Das Grundgesetz schafft die Grundlage für freie Wissenschaft

„77 Jahre Grundgesetz sind 77 Jahre verlässlicher Rahmen für Freiheit, Verantwortung und Fortschritt. Die in Artikel 5 Absatz 3 garantierte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist eine zentrale Voraussetzung für die Arbeit unserer Hochschulen. 

Unsere Aufgabe ist es, die organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit sich Forschung, Lehre und Transfer zum Nutzen der Gesellschaft frei entfalten können. 

Dafür bietet das Grundgesetz seit 1949 eine starke und vertrauenswürdige Basis.“
 

Markus Hinsenkamp
Kanzler der Hochschule Bochum 

Markus Hinsenkamp