Hochschule Bochum tragen wir als neue Hochschule darüber hinaus eine besondere Verantwortung für junge Disziplinen, deren Akademisierung für uns ein wichtiges Ziel ist.

Am 23. Mai 2026 erinnert uns das Grundgesetz daran, wie eng Demokratie und freie Forschung miteinander verwoben sind. Die eine schützt die andere, und beide brauchen, dass wir sie aktiv leben.“
 

Prof. Dr. Jörg Frochte
Vizepräsident für Forschung, Digitalisierung & Internationalisierung der Hochschule Bochum 

Prof. Dr. Jörg Frochte
Prof. Dr. Jörg Frochte