Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.

Dezernat 5 unterstützt das Auswahlgremium administrativ bei der Vergabe der Deutschlandstipendien.

Der Vertreter / die Vertreterin des Dezernats nimmt als nicht stimmberechtigtes Mitglied an den Sitzungen des Gremiums teil.

Aufgaben

  • die Unterstützung des Auswahlgremiums
  • die Verwaltung des Stipendienbewerbungsprozesses
  • die Aufbereitung der Daten und die Berechnung der notwendigen Kennzahlen für das Vergabeverfahren
  • das Anonymisieren und Aufbereiten der Stipendienbewerbungen für die zentrale Vergabesitzung
  • das Erstellen von Listen und Statistiken nach der Vergabesitzung

Das Verfahren in Kürze

  • Studierende erhalten im Juni die Einladung zur Bewerbung für das Deutschlandstipendium mit einer individuellen TAN per E-Mail.

  • Studienanfänger*innen erhalten die TAN zusammen mit einem Informationsschreiben nach der Immatrikulation per E-Mail.

  • Sollten Studierende/Studienanfänger*innen keine TAN erhalten haben, haben diese die Möglichkeit, sich bei der Studienfinanzierungs- & Sozialberatung zu melden und dort eine TAN zu bekommen.

  • Masterstudienanfänger*innen des kommenden Wintersemesters zählen in dem Verfahren zu den Studienanfänger*innen und bewerben sich als solche.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Auf der Webseite werden Bewerber*innen aufgefordert, ihre TAN einzugeben. Anschließend geht es direkt zur Bewerbung weiter.

  • Nach dem Abschicken der Bewerbung gilt eine TAN als verbraucht.

  • Schriftliche Nachweise / Urkunden werden in dieser Phase nicht verlangt.

Nach dem Ende des Bewerbungszeitraums werden die Daten aufbereitet und anonymisiert. Im Anschluss findet die erste Vorauswahl nach den Muss - Kriterien statt.

Die Muss - Kriterien sind:

  • Bewerber*innen müssen an der Hochschule Bochum eingeschrieben sein und sich in der Förderungszeit (1 Jahr) noch in der Regelstudienzeit befinden. Falls die Förderung nur noch für ein Semester möglich ist, kann auch ein 6-Monate-Stipendium bewilligt werden. Beim Wechsel von Bachelor in den Master in der Förderzeit wird das Stipendium fortgezahlt.

  • Die Durchschnittsnote der Bewerberin / des Bewerbers muss mindestens dem Mittelwert der eigenen Studiengangskohorte (gleicher Studiengang und gleiches Fachsemester) entsprechen oder besseren sein. Bei Studienanfänger*innen wird die Note der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturnote), bei Masteranfänger*innen die Bachelornote zugrunde gelegt.

  • Die Summe der erworbenen Kreditpunkte muss mindestens dem Kreditpunkte-Durchschnitt der eigenen Studiengangskohorte (siehe oben) entsprechen oder höher sein (für Studienanfänger*innen nicht relevant).

Die Bewerbungen, die die Muss-Kriterien erfüllen, werden anonymisiert dem Auswahlgremium zwei Wochen vor der Vergabesitzung vorgelegt.

  • Das Entscheidungsgremium erhält pro Bewerber*in einen Steckbrief mit den Angaben aus der Bewerbung, dem Studiengang, Fachsemester, Durchschnittsnote, Anzahl Kreditpunkte, Geschlecht und ob in den letzten zwei Jahren ein Deutschlandstipendium bewilligt wurde.

  • Anonymisierung:  Alle Angaben, die den Namen der Bewerberin/des Bewerbers enthalten oder auf eine sonstige Art die Identität der Person preisgeben, werden geschwärzt.

  • In der Vergabesitzung stimmen die stimmberechtigten Gremienmitglieder über jede Bewerbung einzeln ab. Die Bewerbungen mit der höchsten Stimmanzahl kommen in die nächste Phase des Verfahrens.

Im Anschluss an die Vergabesitzung werden die Stipendiat*innen den Förderern entsprechend der Fachbindung (falls vorhanden) zugeteilt.

Anschließend werden die Stipendiat*innen vom Dezernat 7 kontaktiert und über das weitere Vorgehen informiert. Die weitere Betreuung der Stipendiat*innen und die Auszahlung des Deutschlandstipendiums liegt beim Dezernat 7.

Studierende, die kein Stipendium erhalten haben, werden von der Studienfinanzierungs- & Sozialberatung kontaktiert.