Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.

Willkommen an der BO - Internationals and Refugees

Aktuelles


Ansprechpartner für Sie an der BO

  • International Office: Frau Désirée Schnake, Raum C0-16 welcome(a)hs-bochum.de
  • Studienbüros: Fragen zu Einschreibung, Prüfungen, Rückmeldungen, Beurlaubung, Exmatrikulation, Bescheinigungen
  • Zentrale Studienberatung: Fragen zur Finanzierung, Hilfe rund ums Studium
  • Fachbereiche: Fachstudienberatung und Fragen zu Inhalten des Studiums
  • Career Service: Angebote zur Unterstützung zu Bewerbungen, Praktika und Nebenjobs
  • Professoren: Professoren haben in der Regel eine wöchentliche Sprechstunde, in der sie Fragen zu Klausuren, etc. mit Ihnen besprechen
  • Fachschaft: Die gewählte Vertretung aller Studierenden eines Fachbereichs, hier können Sie Studierende Ihres Fachbereichs kennenlernen
  • Campus IT: virtueller IT-Servicedesk für Studierende zur Lösung von technischen Fragen

Sprachkurse

Die Termine für Deutschkurse am Institut für Studiendidaktik (ISD) werden auf dessen Webseite jeweils zum Semesterstart bekannt gegeben.

Bitte beachten Sie, dass die Hochschule Bochum keine studienvorbereitenden Sprachkurse anbietet. 

Studium Plus/ISD Im Studium Plus können Kurse in Englisch, Spanisch und Gebärdensprache belegt werden.

Sprachcafé.Das International Office der Ruhr-Universität-Bochum veranstaltet wöchentlich ein Sprachcafé. Hier treffen sich Nationals und Internationals in gemütlicher Atmosphäre zum kulturellen Austausch. Jeder ist willkommen! 

Aufenthaltserlaubnis

Für die Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie normalerweise die Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule, die Anmeldung beim Bürgerbüro, den Finanzierungsnachweis und  eine gültige Krankenversicherung.

Eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken wird normalerweise für jeweils zwei Jahre ausgestellt und muss immer vor Ablauf dieser Frist verlängert werden. Die Verlängerung wird vom ordnungsgemäßen Verlauf des Studiums abhängig gemacht, d.h. davon, ob Sie Prüfungen ablegen und Scheine erwerben. So wird jeweils geprüft, ob Sie Ihr Studium in einer angemessenen Zeit abschließen können. Nähere Infos beim Ausländerbüro der Stadt Bochum.

Ausländerbüro Bochum

Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum

Aufenthaltserlaubnis direkt nach der Ankunft beantragen

Ihr Einreisevisum ist in der Regel 90 Tage gültig. Schon 8-12 Wochen vor Ablauf Ihres Visums sollten Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Das müssen Sie auch, wenn Sie visumsfrei nach Deutschland einreisen durften.

Achtung: Bei einer Terminbeantragung nach Ablauf des Einreisevisums können erhebliche rechtliche Nachteile entstehen.

Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus der EU

Studierende mit EU-Staatsbürgerschaft und aus dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum), die planen, sich für mehr als 90 Tage in Deutschland aufzuhalten beantragen die Freizügigkeitsbescheinigung EU direkt beim Einwohnermeldeamt oder BürgerService des Wohnortes (gleichzeitig mit der Anmeldung). Sie benötigen keinen zusätzlichen Termin bei der Ausländerbehörde.

Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Nicht-EU-Ländern

Zuerst müssen Sie an Ihrem Wohnort angemeldet sein (siehe  "Leben in Deutschland").

Buchen Sie dann einen Termin zur Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis schon 8-12 Wochen, bevor Ihr Visum für Deutschland abläuft.

Ihr Wohnort bestimmt, welche Ausländerbehörde für Sie zuständig ist.

Nachweisblatt erforderlicher Unterlagen


Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Beantragen Sie einen Termin für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis schon 8-12 Wochen, bevor Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis abläuft.

Achtung: Bei einer Terminbeantragung nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis entstehen erhebliche rechtliche Nachteile.

Bei Überschreitung der Regelstudienzeit oder Studiengangwechsel nach dem 3. Semester wird meistens zusätzlich eine Studienverlaufsbescheinigung angefordert. Diese kann per Mail beim Studienbüro der Hochschule Bochum angefragt werden. Bitte senden Sie hierzu das Schreiben der Ausländerbehörde als Kopie/ Scan an das Studienbüro.

Für die Zwischenzeit zwischen Ablauf der Aufenthaltserlaubnis und dem Termin zur Verlängerung können die Ausländerbehörden in Einzelfällen sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausstellen. In manchen Fällen ist dies jedoch rechtlich nicht möglich – oder auch gar nicht erforderlich.

Kontaktieren Sie bei Fragen dazu Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde oder die Infostelle.

Online keine Termine verfügbar?

Haben Sie kurz vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis immer noch keinen Termin buchen können, schreiben Sie unbedingt eine Email an die zuständige Ausländerbehörde, damit es einen schriftlichen Beweis gibt, dass Sie sich rechtzeitig um einen Termin bemüht haben.

Um die Fristen einzuhalten, können Sie den unterschriebenen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auch persönlich bei der Ausländerbehörde abgeben oder per Post schicken. Fügen Sie aber bitte nicht Ihren Pass bei sondern nur Kopien Ihres Ausweises. Lassen Sie sich dann unbedingt eine schriftliche Eingangsbestätigung geben oder schicken Sie Ihre Unterlagen per Einschreiben.

Zuständige Ausländerbehörden

Es ist immer die Ausländerbehörde des Ortes für Sie zuständig, an dem Sie offiziell angemeldet sind.

Achtung: Sind Sie aus einer anderen Stadt umgezogen, ist die Ausländerbehörde der vorherigen Stadt immer noch für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zuständig, wenn Sie noch nicht am neuen Wohnort angemeldet sind.

 


Studiengang- oder Hochschulwechsel

Die studentische Aufenthaltserlaubnis ist nur für einen bestimmten Studiengang an einer bestimmten Hochschule gültig – und meistens nur, so lange Sie auch in diesem Studiengang tatsächlich eingeschrieben sind.

Wechsel nach dem ersten oder zweiten Hochschulsemester

Innerhalb der ersten 18 Monate Ihres Studiums dürfen Sie den Studiengang oder die Hochschule in der Regel einmal ohne Genehmigung der Ausländerbehörde wechseln.

Sie müssen die Ausländerbehörde aber umgehend über den Wechsel informieren, damit Ihre Aufenthaltserlaubnis entsprechend geändert wird.

Wechsel nach dem dritten Hochschulsemester

Wenn Sie nach Ende Ihres 3. Hochschulsemesters den Studiengang oder die Hochschule wechseln wollen, benötigen Sie immer die vorherige (!) Zustimmung der Ausländerbehörde. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren.

Hoffen Sie nicht auf eine rückwirkende Genehmigung –  das kann schiefgehen und abgelehnt werden…

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie in einen neuen Studiengang eingeschrieben worden sind, müssen Sie den Aufenthaltszweck umgehend bei der Ausländerbehörde ändern lassen.

Was erhöht die Chancen, dass ein Wechsel genehmigt wird?

wenn viele vorherige Leistungen anerkannt werden können

eine Einstufung in ein höheres Fachsemester

wenn der Wechsel nicht zu einer großen Verzögerung im Studienverlauf führt

wenn es eine ausführliche Begründung für den Wechsel gibt

wenn ein Abschluss noch innerhalb einer Gesamtaufenthaltszeit von 10 Jahren erreicht werden kann

Für die Entscheidung wird meistens auch eine sogenannte Studienverlaufsbescheinigung benötigt. Diese kann per Mail beim Studienbüro der Hochschule Bochum angefragt werden. Bitte senden Sie hierzu das Schreiben der Ausländerbehörde als Kopie/ Scan an das Studienbüro.


Aufenthalte außerhalb Deutschlands für internationale Studierende

Aufenthaltserlaubnis vor jedem Auslandsaufenthalt überprüfen

Überprüfen Sie vor einem Auslandsaufenthalt immer, wie lange Ihre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland noch gültig ist.
Eventuell müssen Sie diese schon frühzeitig bei der Ausländerbehörde verlängern lassen.

Achtung: Läuft Ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis während Ihres Auslandsaufenthaltes ab, können Sie diese nicht bei einer Deutschen Botschaft im Ausland verlängern lassen.

Sie müssten in diesem Fall ein ganz neues Visum beantragen, was mehrere Monate dauern kann und erhebliche Verzögerungen in Ihrem Studium verursachen kann.

Reisen im europäischen Schengen-Raum

Mit einer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland dürfen Sie sich in den europäischen Schengen-Staaten für bis zu 90 Tage aufhalten. Während der gesamten Reisezeit muss Ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis weiterhin gültig sein.

Dies gilt aber nur für touristische Zwecke und nicht für einen Studienaufenthalt.

Diese europäischen Länder sind Mitglied des Schengener Abkommens:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/17-schengenstaaten/606502

Außerhalb Deutschlands für mehr als 6 Monate

Ihre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland endet automatisch, wenn Sie Deutschland für mehr als sechs Monate verlassen. Dies gilt auch, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, die erst in mehr als sechs Monaten enden würde.

Wenn Sie planen, aufgrund eines Austauschsemesters, eines Praxissemesters oder Ihrer Abschlussarbeit sich für mehr als 6 Monate außerhalb Deutschlands aufzuhalten, sollten Sie unbedingt vor Ihrer Ausreise bei der Ausländerbehörde eine Genehmigung zur Wiedereinreise beantragen. Sie müssen dies alles lange im Voraus planen. Eine Wiedereinreisegenehmigung ist auch nur im Zusammenhang mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis möglich.

Keine Wiedereinreisegenehmigung erhalten oder Aufenthaltserlaubnis für Deutschland abgelaufen?

In diesem Fall müssen Sie bei der zuständigen Deutschen Botschaft ein ganz neues Studierendenvisum zur Wiedereinreise nach Deutschland und Fortführung Ihres Studiums beantragen.


Weitere Infos

Erste allgemeine Informationen zum Studienstart finden Sie in der Ersti Broschüre.

Darüber hinaus hat unser Welcome Team einen Moodle-Kurs für Sie eingerichtet, in dem Sie viele Tipps und aktuelle Neuigkeiten finden: Welcome@HSBO

Hinweis:

Diese Informationen sind ein Service des International Office und sollen erste Hinweise geben. Obwohl sie mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann für die Qualität der Informationen keine Haftung übernommen werden.

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